Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten
Das sollten Sie beachten

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 1 Minuten
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Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, seine Eigentumswohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Allerdings gibt es zu dieser Regelung einige Ausnahmen, die beachtet werden müssen.

Wohnung als Ferienwohnung vermieten

Kurzzeitvermietung der Eigentumswohnung zulässig

Lange Zeit war die Frage, ob Eigentümer einer Wohnung diese als Ferienwohnung vermieten dürfen, strittig. Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 hat jedoch klargestellt, dass die zeitweilige Vermietung einer Eigentumswohnung grundsätzlich zulässig ist. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Vermietung in der Teilungserklärung mit den restlichen Wohnungsbesitzern nicht ausgeschlossen ist.

Gewerbliche Nutzung oder private Vermögensverwaltung

In manchen Teilungserklärungen wird die gewerbliche Nutzung der Wohnung verboten. Unter gewerbliche Nutzung fällt die Vermietung, wenn sie die Haupteinnahmequelle des Vermieters darstellt und mehrere Wohnungen betroffen sind. Ist dies nicht der Fall, spricht man nicht von Gewerbe, sondern von privater Vermögensverwaltung. Eine Vermietung ist in diesem Fall möglich.

Informationen von Gemeinde einholen

Wer seine Wohnung vermieten möchte, sollte vorab in jedem Fall die betreffende Gemeinde kontaktieren. In einigen Städten und Kommunen ist die Vermietung als Ferienwohnung generell verboten. Ein Zuwiderhandeln kann mit Bußgeldern bestraft werden.

Wohnraumschutz-ID

In einigen Städten in Deutschland ist im Zuge des Zweckentfremdungsgesetzes zum Schutz des Wohnraums eine Wohnraumschutznummer nötig, wenn Sie Ihre Wohnung zur Kurzzeitvermietung anbieten.
In NRW sind folgende Städte betroffen: Aaachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster.
Außerhalb von NRW brauchen Sie eine Wohnraum-ID in Hamburg und Berlin.

Als Mieter Ferienwohnung vermieten

Theoretisch ist auch die Vermietung einer Wohnung als Mieter möglich, solange dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. In diesem Fall muss jedoch zwingend der Eigentümer informiert und um Erlaubnis gebeten werden.

Nachbarn informieren

Nicht jeder Nachbar wird von der Idee begeistert sein, dass fremde Menschen nebenan wohnen. Gibt es von der Gemeinde grünes Licht, ist es daher sinnvoll, auch die Nachbarn über das Vorhaben zu informieren. Erfahrungsgemäß gibt es weniger Ärger mit den Nachbarn, wenn diese vorab involviert und mögliche Bedenken ausgeräumt werden können.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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