Vermieter-Pflichten in Nordrhein-Westfalen
Wer in Nordrhein-Westfalen Wohnraum kurzzeitig an Gäste überlassen möchte, sollte zwei Dinge sauber trennen: die Wohnraum-ID nach dem Wohnraumstärkungsgesetz NRW und die steuerliche Meldelogik rund um DAC7 beziehungsweise das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Im Alltag wird das oft vermischt, obwohl es um unterschiedliche Pflichten geht.
Die Wohnraum-ID betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Wohnraum in bestimmten Städten für die Kurzzeitvermietung genutzt und beworben werden darf. Sie ist vor allem dann wichtig, wenn Wohnraum als Ferienwohnung, Monteurwohnung oder für andere vorübergehende Aufenthalte angeboten wird. Wer sich an größeren Märkten orientiert, kennt diese Sensibilität oft schon von Angeboten für preiswerte Monteurunterkünfte in Berlin, wo saubere Regeln und klare Inserate ebenfalls ein wichtiger Vertrauensfaktor sind.
Wichtig ist: Die Registrierungspflicht gilt in Nordrhein-Westfalen nicht automatisch in jeder Stadt, sondern dort, wo eine entsprechende kommunale Satzung greift. In den betroffenen Städten muss die Wohnraum-ID vor dem Bewerben und vor der Überlassung beantragt werden und in Anzeigen gut sichtbar erscheinen.
Wohnraum-Identitätsnummer – wer stellt sie aus?
Die Wohnraum-ID wird in Nordrhein-Westfalen über den offiziellen Online-Dienst beantragt. Im genehmigungsfreien Bereich wird sie in der Regel automatisch und kostenfrei erstellt. Zuständig ist dabei immer die Stadtverwaltung, in der die Unterkunft liegt, also nicht der Wohnort der vermietenden Person.
Ohne Wohnraum-ID darf betroffener Wohnraum in den einschlägigen Städten nicht einfach beworben werden. Das betrifft nicht nur klassische Ferienwohnungen, sondern je nach Nutzung auch Monteurzimmer, Monteurwohnungen oder einzelne Räume in einer selbst genutzten Wohnung. Gerade für Vermieter, die günstige Zimmer und Unterkünfte in Düsseldorf anbieten oder dort zusätzliche Kapazitäten aufbauen möchten, ist diese Vorgabe unmittelbar relevant.
In welchen Städten wird aktuell eine Wohnraum-ID benötigt?
Nach aktuellem Stand ist die Wohnraum-ID in Nordrhein-Westfalen für die Kurzzeitvermietung in folgenden Städten erforderlich: Aachen, Bonn, Brühl, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster und Wesseling. In den übrigen Städten und Gemeinden in NRW besteht diese Registrierungspflicht für die Kurzzeitvermietung derzeit nicht.
Wohnraumstärkungsgesetz NRW und DAC7-Richtlinie: nicht dasselbe
Hier liegt einer der häufigsten Denkfehler: Wohnraum-ID und DAC7 sind nicht austauschbar. Die Wohnraum-ID dient der wohnraumschutzrechtlichen Kontrolle von Kurzzeitvermietung in bestimmten Städten. DAC7 beziehungsweise das deutsche Plattformen-Steuertransparenzgesetz betrifft dagegen die steuerliche Meldepflicht digitaler Plattformbetreiber.
Für Vermieter bedeutet das praktisch: Auch wenn eine Plattform steuerlich Daten meldet, ersetzt das nicht die wohnraumschutzrechtlichen Vorgaben einer Stadt. Umgekehrt macht eine vorhandene Wohnraum-ID eine steuerliche Transparenz über Plattformen ebenfalls nicht überflüssig. Beides läuft nebeneinander, aber mit unterschiedlichem Zweck.
Gesetze und Verordnungen in NRWWas ist DAC7 in der Praxis?
DAC7 ist die EU-Grundlage für mehr Steuertransparenz auf digitalen Plattformen. In Deutschland wurde sie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt. Plattformbetreiber müssen dabei bestimmte Informationen über Anbieter und deren Umsätze melden. Für Vermieter heißt das: DAC7 ist keine Genehmigung für Kurzzeitvermietung und keine Alternative zur Wohnraum-ID. Es geht hier um steuerliche Meldungen, nicht um die Frage, ob eine Unterkunft in einer bestimmten Stadt wohnraumschutzrechtlich zulässig angeboten wird.
Schutz vor Zweckentfremdung von Wohnraum in Bonn
In Nordrhein-Westfalen und besonders in Bonn ist das Thema für Vermieter von Monteurzimmern, Ferienwohnungen und anderen kurzzeitig angebotenen Unterkünften wichtig. Die Stadt Bonn gehört zu den Kommunen, in denen eine Wohnraum-ID für die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung erforderlich ist. Wer Wohnraum in Bonn kurzfristig überlassen möchte, sollte deshalb nicht erst kurz vor der Veröffentlichung eines Inserats reagieren, sondern die Registrierung frühzeitig vorbereiten.
Wohnraum-ID in Bonn
Die offizielle Logik ist hier klar: Die Wohnraum-ID muss vor dem Bewerben und vor der Überlassung des Wohnraums beantragt werden. Im genehmigungsfreien Bereich erlaubt sie die Kurzzeitvermietung von Wohnraum für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr. Für Studierende kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen ein Zeitraum von bis zu 180 Tagen gelten. Soll Wohnraum darüber hinaus kurzzeitig vermietet werden, kommt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung in Betracht.
Das ist auch für Vermieter relevant, die nicht nur touristische Gäste aufnehmen, sondern beruflich reisende Personen oder Teams. Gerade wenn man sich an funktionierenden Arbeitsmärkten orientiert, lohnt sich ein sauberer Blick auf die Rechtslage. Das gilt zum Beispiel auch für Anbieter, die ähnliche Zielgruppen wie bei Monteurwohnungen und billigen Zimmern in Hannover ansprechen möchten und ihre Vermietung professionell aufstellen wollen.
Wichtige Praxispunkte für Bonn
Erstens: Die Wohnraum-ID ist im genehmigungsfreien Bereich grundsätzlich kostenfrei. Zweitens: Sie muss in Anzeigen und auf Internetportalen gut sichtbar angegeben werden. Drittens: Wer die Wohnraum-ID nutzt, muss jede einzelne Überlassung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung spätestens am zehnten Tag nach Beginn über den digitalen Belegungskalender anzeigen. Diese Pflicht gilt nach der NRW-Logik nicht für gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Boardinghäuser, Pensionen und Hotels, wenn diese beworben werden.
Für Vermieter ist genau dieser Punkt wichtig: Die häufige Annahme „erst vermieten, dann irgendwann melden“ ist zu riskant. Im hilfreichen Alltagsverständnis gilt vielmehr: erst registrieren, dann korrekt bewerben, dann Belegungen sauber nachhalten. Das schafft deutlich mehr Sicherheit bei Rückfragen der Stadt oder bei späteren Prüfungen.
Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.
2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.