Einfach erklärt: Wohnraumstärkungsgesetz NRW
und Wohnraum-ID für Vermieter von Ferienwohnungen, Monteurzimmer und Monteurwohnungen

von Dennis Josef Meseg | 17.09.2024 | 3 Minuten
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Vermieten Sie Monteurzimmer oder Ferienwohnungen in Nordrhein-Westfalen? Dann sollten Sie das Wohnraumschutzgesetz (WschG NRW) kennen. Dieses Gesetz gilt für alle Vermieter in NRW. Es regelt, wie Sie Ihre Wohnungen vermieten dürfen. Das Ziel ist, dass Sie Ihre Mieter gut schützen. Sie sollen ihnen ein sicheres Zuhause bieten. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen die wichtigen Punkte. Wir stellen Ihnen alle Regeln vor, die Sie einhalten müssen. Außerdem zeigen wir, welche Rechte Sie als Vermieter haben. So vermeiden Sie Stress und sind auf der sicheren Seite.

Vermietung wann Gewerbe

Vermieter-Pflichten in Nordrhein-Westfalen

Vermieter und Untermieter müssen bei ihrer Stadt eine Nummer für die Wohnung beantragen. Das konnte man bis Juli 2021 freiwillig machen. Seit dem 1. Juli 2022 gibt es aber eine Meldepflicht seitens Vermieter. Vermieter und Untermieter müssen das jetzt auf jeden Fall melden.

Diese Pflicht gilt auch für Geschäftsräume, also zum Beispiel Ferienwohnungen oder Hotels. Man muss es melden, wenn die Räume im Internet oder in anderen Medien angeboten werden. Das gilt besonders, wenn die Räume nur für kurze Zeit vermietet werden.

Wohnraum-Identitätsnummer – Wer stellt sie aus?

Die automatisierte Erteilung der Wohnraum-ID erfolgt online durch den vom Land Nordrhein-Westfalen zertifizierten Plattformbetreiber. Eine manuelle Wohnraum-ID erteilt diejenige Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet sich die betreffende Unterkunft für die Vermietung beziehungsweise die Kurzzeitvermietung befindet.

Ohne Wohnraum-Identitätsnummer wird es seit Juli 2022 nicht möglich sein, ein Angebot zur Vermietung von Wohnraum auf einer Onlineplattform hochzuladen, sofern die betreffende Gemeinde eine sogenannte „Zweckentfremdungssatzung“ erlassen hat.

Unterkünfte in folgenden Städten benötigen eine Wohnraum-ID

Die Wohnraum-ID wird in folgenden Städten für Unterkünfte benötigt: Köln, Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Münster

Wohnraumstärkungsgesetz NRW und DAC7-Richtlinie

WohnStG und EU-DAC7 betreffen beide gleichermaßen Vermieter und Untermieter – allerdings mit verschiedenen Zielsetzungen.

Die DAC7-Richtlinie zielt auf steuerrechtliche Aspekte ab, während die Wohnraum-Identitätsnummer den Städten und Gemeinden mehr Transparenz im Hinblick auf die Vermietungsgeschäfte in ihrem Gebiet geben soll - und zwar mit dem Schwerpunkt der Kurzzeitvermietung.

Eins ersetzt nicht das andere – insofern stehen Meldepflicht + Wohnraum-ID sowie DAC7-Richtlinie nebeneinander mit ihrem jeweils eigenen Zweck.

Gesetze und Verordnungen in NRW

Was ist die DAC7-Richtlinie?
Die DAC7-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit im Bereich der digitalen Plattformen zu verbessern. Sie wurde am 22. März 2021 als Richtlinie (EU) 2021/514 erlassen und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Richtlinie verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, den Finanzbehörden Informationen über die Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Dies betrifft Plattformen, die es Nutzern ermöglichen, über das Internet Geschäfte abzuschließen, wie beispielsweise beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Die erste Datenübermittlung muss spätestens am 31. Januar 2024 erfolgen und bezieht sich auf die Einkünfte des Jahres 2023

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Schutz vor falscher Nutzung von Wohnungen in Bonn

In Bonn darf man Wohnraum nur mit einer speziellen Nummer ("Wohnraum-ID") für kurze Zeit vermieten. Diese Nummer erlaubt es, die Wohnung nicht dauerhaft vermieten zu müssen. Vermietet man die Wohnung ohne die Wohnraum-ID, ist das eine falsche Nutzung.

Das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) bildet die Grundlage. Seit Mai 2022 gibt es eine Zusätzliche Regelung in Bonn. Diese soll falsche Nutzungen verhindern. Wohnungen sollen für die Menschen in Bonn erhalten bleiben.

Wohnraum-ID in Bonn

Eine falsche Nutzung liegt vor, wenn man seine Wohnung ohne Wohnraum-ID für kurze Zeit vermietet. Das gilt bei Vermietungen, die länger als drei Monate oder mehr als 90 Tage im Jahr dauern. Studierende dürfen ihre Wohnung bis zu sechs Monate oder 180 Tage vermieten. Diese Regelung gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Vermietungen über Online-Plattformen.

Alle, die ihre Wohnung kurzfristig vermieten wollen, müssen diese bei der Stadt Bonn registrieren. Das gilt auch für Ferienwohnungen oder Monteurzimmer, die über Plattformen wie "DMZ" angeboten werden.

Man kann die Anmeldung für die Wohnraum-ID online über die Webseiten von Bonn oder Nordrhein-Westfalen (NRW) vornehmen.

Antrag für die Wohnraum-ID

Wenn keine falsche Nutzung vorliegt, ist die Wohnraum-ID kostenlos. Ansonsten kostet der Antrag 205 Euro.

Die Wohnraum-ID muss in allen Anzeigen gut sichtbar sein. Dazu gehören auch Anzeigen in Zeitungen oder im Internet.

Vermieter haben zehn Tage Zeit nach der ersten Vermietung, um die Wohnraum-ID zu beantragen. Beantragen sie die Nummer nicht rechtzeitig, gilt die Nutzung als falsch.

Für den Antrag braucht man persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum. Außerdem sind die Adresse der Wohnung und Informationen zur Dauer der Vermietung notwendig.

In Bonn bearbeitet der „Fachbereich Zweckentfremdung im Amt für Soziales und Wohnen“ den Antrag. Die Wohnraum-ID wird nach dem Online-Antrag automatisch vergeben.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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