Auf einen Blick
Wer eine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht je nach Stadt eine Genehmigung. Eigentümer und Mieter haben dabei unterschiedliche Rechte und Pflichten. Zusätzlich sind steuerliche und versicherungstechnische Aspekte zu beachten. Eine gute Vorbereitung schützt vor Bußgeldern und Konflikten.
Wohnung als Ferienwohnung vermieten: Was ist erlaubt?
Ob München, Hamburg oder
Berlin – in vielen Städten ist das Angebot an Ferienwohnungen knapp. Wer eine eigene Wohnung besitzt
oder eine leer stehende Mietwohnung nutzen möchte, denkt schnell an die kurzfristige Vermietung an Reisende oder Monteure.
Doch nicht überall ist das einfach erlaubt. In vielen Kommunen gilt die sogenannte
Zweckentfremdungssatzung. Sie
verbietet die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken ohne behördliche Genehmigung.
Unterschied: Eigentümer oder Mieter
Eigentümer dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie ihre Wohnung nutzen – solange keine Auflagen durch die Kommune oder Teilungserklärungen im Haus bestehen. Bei Mietwohnungen sieht es anders aus: Hier ist immer die Einwilligung des Vermieters notwendig, sonst drohen Abmahnung oder Kündigung.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Viele Städte wie Köln, Düsseldorf, Frankfurt am Main oder Leipzig verlangen eine Vermietungserlaubnis, sobald Wohnraum für mehr als 8 oder 12 Wochen im Jahr als Ferienwohnung genutzt wird. Prüfen Sie daher die lokale Satzung zur Zweckentfremdung auf der Website der Stadt oder beim Bauamt. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder bis zu 50.000€.
Was muss im Mietvertrag geregelt sein?
Falls Sie selbst Mieter der Wohnung sind, brauchen Sie die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters. Idealerweise wird der Passus zur kurzfristigen Untervermietung im Mietvertrag klar geregelt. Ohne Zustimmung kann es zur fristlosen Kündigung kommen.
Welche steuerlichen Pflichten gelten?
Wer regelmäßig Einnahmen durch die Vermietung erzielt, muss diese in der Steuererklärung angeben. Je nach Umfang kann auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein. Die Grenze liegt bei einer dauerhaften Gewinnerzielung oder wenn zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Frühstück, Reinigung) angeboten werden. Unser Ratgeber zum Gewerberecht erklärt die Details.
Wie versichere ich meine Ferienwohnung richtig?
Eine normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung deckt oft keine Schäden bei Fremdvermietung ab. Sie sollten eine Ferienwohnungsversicherung oder eine spezielle Vermieterhaftpflicht abschließen, um sich abzusichern – besonders bei regelmäßigem Gästewechsel.
Welche Ausstattung wird erwartet?
Gäste, egal ob Urlauber oder Monteure, erwarten eine möblierte Wohnung mit Grundausstattung. Dazu gehören:
- Bett, Tisch, Sitzmöglichkeiten
- Küche mit Kochgelegenheit, Kühlschrank, Geschirr
- Bad mit Dusche oder Wanne, WC
- Internet, Bettwäsche, Reinigungsmaterial
Unsere Checkliste zur Erstausstattung hilft Ihnen dabei, nichts zu vergessen.
Was kostet eine Ferienwohnung an laufenden Ausgaben?
Zur Kalkulation gehören Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), aber auch Steuern, Reinigung und Plattformgebühren. In vielen Städten fällt zusätzlich eine Beherbergungssteuer an. Diese sollten Sie transparent in Ihren Preisen ausweisen.
Auf welchen Plattformen kann ich inserieren?
Nutzen Sie spezialisierte Plattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de, um beruflich Reisende anzusprechen. Dort können Sie dauerhaft oder flexibel inserieren und gezielt Monteure, Handwerker oder Techniker erreichen. Auch Portale wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt sind möglich – beachten Sie hier aber die höheren Gebühren und strengeren Stornoregeln.
Fazit
Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, muss sich gut vorbereiten. Wichtig sind die rechtlichen Grundlagen, eine passende Ausstattung, eine solide Kalkulation und die richtige Zielgruppe. Eigentümer und Mieter müssen dabei unterschiedliche Dinge beachten. Mit einem gut gepflegten Inserat auf Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de erreichen Sie genau die Gäste, die zuverlässig buchen und langfristig bleiben.

Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
Ja, in vielen Städten gilt eine Zweckentfremdungssatzung. Sie müssen vor der Vermietung prüfen, ob Sie eine Genehmigung vom Bauamt benötigen. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder.
Nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters. Ohne Zustimmung riskieren Mieter eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Wenn Sie mit Gewinnerzielungsabsicht handeln oder Zusatzleistungen wie Reinigung oder Frühstück anbieten, ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel notwendig.
Sie müssen Ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Ab einem bestimmten Umsatz kann auch Umsatzsteuer fällig werden. Lassen Sie sich dazu steuerlich beraten.
Normale Wohngebäude- oder Hausratversicherungen decken die Vermietung oft nicht ab. Eine spezielle Ferienwohnungsversicherung oder Vermieterhaftpflicht ist sinnvoll.
Gäste erwarten eine funktionale, saubere Grundausstattung: Bett, Tisch, Küche, Bad, WLAN. Unsere Checkliste hilft bei der Einrichtung.
Nutzen Sie Plattformen wie Deutschland-Monteurzimmer.deDMZ.de für beruflich Reisende oder Handwerker. Diese Gäste buchen oft langfristig und zuverlässig.
Ja, viele Städte erheben eine Beherbergungssteuer. Diese ist meist als fester Prozentsatz vom Übernachtungspreis zu zahlen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
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