Wann ist die Vermietung gewerblich?
Gut und schnell informieren

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 1 Minuten
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Sie haben ein kleines Apartment oder sogar ein Ferienhaus, das Sie gerne an Urlauber vermieten? An sich ist alles gut, aber mit den Steuern und der Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel hakt es bei Ihnen noch ein bisschen?

Vermietung wann Gewerbe
Kein Problem, wir schaffen Abhilfe und klären die Frage, wann die Vermietung einer Unterkunft einem Gewerbe gleichkommt. Alles natürlich kurz und knackig.

Regelmäßige Buchungen und Werbemaßnahmen

Grundsätzlich sei zu sagen, dass das Gesetz keine starren Vorschriften kennt, was die Differenzierung zwischen privaten und gewerblichen Vermietern anbelangt. Der sprichwörtlichen Ermessenssache kommt hier also eine zentrale Rolle zu. Bei Einkommen aus der Vermietung von Ferienwohnungen sieht die Sache noch komplexer aus.

Hier nämlich gilt es zunächst zu klären, ob das Apartment regelmäßig ausgebucht ist oder Urlaubern nur gelegentlich als Unterkunft dient. Von Relevanz ist außerdem, ob es sich um ständig wechselnde oder die immer gleichen Mieter handelt. Sollte das Finanzamt zum Ergebnis gelangen, dass das Vermieten der Wohnung keine gewerbliche Tätigkeit darstellt, müssen sämtliche Einnahmen nach §21 EStG versteuert werden.

Übrigens ist es nicht egal, ob eigens für die Unterkunft Werbe- beziehungsweise Marketingkampagnen zur Neukundengewinnung durchgeführt werden. Ist dies nämlich der Fall, werden die zuständigen Behörden die Vermietung mit hoher Wahrscheinlichkeit als Gewerbe einstufen.

Gewerbliche Vermietung durch Serviceleistungen

Andere Faktoren, die eine solche Bewertung begünstigen, wären zum Beispiel das Anbieten diverser Serviceleistungen, das Vorhandensein von weiterem Personal oder das Anstellen individueller Ansprechpartner. Das Finanzamt geht bei der Existenz von mehreren Beschäftigten immerhin von einem hohen Verwaltungsaufwand aus, der im Regelfall lediglich bei gewerblichen Tätigkeiten zum Tragen kommt. Das Engagieren von Reinigungskräften ist übrigens trotzdem möglich, ohne dass sofort ein Gewerbe vorläge.

Kommen die verantwortlichen Stellen nach eingehender Prüfung tatsächlich zu dem Ergebnis, dass das erzielte Einkommen aus Vermietung einem Gewerbe entspringt, ändern sich auch aus buchhalterischer Sicht einige grundlegende Dinge. So muss unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel das gesamte Rechnungswesen umgestellt werden. Ebenfalls fiele in einem solchen Fall Gewerbesteuer an.

Wer sich der Sache nach diesem Ratgeber dennoch nicht zu einhundert Prozent sicher ist, kann jederzeit einen Steuerberater konsultieren. Damit lassen sich endgültige Zweifel ausräumen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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