Einfach erklärt: Datenschutz im Monteurzimmer - DSGVO einfach erklärt
Inkl. Vorlage für eine Datenschutzerklärung für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

von Regina Müller | 09.03.2025 | 4 Minuten Neue Datenschutzverordnung ab 25.05.2018 - Änderungen betreffen Vermieter und Mieter

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft auch Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen. Persönliche Daten wie Namen, Adressen oder Telefonnummern müssen sicher verarbeitet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten Sie haben, wie lange Daten gespeichert werden dürfen und wie Sie eine Datenschutzerklärung richtig umsetzen.

Warum ist die DSGVO wichtig?

Die DSGVO sorgt dafür, dass persönliche Daten sicher bleiben. Als Vermieter speichern und verarbeiten Sie Daten Ihrer Gäste, z. B. bei Buchungen oder Rechnungen. Die DSGVO legt klare Regeln fest, um Missbrauch zu verhindern. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder.

Die wichtigsten Ziele der DSGVO:

Datenschutz – Gäste müssen sich sicher fühlen.
Transparenz – Gäste sollen wissen, wie ihre Daten genutzt werden.
Sicherheit – Klare Regeln für Unternehmen und Vermieter.
Schutz vor Strafen – Wer die Regeln einhält, vermeidet Bußgelder.

Welche Daten betrifft die DSGVO?

Die DSGVO betrifft alle persönlichen Daten, die Sie von Ihren Gästen erhalten:

Name, Adresse, Telefonnummer (z. B. bei Buchungen)
E-Mail-Adresse (z. B. für Buchungsbestätigungen)
Zahlungsinformationen (z. B. Bankdaten)
Aufenthaltsdaten (z. B. Check-in- und Check-out-Zeiten)

Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?

Datenart Maximale Speicherdauer
Buchungsinformationen 10 Jahre (steuerliche Gründe)
E-Mail-Adressen für Werbung Solange wie Zustimmung vorliegt
Aufenthaltsdaten Nur solange nötig

Tipp: Unnötige Daten regelmäßig löschen, um Ärger zu vermeiden.

Wichtige Pflichten für Vermieter

Gäste über die Datennutzung informieren

Gäste müssen wissen, welche Daten gesammelt werden und warum. Dies geschieht meist automatisch bei einer Buchung, sollte aber klar verständlich sein.

Datenschutzerklärung bereitstellen

Jede Unterkunft braucht eine Datenschutzerklärung, in der steht:

  • Welche Daten gesammelt werden.
  • Wofür diese genutzt werden.
  • Wie sie geschützt werden.

  • Tipp: Die Erklärung sollte auf Ihrer Website oder in der Unterkunft sichtbar sein.

    Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen

    Persönliche Daten dürfen nur für den Grund genutzt werden, für den sie erhoben wurden.

    Beispiel: Ein Gast gibt seine E-Mail-Adresse für die Buchung an. Ohne Zustimmung dürfen Sie diese nicht für Werbung nutzen!

    Vorlage: Datenschutzerklärung für Vermieter

    Wichtig: Diese Vorlage ist eine Orientierung. Passen Sie sie an Ihre Vermietungssituation an.

    Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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    Vorteile der DSGVO für Vermieter

    Die DSGVO bringt nicht nur Regeln, sondern auch Vorteile:

    Mehr Vertrauen: Gäste fühlen sich sicher.
    Weniger Risiko: Kein Ärger mit Bußgeldern.
    Bessere Organisation: Klare Regeln für den Umgang mit Daten.

    Einfache Tipps für Vermieter

    Daten bei Buchungen prüfen: Wenn Sie Buchungen über Plattformen abwickeln, kontrollieren Sie trotzdem selbst, wie Sie die Daten Ihrer Gäste speichern und absichern.

    Datenschutzerklärung schreiben: Schreiben Sie eine einfache Erklärung, in der steht, welche Daten Sie sammeln und wofür diese genutzt werden.

    Speicherung regelmäßig prüfen: Schauen Sie regelmäßig nach, ob alle gespeicherten Daten noch notwendig sind. Löschen Sie alte Daten und schützen Sie wichtige Informationen gut.

    Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

    Müssen Vermieter eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website bereitstellen?

    Ja, wenn eine Website betrieben wird, auf der personenbezogene Daten erfasst werden (z. B. über ein Kontaktformular oder eine Buchungsanfrage), ist eine Datenschutzerklärung erforderlich. Diese muss transparent über die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten informieren.

    Welche technischen Maßnahmen sollten Vermieter ergreifen, um die DSGVO einzuhalten?

    Vermieter sollten Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten, regelmäßige Backups, die Verwendung sicherer Passwörter und Zugriffsbeschränkungen für personenbezogene Daten umsetzen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

    Was passiert, wenn Vermieter die DSGVO nicht einhalten?

    Die Nichteinhaltung der DSGVO kann zu hohen Bußgeldern führen. Zudem kann es rechtliche Konsequenzen und einen Vertrauensverlust bei den Gästen nach sich ziehen.

    Wie können Vermieter sicherstellen, dass sie DSGVO-konform handeln?

    Vermieter sollten sich regelmäßig über Änderungen im Datenschutzrecht informieren, eine Datenschutzerklärung bereitstellen, nur notwendige Daten erheben und geeignete Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz der Daten treffen.

    Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und warum ist sie für Vermieter relevant?

    Die DSGVO ist eine Verordnung der EU, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Vermieter müssen sich daran halten, da sie Gästedaten wie Namen, Adressen und Zahlungsinformationen verarbeiten.

    Welche personenbezogenen Daten dürfen Vermieter erheben und speichern?

    Vermieter dürfen nur notwendige Daten erheben, wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Buchungs- und Zahlungsinformationen. Die Speicherung muss zweckgebunden erfolgen.

    Welche Rechte haben Gäste in Bezug auf ihre gespeicherten Daten?

    Gäste haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten.

    Dürfen Vermieter Gästedaten an Dritte weitergeben?

    Eine Weitergabe ist nur zulässig, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig ist, z. B. an Zahlungsdienstleister. Für andere Zwecke ist die Einwilligung des Gastes erforderlich.

    Müssen Vermieter eine Einwilligung für Marketing-E-Mails einholen?

    Ja, laut DSGVO dürfen Marketing-E-Mails nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers versendet werden. Diese Einwilligung muss nachweisbar sein und jederzeit widerrufen werden können.

    Welche Pflichten haben Vermieter bei einem Datenschutzverstoß?

    Falls ein Datenschutzverstoß festgestellt wird, muss dieser innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden. Außerdem müssen betroffene Personen informiert werden, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte besteht.

    Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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