Wenn der Aufenthalt in der Fremde zu kurz für eine eigene Wohnung und zu lange für ein Hotelzimmer ist, dient das Monteurzimmer als preiswerte Lösung. Nicht nur Monteure, sondern Studenten, Geschäftsreisende und Touristen nutzen die zahlreichen Angebote.

Worauf achten Mieter wie Vermieter, wenn sie ein Monteurzimmer nutzen oder anbieten? Und was zeichnet ein Monteurzimmer aus?
Tipps und Tricks für Vermieter von Unterkünften
Handwerker und Monteure, Fachkräfte und Saisonarbeiter, Studenten und Geschäftsreisende teilen ein gemeinsames Schicksal: Sie befinden sich über Wochen oder Monate hinweg fernab der Heimat. Das berufliche Umfeld ist mit längeren Aufenthalten in fremden Städten verbunden.
Häufig sind die Betroffenen darauf angewiesen, eine preiswerte Herberge für sich zu finden. Hier sind neben der Ferienwohnung, dem Hotel oder der Pension vor allem die sogenannten Arbeiterzimmer eine Empfehlung wert. Vermieter bieten eine Bleibe, die sie mit kleinem Komfort austatten – und Gäste nutzen diese als Basis für den täglichen Weg zur Baustelle.
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Die Monteurunterkunft – Was ist das eigentlich?
Wer sich aus beruflichen oder privaten Gründen für eine längere Zeit in einer anderen Stadt aufhält, benötigt ein Bett und zumindest einen Schrank. Mehr braucht es häufig nicht, denn der Betroffene widmet sich tagsüber ohnehin außer Haus seiner Aufgabe.
Es ist nicht immer einfach, eine solche Bleibe zu finden.
Denn sie muss vor allem einen Pluspunkt aufweisen: Ist die Monteurunterkunft,
das Monteurzimmer oder die Monteurwohnung nicht preiswert, stehen die über
Wochen und Monate hinweg anfallenden Ausgaben in keinem guten Verhältnis zu den während dieser Zeit
erzielten Einnahmen. Eine sparsame und komfortable Lösung ist gesucht.

Die Unterkünfte für Monteure sind in den Anfängen des 20. Jahrhunderts
entstanden. Meist handelte es sich um Privathäuser oder kleine Raststätten, die ihren Gästen
ein Zimmer mit weitgehend spartanischer Einrichtung
für einen längeren Aufenthalt bereitstellten.
Die fahrenden Kunden – darunter Fachkräfte aller Gewerke – erhielten hier temporär die
eigenen vier Wände, in denen sie einen Ort der Ruhe und des Rückzugs fanden.
Auch heute noch pflegen viele diese Tradition, da sie mehrere Vorteile für Mieter und Vermieter auf sich
vereint. Aber nur, wenn beide Seiten bei der Bereitstellung und der Auswahl des Domizils einige Besonderheiten
beachten.
Die Monteurunterkünfte – nicht alleine für das Handwerk gedacht
Die Bezeichnung mag ein wenig irreführend sein: Das Monteurzimmer steht nicht ausschließlich für Monteure offen. Es richtet sich in erster Linie an alle Personen, die eine preiswerte Bleibe für einen längeren Zeitraum suchen.
Meist handelt es sich um Angehörige unterschiedlicher Gewerbe und Gewerke, die sich auf Geschäftsreise, Montage oder aus anderen beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten. Für sie stellt eine solche Übernachtungsmöglichkeit die günstige Alternative zum häufig kostspieligen Hotelzimmer dar. Gerade, wenn sie ihren Aufenthalt über mehrere Monate hinweg buchen.

Daneben finden hier auch Studenten und Touristen eine Übernachtungsmöglichkeit, ohne das eigene Budget allzu stark zu belasten. Zudem weisen die meist zentral gelegenen Räumlichkeiten eine gute Anbindung an den Verkehr und das Schienennetz auf und eignen sich für Tagesausflüge in das Umland.
Alle Personen können die Zimmer mieten, unabhängig des Grundes ihres Besuches. Auch bei der Buchung findet keine Priorisierung statt: Arbeiter werden nicht bevorzugt behandelt und erhalten kein Vorrecht auf die Bleibe. Allerdings kann es je nach Stadt notwendig sein, bereits Wochen oder Monate vor der Anreise eine gültige Reservierung/ Buchung einzureichen.
Nur wenig Luxus vorhanden – die Merkmale der Monteurunterkunft
Allerdings rechnen Gäste bei der Buchung mit keinem allzu großen Komfort. Die Wohnungen befinden sich oftmals in Privat- oder Mehrparteienhäusern, die nahe dem Bahnhof, der Autobahnanbindung oder an ähnlich bedeutsamen Wegpunkten liegen.
Ebenso ist eine Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Dienstleistern und ähnlichen Gewerben vorhanden. So stellt die Arbeiterunterkunft den idealen Mittelpunkt des beruflichen und privaten Alltages dar und überzeugt mit kurzen Wegen. Somit stört es nicht, wenn das Zimmer eher spartanisch eingerichtet ist und nicht den besten Ausblick über die Stadt bereithält.

Die Einrichtung weist wenige Besonderheiten auf: Neben einem Bett und einem Schrank lässt sich hier häufig eine kleine Sitzecke finden – die zuweilen komfortabel mit einer Couch ausgestattet ist. Dennoch sollten Gäste in der Gesamtbetrachtung keine allzu hohen Anforderungen oder luxuriöse Wünsche an den Vermieter äußern.
Er stellt für seinen Gast lediglich die temporäre Bleibe zur Verfügung, die nicht mehr als ein Ort der Ruhe und des Schlafes ist. Dafür ist das Preis-Leistungs-Verhältnis der vier Wände nahezu unschlagbar. Die Kosten liegen üblicherweise deutlich unter jenen eines Hotelzimmers. Dafür mag sich der Gast mit dem bescheidenen Charme der Bleibe begnügen.
Dennoch bleibt zu festzustellen, dass die Räumlichkeiten heute ein relativ hohes Niveau erreichen. Sie haben sich abgehoben von den simplen Schlafgelegenheiten früherer Jahrzehnte. Ihren Bewohnern offerieren sie einen geringen, aber ausreichenden Komfort. Ebenso verbessern unterschiedliche Wahlleistungen – auf die wir im weiteren Verlauf noch eingehen – den Aufenthalt erheblich.
Klar ist: Der Luxus einer Hotelsuite dürfen Gäste hier nicht erwarten. Und ist auch in den wenigsten Fällen gewünscht.
Der Arbeiter sucht nach beendetem Tagewerk seine Ruhe, der Dienstreisende und Messebesucher einen ungestörten Ort der Regeneration und der Student eine Möglichkeit des Lernens – und das bieten die Räume.
Weitere Besonderheiten von Monteurzimmern
Der Wunsch, sich über Wochen oder Monate hinweg eine preiswerte Räumlichkeit zu buchen, führt nicht selten zu einer Mehrfachbelegung der Zimmer. Diese bestückt der Vermieter auf Wunsch mit mehreren Betten und passt sie den individuellen Bedürfnissen an.
Es empfiehlt sich, den Vermieter bei der Reservierung auf derartige Besonderheiten hinzuweisen – nicht immer ist
es gerne gesehen, wenn mehrere Personen das Einzelzimmer bewohnen.
Insbesondere Touristen sollten nicht darauf hoffen, hier Doppelbetten vorzufinden. Diese entsprechen nicht dem
eigentlichen Zweck der Monteurwohnung und Vermieter können sie üblicherweise nicht für den zeitweisen Aufenthalt
einrichten.

Ein weiteres Merkmal der Bleibe liegt darin, dass sie dem Bewohner häufig eine eigene Kochecke bereitstellt. Diese kann sich im Zimmer befinden oder zentral gelegen von der gesamten Etage benutzt werden. Meist handelt es sich in diesem Falle um eine kleine Räumlichkeit, die einen Herd und einen Kühlschrank aufweist.
Ebenso wird Besteck und Geschirr oft vom Vermieter hinterlegt. Je nach Ausformung solcher Küchen kommt es bei der Buchung der Touristen- und Baustellenunterkunft zu steigenden Kosten. Auch diese Besonderheit wäre vorab zu erfragen – insbesondere, wenn der Vermieter die anteilige Nutzung mehrerer Bewohner auf die Endabrechnung umlegt.
Vorteilhaft gestaltet sich darüber hinaus die Bereitstellung eines persönlichen oder zumindest in der Nähe
befindlichen Parkplatzes. Die häufig als Handwerkerzimmer
bezeichnete Einrichtung entspricht somit dem Erfordernis, dass viele Gäste die Anreise mit dem Auto – oder mit
kleinen Transportern für mehrere Insassen – vornehmen.
Der Weg zur Baustelle ist jederzeit und ohne Komplikationen gewährleistet. Selbst, wenn Mieter umfangreiches
Material und Werkzeug transportieren müssen. Größere Häuser mit mehreren Wohnungen bieten einen solchen
Parkplatz im Hof oder an der Straße an.
Kleinere Apartments weisen manchmal eine eigene Garage für den Mieter auf – ob es zu Mehrkosten kommt, erfragen Gäste bei der Buchung.
Bad und Toilette gehören nicht zwingend zum Zimmer
Ein weiteres Merkmal der Monteurunterkunft liegt darin, dass sie ihren Gästen zwar ein Bad, eine Dusche und eine
Toilette bietet, sich diese aber nicht immer in den Räumlichkeiten finden lassen.
Üblicherweise stellen Vermieter zentral gelegene Sanitärbereiche zur Verfügung, die alle Bewohner der Etage
benutzen. Allerdings besitzt der Mieter nur einen Anspruch auf die Bereitstellung des Raumes an sich. Ebenso auf
das verbrauchte Wasser, den Strom und Ähnliches.
Waschlappen, Seifen und Shampoos sind im Regelfall nicht im Angebot enthalten und Gäste müssen sie eigenständig mitbringen.

Vermieter von Monteurwohnungen der gehobenen Klasse gehen vermehrt dazu über, in jedem Gästezimmer ein eigenes Bad zu installieren. Mit der gegebenenfalls vorhandenen Kochecke sowie dem Sanitärbereich wäre der Mieter hier autark eingerichtet. Er muss sich mit den weiteren Bewohnern der Etage oder des Hauses über die Benutzungszeiten nicht einigen.
Allerdings ist bei derart komfortabel eingerichteten Räumen mit steigenden Kosten zu rechnen. Diese nähern sich in solchen Fällen den Preisen des Studentenzimmers oder eines Hostels an. Inwieweit sich die erhöhten Investitionen mit dem erzielten Wohnkomfort vereinen lassen, entscheidet sich im Einzelfall.
Vorhandene Notwendigkeiten für Bad und Bett
Bereits die Ausführungen zur Benutzung der Sanitärräume zeigen, dass nicht immer eindeutig festgelegt ist, welche
Ausstattung vorliegen muss – und welches Zubehör der Gast mitzubringen hat.
In dem Zimmer für Monteure ist üblicherweise eine Garnitur aus zwei Handtüchern vorhanden. Bereits bei den
Waschlappen kommt es aber zu Abweichungen. Einige Vermieter legen sie bereit, andere verzichten auf den Service.
Einen Anspruch besitzt der Mieter darauf nicht und kann im Zweifelfalle nicht den Preis mindern, wenn er dergleichen nicht im Schrank oder im Bad vorfindet. Er ist hierbei vielmehr auf die Bereitschaft des Gastgebers angewiesen.

Etwas anderes ergibt sich, wenn kein Bettbezug vorhanden ist. Da es sich bei der Wohnung für Monteure um einen Gastbetrieb handelt, gehören Betten mit Matratzen, Kissen, Decken und den entsprechenden Bezügen zur Grundausstattung. Jedenfalls, wenn sich in der Beschreibung des Zimmers oder bei den Hinweisen durch den Vermieter während der Buchung keine anderslautenden Aussagen finden.
Auf die gehobene Qualität des Mobiliars hat der Gast keinen Anspruch. Hier gilt die Faustregel, dass das Bett in seiner Ausformung dem Standard der vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen muss. Es darf diese weder unterbieten noch muss es sie übertreffen.
Eine solche über Wochen oder Monate gebuchte Handwerkerunterkunft
sollte zugleich den Service nicht vermissen lassen, dass Vermieter den Bettbezug in regelmäßigen Abständen
wechseln.
Wie viel Zeit bis zu einem Neubezug vergehen muss, hängt vom Einzelfall ab. Handelt es sich um Arbeiter, erfolgt
der Wechsel alle ein bis zwei Wochen. Monteuren, Handwerken, Studenten und Geschäftsreisenden dürfen Vermieter
aber die Benutzung über drei oder vier Wochen hinweg zumuten. Wobei die Jahreszeit und sonstige Bedingungen
entscheidend sind.
Im Notfall empfiehlt es sich, den Vermieter gezielt um das Beziehen der Betten oder den Wechsel der Handtücher
zu bitten.
Ist das Rauchen im Monteurzimmer erlaubt?
Eines der Kriterien, wie oft die Bettwäsche zu wechseln ist, liegt in der Frage, ob in der Herberge Rauchen erlaubt ist. Hierbei ist es ratsam, die Erlaubnis oder das Verbot in der gültigen Hausordnung zu hinterlegen und jeden Gast darauf aufmerksam zu machen.
Kommt es zu Verstößen – raucht der Mieter, obwohl ihm das untersagt war –, ist der Gastgeber berechtigt, das Mietverhältnis für das Zimmer zu beenden. Im Schadensfalle können sich zudem Ansprüche auf den Ausgleich defekter Möbel ergeben. Raucher wählen vorab ein Domizil, in dem der Genuss des Tabaks nicht erst auf dem Balkon erlaubt ist.

Eine sich daraus ergebende strittige Frage stellt sich, wenn der Vermieter eine Vielzahl an Zigarettenresten in seinem Garten, im Hausflur oder in den Monteurwohnungen vorfindet. Dass Rauchen erlaubt ist, bedeutet nicht, dass Raucher die Hinterlassenschaften nicht ordnungsgemäß entsorgen müssten. Dieser Umstand verpflichtet den Gastgeber: Er muss zumindest feuerfeste Abfalleimer bereitstellen, um eine Bereinigung zu gewährleisten.
Aber auch der Mieter ist in der Pflicht. Er kann seine Zigaretten nicht mehr achtlos wegwerfen oder diese an Hauswänden, Treppengeländern oder ähnlichen Vorrichtungen ausdrücken. Bei Missachtung dürfen beide Seiten einen Anspruch auf Durchsetzung erheben.
Einige Anbieter nutzen ihr Hausrecht und untersagen es den Bewohnern, Alkoholika mit in die Räumlichkeiten zu nehmen. Kommt es zu Verstößen, können diese bereits ein Ende des Mietverhältnisses begründen.
Ob daneben der Genuss von alkoholischen Getränken im Haus und auf den Zimmern zulässig ist, hängt von der Hausordnung ab. Das mag zunächst verwirren, da der Konsum eines Bieres oder Weins im Gegensatz zum Rauchen einer Zigarette für öffentliche Räume nicht eingeschränkt ist. Dennoch nutzen einige Anbieter ihr Hausrecht und untersagen es den Bewohnern, Alkoholika mit in die Räumlichkeiten zu nehmen. Kommt es zu Verstößen, können diese bereits ein Ende des Mietverhältnisses begründen.
Speziell hochprozentige Drinks sprechen Gäste vorher mit dem Gastgeber ab, da er im Ernstfall die Verantwortung für die Sicherheit seiner Gäste trägt.
Besitzt die Monteurwohnung einen Fernseher sowie einen Internetanschluss?
Für den Lebenskomfort ist es darüber hinaus wichtig, sich neben der Arbeit auch anderen Dingen zu widmen. Einen
hohen Stellenwert nimmt für viele Personen das Fernsehgerät ein. In den meisten Arbeiterzimmern ist ein solches
installiert.
Allerdings besitzt der Mieter auf das Vorhandensein keinen Anspruch. Ebenso kann er nicht dagegen vorgehen, wenn
bestimmte Sender – insbesondere solche, die kostenpflichtig abonniert werden müssen – nicht empfangbar sind. Wer
sich am Wochenende das Fußballspiel im Privatkanal ansehen möchte, sollte dafür gegebenenfalls eine Sportsbar
aufsuchen.

Nicht bereitstellen muss der Vermieter einen Computer. Diesen darf ein Gast je nach Hausordnung allerdings
mitbringen und verwenden, wofür ihm der Vermieter einen Internetzugang zur Verfügung stellt.
Das Senden und Empfangen von Emails gehört heute fest zum Alltag vieler Menschen und muss der Gastgeber somit
gewährleisten. Allerdings darf er dem Mieter die verbrauchten Datenmengen anschließend in Rechnung stellen.
Kommt es zu einem Missbrauch des Anschlusses und suchen Mieter rechtswidrige Webseiten auf oder nehmen illegale Uploads und Downloads vor, greifen die Regeln der Störerhaftung: Hierbei wäre der Vermieter haftbar, wenn er das Vergehen nicht eindeutig einem Bewohner nachweisen kann.
Das Frühstück ist meist nicht inklusive
Eine besondere Annehmlichkeit in vielen Herbergen stellt die Möglichkeit dar, morgens ein Frühstück in das Zimmer geliefert zu bekommen oder daran in einem zentralen Aufenthaltsraum teilzunehmen. Allerdings gelten für die Monteurwohnung keine Pflichten, eine solche Mahlzeit zu offerieren.
Insbesondere kleinere Häuser haben derartige Leistungen aus ihrem Angebot gestrichen. Sofern sich Kochnischen in der Wohnanlage befinden, ist der Gast hier für sein leibliches Wohl eigenständig verantwortlich. Größere Gastbetriebe bieten ihren Mietern zuweilen ein Frühstück, das zumindest Brot, Aufschnitt, Kaffee und Eier umfasst.

Ähnlich verhält es sich mit den sonstigen Essenszeiten. Kleine Snacks – zu denen belegte Brote und Getränke
gehören – lassen sich häufig beim Leiter der Zimmervermietung
erwerben. Dieser weiß um den oftmals engen Zeitplan seiner Besucher, denen ein Einkauf zu den Regelzeiten nicht
immer möglich ist.
Andere Anbieter eröffnen ihren Mietern die Teilnahme an einem Partnerprogramm mit nahen Gaststätten und Lokalen,
die auf Speisen und Drinks einen Nachlass gewähren.
Es lohnt sich, vorab die örtlichen Bedingungen zu erfragen. Denn gerade in kleinen Ortschaften kann es vorkommen, dass Einkaufsmöglichkeiten nur spärlich vorhanden sind und eine Verköstigung der Gäste schwerfällt.
Es zählt nicht als Seltenheit, einen Arbeiter und seine Kollegen nach den langen Monaten des Aufenthaltes mit einem zünftigen Fest zu verabschieden.
Allerdings gehört die Frage der Verpflegung zu den täglichen Überlegungen vieler Vermieter. Einige von ihnen bieten zumindest einen Lieferservice für Brot und Brötchen sowie kleinere Einkäufe an. In den Sommermonaten können sie gesellige Grillabende oder ähnliche Zusammenkünfte organisieren.
Erfahrungsgemäß bieten einen solchen Service eher hochpreisige Häuser an, da sich der Aufwand an Zeit und Investitionen für den Gastgeber schnell summieren. Aber es zählt nicht als Seltenheit, einen Arbeiter und seine Kollegen nach den langen Monaten des Aufenthaltes mit einem zünftigen Fest zu verabschieden.
Die Wahlleistungen
Das Frühstück wird wie andere gesonderte Angebote den Wahlleistungen zugeschrieben. Das bedeutet, dass der Vermieter einen derartigen Service offeriert, den der Mieter kostenpflichtig in Anspruch nehmen kann. In Bezug auf das angesprochene Fernsehgerät wäre dies etwa die Freischaltung spezieller Programme. Für den Sanitärbereich können Vermieter Seifen und Shampoos bereitstellen.
Wahlleistungen gehen somit über den allgemeinen Leistungsumfang hinaus. Der Mieter darf sie annehmen, wobei ihm keine Pflicht für die Nutzung zukommt. Entsprechend fließen solche Optionen nicht pauschal in die Endsumme ein, sondern Vermieter müssen sie individuell abrechnen.

Ein weiteres Beispiel für Wahlleistungen wäre eine vorhandene Waschmaschine. Die kann
der Monteur nach beendeter Arbeit verwenden, um seine von den Baustellen verschmutzte Kleidung zu säubern.
Seltener bieten Vermieter einen Reinigungsservice an, den sie selbst vornehmen oder durch eine örtliche
Textilreinigung gewährleisten. Auch hierbei entscheidet der Zeitarbeiter eigenständig, ob er die anfallenden
Kosten übernimmt.
Je mehr Service der Gast verlangt, desto mehr schwindet der Preisvorteil, den ihm sein Domizil im Vergleich zu Privatzimmern und Ferienwohnungen bietet.
Nach diesem Schema lassen sich unterschiedliche Wahlleistungen an das eigentliche Angebot anfügen, wobei es sich empfiehlt, vorab die Preisgestaltung mit dem Gastgeber zu erörtern. Denn je mehr Service der Gast verlangt, desto mehr schwindet der Preisvorteil, den ihm sein Domizil im Vergleich zu Privatzimmern und Ferienwohnungen – sogenannte FeWo/ FeWos – bietet.
Eine weitere Option ergibt sich in allen Häusern, die ihren Gästen den Gebrauch von Fahrrädern oder Autos
anbieten. Der Monteur findet hier je nach Wunsch ein Vehikel, das er beruflich oder privat nutzt. Er ist damit
vor Ort mobil.
Allerdings stellen Vermieter diesen Service im Regelfall nicht kostenfrei zur Verfügung. Dennoch ist es gut zu
wissen, dass einige Anbieter über solche Möglichkeiten verfügen, die den Alltag einfacher gestalten und die
Freizeitaktivitäten verbessern.
Ob eine derartige Wahlleistung vorliegt, ist beim Eigentümer der Zimmer zu erfragen. Ebenso, ob es die Voraussetzung einer Anmeldung gibt oder ob Mieter das Fahrzeug spontan nutzen können.
Die Möglichkeit, Dinge zu verwahren
Einige Monteurunterkünfte bieten ihren Gästen die Möglichkeit, hochwertige Gegenstände zu verwahren.
Das mag zunächst nicht verwundern, immerhin besitzen viele Gastbetriebe einen Safe für Schmuck, Geld und
persönliche Dokumente. Auf das Vorhandensein einer solchen Option achten Interessenten bei der Wahl des Zimmers.
Allerdings kommt es selten vor, dass jeder Raum ein eigenes Versteck besitzt, um Wertsachen zu verschließen.
Beim Eigentümer des Hauses erfragen Gäste, ob er die Einlage bestimmter Gegenstände gewährleistet – auch das leider nicht kostenlos, da häufig Versicherungen über den Verlust des Gutes bestehen.

Die Besonderheit bei Monteuren liegt darin, dass diese immer wieder hochpreisige Werkzeuge und Maschinen verwahren müssen. Das gelingt nicht im Safe des Raumes, sondern bedarf spezieller Unterbringungsmöglichkeiten. Zuweilen rüsten Vermieter Garagen und Unterstände entsprechend um, sodass sie anschließend Unbefugte nicht öffnen können.
Sollte es trotz derart sicherer Maßnahmen zu einem Verlust der Güter kommen, empfiehlt sich eine Versicherungspolice, die den Schaden abdeckt. Inhaber schließen sie regelmäßig ab, legen die Kosten allerdings auf den Mieter um. Damit mag sich der Endpreis zunächst erhöhen – die Sicherheit steigt aber ebenso.
Haustiere – sind sie im Monteurzimmer erlaubt?
Nicht selten mieten sich alleinstehende Personen – Handwerker oder Studenten – in die Monteurunterkunft ein. Sie
bleiben für einige Wochen oder Monate. Eine lange Zeit, in der sie Haustiere nicht immer zu Freunden und
Verwandten geben können. Zumal eine Tierpension über diese Dauer vergleichsweise teuer ist.
Immer wieder kommt es daher zu der Frage, ob der Gast sein Haustier in die Baustellenunterkunft mitbringen darf.
Hierbei ist zunächst zwischen den Tierarten zu unterscheiden: Ein Anspruch auf einen Standplatz für das Aquarium oder eine Hütte für den Hund besitzt der Mieter natürlich nicht.

Darüber hinaus ist es entscheidend, ob der Vermieter die Mitnahme zusichert.
Meist lässt sich eine entsprechende Regelung in der Hausordnung finden. Allgemeingültige Aussagen, wonach
Haustiere zugelassen oder verboten sind, dürfen durch den Mieter hinterfragt werden. Denn die Mitnahme eines
Hamsterkäfigs wird, sofern keine Belästigung durch Geruch und Geräusche entsteht, vielen Gastgebern sicherlich
kein Dorn im Auge sein.
Kritischer betrachten Vermieter Vögel, die mit ihren nicht selten grellen Stimmen die Ruhepausen stören können. Hier entscheidet der Einzelfall – inwieweit ist das Tier dressiert und kann es, ohne zu stören, über mehrere Stunden alleine bleiben.
Bei Katzen und Hunden gelten weitgehend strikte Regeln: Die Mitnahme erfolgt nur, wenn der Vermieter ausdrücklich zusagt.
Bei Katzen und Hunden gelten hingegen weitgehend strikte Regeln: Die Mitnahme erfolgt nur, wenn der Vermieter ausdrücklich zusagt. Hierfür kann es notwendig sein, bei der Reservierung der Arbeiterunterkunft nachzuweisen, um welche Rasse, welche Größe und um welche sonstigen Faktoren es sich bei dem Tier handelt. Anderenfalls darf der Gastgeber das bestehende Mietverhältnis beenden.
Ebenso wäre darauf zu achten, ob die Mitnahme für alle Rassen erlaubt ist oder ob bestimmte Arten davon ausgeschlossen sind. Hierbei ist es auch entscheidend, ob das Tier geimpft wurde und derart zahm ist, dass Bisse von ihm nicht zu erwarten sind.
Monteurzimmer - Mit oder ohne Reinigung?
Ob und wie oft er das Monteurzimmer putzt, hängt vom Vermieter ab. Dieser kann eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Grundreinigung zusichern. Verpflichtet ist er dazu nicht. Dadurch besitzt der Gast keine rechtliche Grundlage, um den Endpreis zu mindern, wenn er die Säuberung selbst durchführt.
Einige Häuser stellen ihren Mietern den Besen und den Staubsauger zur Verfügung, in anderen muss er dieses Zubehör für den Haushalt eigenständig erwerben. Klar ist auch, dass alle gröberen Verschmutzungen zulasten des Gastes gehen, sofern er diese direkt zu verschulden hat und er sie nicht beseitigen kann.

In einigen Pensionen ist es üblich, dass sich die Gäste für die Werktage einmieten und sie über das Wochenende in
die Heimat reisen. Oft sprechen entsprechende Angebote vom Wochenendheimfahrer. Er ist zur Reinigung seiner
Räumlichkeiten meist nicht verpflichtet.
Verlässt er das Domizil am Ende der Woche und betritt er dieses wenige Tage später erneut, nutzt der Vermieter
die Zeit seiner Abwesenheit zur Säuberung. Dieser kann die Tätigkeit selbst ausführen oder einen
kostenpflichtigen Service engagieren – und diesen in die Endsumme für das Zimmer einrechnen.
Ähnlich verhält es sich bei der Endreinigung
kurz vor der Abfahrt.
Die Hausordnung sollte die Aussage umfassen, ob der Mieter oder der Vermieter die Bleibe säubert. Entsprechend
kann es bei der Preisgestaltung zu Unterschieden kommen. Im Übrigen darf ein Vermieter selbst in einem über
Monate hinweg bezogenen Raum von dem Gast keine Maßnahmen der Instandhaltung, Modernisierung oder Restaurierung
erwarten, wie sie im öffentlichen Wohnbereich üblich sind.
Die Reinigung umfasst lediglich die sorgsame Entfernung aller Verschmutzungen an Wänden, Böden, Fenstern und der
Einrichtung. Kommt es zu Defekten oder frischen Makeln am Interieur, dürfen Vermieter diese dem Mieter in
Rechnung stellen.
Zuverlässiger Service
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Es kann eine Kurtaxe anfallen
In einigen Urlaubsorten gilt die Pflicht für den Reisenden, neben der Unterkunft eine sogenannte Kurtaxe zu zahlen. Diese generiert öffentliche Gelder, um die Schönheit und besondere Merkmale der Kommune langfristig zu erhalten. Die Pflege und Säuberung von Parkanlagen ist sichergestellt und der Gewässerschutz an Flüssen und Meeren gewährt.
In Bezug auf die Monteurunterkunft stellt sich somit die Frage, ob eine solche gesonderte Abgabe auf den Endpreis üblich ist. Grundsätzlich gilt: Ist die Taxe im Finanzierungsmodell der jeweiligen Stadt vorgesehen, kann eine Erhebung erfolgen. Allerdings kommt es zu Abweichungen, die insbesondere für Handwerker bedeutsam sind.

In vielen Abgabeverordnungen nehmen Touristen und Monteure nicht die gleiche Stellung ein.
Während der Urlauber von den Schönheiten des Ortes profitiert und er diese für sein Wohl nutzt,
trägt der Monteur zur Bewahrung der Kommune bei und verhilft ihr somit zu neuem Glanz. Häufig werden
Reisende daher verpflichtet, die Taxe zu zahlen, wogegen Handwerker und in einigen Fällen auch Geschäftsleute
von der Zahlung ausgeschlossen sind.
Wird die zusätzliche Summe erhoben, muss der Anbieter der Unterkunft für Monteure einen entsprechenden
Hinweis an den Gast vornehmen. Das kann auf der Homepage, auf Werbebroschüren, im persönlichen Gespräch
oder über die Einsicht der Hausordnung erfolgen.
Mietern und Vermietern hilft es, die Sachlage vor Ort bei den zuständigen Behörden zu erfragen. Tourismusämter zeigen sich häufig kulant und fordern die Pauschale nicht ein.
Abweichend davon haben einige Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder München in den vergangenen Jahren eine
sogenannte Übernachtungspauschale erhoben. Sie erstreckt sich auf weite Teile des Hotel- und
Gastgewerbes.
Ob der einzelne Arbeiter davon betroffen ist, hängt von den örtlichen Besonderheiten ab. In den
genannten Metropolen hat sich der Zuschlag zuletzt vermehrt durchgesetzt.
In geringer besuchten Städten wie Bremen,
Stuttgart, Hannover
oder Kiel ist er noch nicht vollständig in
die Praxis übergegangen. Mietern und Vermietern hilft es, die Sachlage vor Ort bei den zuständigen Behörden
zu erfragen. Tourismusämter zeigen sich häufig kulant und fordern die Pauschale nicht ein.
Die Preise einer Unterkunft
Ein Handwerkerzimmer kann in seiner Ausgestaltung, seiner Einrichtung, dem Service sowie seinen Ge- und Verboten von anderen Anbietern abweichen. Umso wichtiger ist, dass der Gast ohne erheblichen Aufwand einen Preisvergleich vornehmen darf.
Was ist mit den Nebenkosten?
Dabei gilt die Grundregel, dass alle Steuern und Zuschläge sowie sämtliche Nebenkosten / Betriebskosten für Monteurzimmer und Ferienwohnungen bereits in dem voraussichtlichen Endpreis enthalten sind. Unangenehme Überraschungen sollte der Mieter hier nicht erwarten, sofern er sich an die Hausordnung hält und ihm der Vermieter keinerlei Beschädigungen der Ausstattung nachweisen kann.Ein Maß an Rechtssicherheit, das letztlich alle Seiten begünstigt.

Allerdings kann es bei diesem Vorgehen zu Unwägbarkeiten kommen. Im Regelfall werden Pauschalen für die Internet-
und Fernsehbenutzung, für die Bettwäsche oder die verwendeten Handtücher berechnet. Hierbei sind Differenzen
möglich.
Etwa, wenn der Gast seltener im Internet surft, als ihm der Vermieter zugesichert hat. Es wäre somit im
Einzelfall zu erfragen, ob grobe Abweichungen vom Endpreis zulasten des Mieters gehen.
Grundsätzlich gilt, dass er alle bereitgestellten Leistungen als solche zu entlohnen hat – ganz gleich, ob er
diese anwendet oder nicht. Steigende Kosten können sich ergeben, wenn der Mieter das Interieur beschädigt und
den Mangel nicht behebt.
Allgemeines zur Preisgestaltung
Mit welchen Kosten ist für ein solches Zimmer zu rechnen?
Hier gelten ähnliche Grundsätze, wie sie auf dem freien Wohnungsmarkt oder im Hotelgewerbe üblich sind. Befindet
sich die Monteurwohnung in einer gehobenen Gegend, gut an das Verkehrsnetz angebunden und sind Kinos,
Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister schnell zu erreichen, kann das Kostenniveau ansteigen.
Das gilt vor allem auch immer, wenn die Räumlichkeiten in einer Metropole gelegen sind oder sich unweit davon in
einer Vorstadt befinden. In diesen Fällen kann der Vermieter den Preis pro Nacht anheben, ohne einen
umfangreichen Service anzubieten.
Speziell in kleineren Ortschaften wirkt das Kostenniveau erschreckend niedrig. Hier kommt der Monteur ganz auf
seine Kosten. Zumal er mit einer Reservierung über eine längere Zeit mit erheblichen Nachlässen rechnen
kann.
In anderen Fällen ist es üblich, dass der Preis unverändert bleibt, Gäste aber bestimmte Wahlleistungen
kostenfrei nutzen dürfen. Größere Anbieter setzen Kostenpauschalen fest, die mit jeder zusätzlichen Woche des
Aufenthaltes attraktiver und finanziell lukrativer werden.
In gut besuchten Metropolen lässt sich dergleichen selten finden: Hier können sich die Vermieter ohnehin über
solide ausgebuchte Zimmer erfreuen – der Bedarf eines Nachlasses ergibt sich daher nicht immer.
Unterschiede zwischen der Haupt- und der Nebensaison
Es ist auch entscheidend, für welchen Zeitraum die Monteurunterkunft gebucht wird. Hier ist mit preislichen
Schwankungen zu rechnen, die sich an die Saison der Bauarbeiter und Handwerker anpassen.
In den Monaten zwischen März und Oktober fällt es vielfach schwer, in Deutschland ein Monteurzimmer zu geringen
Kosten zu finden – sofern nicht schon Wochen vor dem Einzug eine Reservierung erfolgt ist. Speziell in den
Metropolen und ihren Vororten kann es zu wahren Explosionen der Preise kommen. Und dennoch sind die meisten der
Häuser nahezu ausgebucht, da zahlreiche Arbeiten stattfinden.

Deutlich günstigere Bedingungen ergeben sich in den kalten Monaten, da sich weniger Personen auf Montage
befinden. Insbesondere Touristen und Dienstreisende können mit weitgehend freier Wahl rechnen. Ein Vorteil, der
sich auf die Preisgestaltung auswirkt.
Einige Anbieter reduzieren die Kosten um 25 bis 50 Prozent, ohne dabei Einschränkungen beim Service vorzunehmen.
In diesen Fällen erhält der Gast mehr, als erwarten darf.
Im Gesamtpaket steht sein Domizil nun nicht mehr hinter dem Hostel oder dem Privatzimmer zurück. Allerdings kann es sich hier empfehlen, möglichst frühzeitig zu buchen und damit einem größeren Ansturm – etwa in der Vorweihnachtszeit – zuvorzukommen.
Umbuchungen und Stornierungen des Zimmers
Mag es bei Touristen und Studenten selten zu Abweichungen von der Reservierung kommen, neigen Dienstreisende und
Arbeiter häufiger dazu, eine Buchung abzusagen oder zu verschieben. Hier gilt, dass der Verursacher des Schadens
diesen auch zu begleichen hat.
Das Heißt, kann der Monteur das reservierte Zimmer nicht beziehen, weil sich seine Fahrt verzögert oder ein
Termin dazwischengerät, ist er dennoch zahlungspflichtig. Denn der Vermieter stellt ihm die Räumlichkeiten
bereit und verzichtet auf andere Gäste, die ebenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit suchen.

Allerdings werden die entsprechenden Regelungen für das Monteurzimmer selten derart strickt ausgelegt wie im
sonstigen Hotel- und Gastgewerbe. Häufig zeigen sich die Gastwirte kulant, indem sie eine Stornierung ohne
Begleichung einer Gebühr ermöglichen. Auch das Verschieben einer Reservierung sollte zulässig sein.
Dennoch gilt: Der Vermieter besitzt im Zweifelsfalle einen Anspruch, sofern eine Buchung bei ihm eingeht, die
Mieter nicht fristgerecht widerrufen. Ist er zur Kulanz oder zu einem Kompromiss nicht bereit, kann der Gast die
Zahlung nicht umgehen. Daher ist eine frühzeitige und langfristige Planung angeraten, die vorsorglich
Unwägbarkeiten umfasst und somit alle Überraschungen ausschließt.
Das Verhalten im Streitfall
Wer in Deutschland ein Monteurzimmer bezieht, begibt sich immer ein kleines Stück in eine rechtliche
Grauzone. Denn im Gegensatz zum Hotel- und Tourismusgewerbe, in dem alle Anforderungen an die Herbergen genau
definiert sind, lassen sich rechtliche Vorgaben für Arbeitnehmerunterkünfte selten finden. Und wenn
sie vorhanden sind, wurden sie eher allgemein ausformuliert.
Wie ist zu verfahren, wenn es zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu Meinungsverschiedenheiten kommt –
insbesondere darüber, ob eine Leistung erbracht wurde und nun zu bezahlen ist? Welchen Rechtsschutz
besitzen beide Seiten, auf den sie sich im Schadensfall berufen können?
Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und den Sachverhalt ebenso objektiv vernünftig wie einvernehmlich zu
klären.
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter verfügen im Regelfall über einige Erfahrungen beim
Bereitstellen und Bewohnen solcher Räumlichkeiten. Da sollte es möglich sein, zu einer alle Parteien
zufriedenstellenden Lösung zu gelangen.
Liegt ein offensichtliches Missverständnis über eine nicht erbrachte Leistung vor, kann der Gast eine
Preisminderung verlangen, sofern dem Gastgeber eine Beseitigung des Fehlers nicht möglich oder nicht
zuzumuten ist.
Ebenso darf der Vermieter die vollständige Bezahlung einfordern, wenn er sich vertragsgemäß
verhalten und alle Wünsche seines Besuchers nach besten Möglichkeiten erfüllt hat.

Entscheidend ist der Wortlaut des Vertrages. Er sollte für den Mieter bei der Auswahl des Domizils eine
wichtige Rolle spielen, da in ihm Rechte und Pflichten während des Aufenthaltes verankert sind.
Auch die darin nicht genannten Aspekte können eine Rolle spielen – immerhin unterwirft sich der Gast
stets der gültigen Hausordnung. Ratsam ist, es im Zweifelsfalle nicht auf einen Rechtsbruch ankommen zu
lassen. Lieber das Gespräch zum Vermieter möglichst früh suchen und dabei etwaige Ungereimtheiten
ausräumen.
Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern oftmals die Kosten eines langen Rechtsstreites.
Vermieter lesen hierzu unseren Artikel zum Thema:
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Grundsätzlich empfiehlt es sich, das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien nicht als Partnerschaft auf Zeit zu sehen. Gerade eine über mehrere Monate andauernde Miete führt dazu, dass sich der Gastgeber und sein Gast häufiger begegnen und manches Wort miteinander wechseln. Das ist insbesondere wichtig, wenn später Empfehlungen für ähnliche Unterkünfte ausgesprochen werden sollen.
Von den gesammelten Erfahrungswerten profitiert das Online Portal Deutschland-Monteurzimmer.de, das sich der Vermittlung solcher Herbergen annimmt. Hier kann sich der Interessent vor der Buchung einen genauen Eindruck des Hauses und seiner Zimmer verschaffen, ohne vor Ort zu sein.

Ebenso profitieren der Mieter und der Vermieter von ihrem Austausch. Sie können erfragen, welche Wünsche
der Gast künftig hegt oder wie er mit dem Service zufrieden war.
Eine Basis für den Gastgeber, die etwa bei der Preisgestaltung sowie bei der Ausformulierung seines
Angebotes wichtig sein dürfte. Denn auch das hilft langfristig allen Beteiligten: Die Leistungen passen
Vermieter besser an die Anliegen und Bedürfnisse der Kunden an und vermeiden kostspielige Risiken.
Zudem erhöht sich die Chance, eine bessere Auslastung aller Wohnbereiche zu erzielen und damit idealerweise
auch die schwierige Nebensaison zu meistern.
Tipps für die Auswahl des Zimmers
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Alle Städte anzeigenMehrere tausend solcher Räumlichkeiten lassen sich alleine hierzulande finden. Da sollte es nicht schwerfallen,
sich für eines der Domizile zu entscheiden.
Arbeitszeit ist jedoch immer auch Lebenszeit – und erfahrungsgemäß sind infrastrukturell gut angebundene
Zimmer, die nahe dem Bauort gelegen sind, eher spärlich gesät.
Ratsam ist es, die Unterkunft auf Zeit nach Bedacht zu wählen. Insbesondere, wenn Berufsreisende die
Wochenenden nicht daheim verbringen, sondern vor Ort bleiben. Worauf ist bei der Auswahl der Herberge zu
achten und inwieweit kann Ihnen Deutschland-Monteurzimmer.de helfen?
Zunächst gilt, was für jede private oder berufliche Buchung gilt: Das Zimmer sollte in seiner Ausformung, seinem Service und seinen Kosten ganz den Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen entsprechen. Natürlich gestaltet es sich schwierig, einen solchen Vergleich über größere Strecken vorzunehmen.

Liegt der Ort in einem anderen Bundesland, kann die Internetrecherche helfen. Hier kommt insbesondere Deutschland-Monteurzimmer.de ins Spiel, das die Fakten und Daten zu zahlreichen in Deutschland angebotenen Monteurzimmern erfasst und auf dieser Basis die maßgerechte Suche im Einzelfall ermöglicht. In weniger als einer Sekunde erhält der Interessent daraufhin unterschiedliche Vorschläge, die seiner Anfrage entsprechen.
Besonders wertvoll ist ein solches Angebot, wenn es mit Fotos von der
Ferienwohnung oder Monteurzimmern versehen ist. Idealerweise ebenso von dem Haus und der gesamten
Wohngegend – denn dadurch formt sich ein brauchbares Bild vor dem Auge des Betrachters
Hier erhält er einen ersten Eindruck seiner Zimmer, kann die grobe Planung vornehmen und schauen, welche
Wahlleistungen ihm darüber hinaus wichtig sind.
Anhand der Angaben zu den örtlichen Gegebenheiten wird die Freizeitgestaltung umrissen oder nach
Einkaufsmöglichkeiten gesucht. Natürlich lässt sich zugleich die Route zu den Baustellen oder zu anderen
Zielen ermitteln.
Alles bequem von zuhause aus. Und das kostenfrei.
Das Monteurzimmer steht nicht ausschließlich für Monteure offen. Es richtet sich in erster Linie an alle Personen, die eine preiswerte Bleibe für einen längeren Zeitraum suchen.
Alle Personen können die Zimmer mieten, unabhängig des Grundes ihres Besuches. Auch bei der Buchung findet keine Priorisierung statt: Arbeiter werden nicht bevorzugt behandelt und erhalten kein Vorrecht auf die Bleibe. Allerdings kann es je nach Stadt notwendig sein, bereits Wochen oder Monate vor der Anreise eine gültige Reservierung/ Buchung einzureichen.
Monteurzimmer haben meist freistehende Einzelbetten oder Hochbetten. Sie bieten häufig eine eigene Küche, einen Herd und einen Kühlschrank. Ein weiteres Merkmal der Monteurunterkunft liegt darin, dass sie ihren Gästen zwar ein Bad, eine Dusche und eine Toilette bietet, sich diese aber nicht immer teil der Wohnung ist, sonder auch mal ein zentrales Gemeinschaftsbad sein kann. Bettwäsche und Handtücher gehören in der Regel zur Grundausstattung.
Ob im Monteurzimmer geraucht werden darf oder nicht, entscheidet der Vermieter. Oft wird auf die Nichtraucher rücksicht genommen, sodass in den Monteurwohnungen das Rauchen untersagt ist. Sie können auf Deutschland-Monteurzimmer.de bei der Zimmersuche nach Raucher und Nichtraucher Zimmern filtern.
Einige Vermieter stellen ihren Mietern den Besen und Staubsauger zur selbstständigen Reinigung zur Verfügung. Andere Vermieter reinigen die Wohnung lieber selbst. Dies kann wöchentlich, zweiwöchentlich oder erst nach Abreise geschehen.