Als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen wissen Sie, dass es Gästen nicht nur auf ein gemütliches und sauberes Zimmer ankommt. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird es immer wichtiger, den Gästen ebenfalls einen Zugang zu einem WLAN-Hotspot zu gewähren.
Als Vermieter gehen Sie dabei unter Umständen ein großes Risiko ein. Es kommt immer wieder zu Abmahnungen gegen Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen, die durch das Verhalten der Gäste im Internet begründet werden.
Wieso werden die Abmahnungen ausgesprochen?
In der heutigen Zeit wird für viele alltägliche Tätigkeiten ein Zugang zum Internet benötigt. Manche Gäste, denen Sie ein Zimmer vermieten, benötigen das Internet für ihre Arbeit oder zum Kontakt mit Freunden und Verwandten.
Unabhängig von den individuellen Umständen gewährt die Nutzung des Internets jedem Menschen einen großen Nutzen.
Nicht jeder dieser Vorteile ist rechtlich unbedenklich. Die meisten Menschen scheuen sich davor, etwas Unrechtmäßiges im Internet zu tun, da sie eine Verfolgung ihrer Straftaten befürchten. In einem freien und anonymen Netzwerk werden diese Vorbehalte schnell abgeworfen.
Es kommt immer wieder zu illegalen Aktivitäten im Internet, weshalb große Abmahnwellen ausgelöst werden.
Immer wieder kommt es dazu, dass Gäste das WLAN ihrer Vermieter rechtswidrig nutzen, um sich kostenfrei Musikstücke, Filme und Unterhaltungselektronik herunterzuladen oder sich einen illegalen Zugang zu fremden Netzwerken zu verschaffen.
Warum werden die Vermieter statt ihrer Mieter belangt?
In Deutschland können Sie rechtlich nicht für ein Fehlverhalten belangt werden, was ein Dritter
ausgeübt hat. Dennoch werden zahlreiche Vermieter abgemahnt und müssen hohe
Kosten tragen, weil einige ihrer Mieter illegalen Aktivitäten im Internet nachgegangen
sind.
Das liegt an der sogenannten Störerhaftung. Diese greift, wenn eine illegale
Handlung nicht selbst durchgeführt, aber ermöglicht wurde. Für den
Gesetzgeber ist die Faktenlage eindeutig. Ihr Mieter hätte die illegale Handlung
nicht durchführen können, wenn Sie ihm keinen Zugang zum Internet gewährt
hätten.
Es spielt keine Rolle, dass Sie Ihren Gästen einen Zugang zum Internet gewähren müssen,
um nicht von Leerstand betroffen zu sein.
Der Mieter kann in diesen Fällen nicht belangt werden, da in den meisten Fällen nicht
bewiesen werden kann, dass er diese Handlungen durchgeführt hat.
Aus diesem Grund entgehen die meisten Mieter einer Bestrafung ihrer illegalen Handlungen und Sie als
Vermieter haften für die entstandenen Kosten.
Nach deutschem Gesetz ist jeder Nutzer des Internets verpflichtet, seinen Zugang vor
einem unbefugten Zugriff zu schützen.
Wer ist von diesen Abmahnwellen betroffen?
Von den Abmahnwellen sind nicht nur Vermieter betroffen, die Ihren Gästen einen uneingeschränkten
anonymen Zugriff auf das hauseigene WLAN gewährt haben.
Jeder Vermieter über dessen Netzwerk illegal Daten ausgetauscht wurden oder
unbefugt auf die Daten Dritter zugegriffen wurde, ist von Abmahnungen betroffen. Viele der Betroffenen
haben ihren Gästen noch nicht einmal einen Zugang zum Internet bereitgestellt.
Der Zugang zum Internet muss durch ein sicheres Passwort geschützt sein. Dieses darf nicht von Unbefugten ausgespäht werden können.
Laut Rechtsprechung sind Sie grundsätzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich kein
Dritter unbefugten Zugang zu Ihrem Netzwerk verschaffen kann.
Hierbei müssen Sie gleichermaßen dafür sorgen, dass der Zugang zum Internet durch ein
sicheres Passwort geschützt ist und dass dieses nicht von Unbefugten ausgespäht
werden kann.
Aus diesem Grund sind viele Vermieter betroffen, die ein Zimmer ihres Hauses an Gäste vermietet
haben, während sie in einem anderen Teil des Gebäudes wohnen und dort ein freies oder nicht
ausreichend geschütztes Internet nutzten.
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Wie läuft eine solche Abmahnung ab?
Die Abmahnung von illegalen Handlungen im Internet kann eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Die Anwaltskanzleien agieren gegen Sie, bevor Sie den Verstoß festgestellt haben.
Mit einem Eilverfahren werden gerichtliche Beschlüsse erwirkt, die den Abmahnanwälten Zugang zu ihrem Anschluss und Ihrer Datentechnik gewähren.
In der Regel arbeiten diese mit speziellen Ermittlungsunternehmen zusammen, die alle notwendigen Daten für
eine erfolgreiche Abmahnung im Vorfeld sammeln.
Dabei sind Ihre Chancen, sich ohne die Hilfe eines Anwaltes gegen dieses Verhalten zu wehren, faktisch
nicht vorhanden. Das liegt daran, dass diese Maßnahmen ausschließlich dem Schutz von
Urheberrechten dienen.
Den ersten Kontakt zu einem Abmahnanwalt erhalten Sie erst, wenn alles zu spät ist. Dieser geschieht
durch ein schriftliches Abmahnschreiben, in welchem Sie zur Zahlung einer
verhältnismäßig
geringen Strafe und hohen Anwaltskosten für die Tätigkeit des Abmahnanwaltes verpflichtet
werden.
Diese Situation ist sehr ernst.
Aus diesem Grund sollten Sie das Schreiben des Anwalts weder ignorieren noch sich selbst verteidigen.
Hierbei wird grundsätzlich die Hilfe eines auf Urheberrecht spezialisierten
Anwalts erforderlich.
Wie Sie sich vor einer Abmahnung schützen
Der einfachste Weg, um sich vor einer Abmahnungen zu schützen, besteht darin, den
Gästen
keinen Zugang zum Internet zu gewähren und das Passwort für den eigenen Zugang zum Internet
sicher zu verwahren.
Für viele Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen ist dies keine adäquate
Lösung,
da die Attraktivität ihrer Räumlichkeiten stark abfällt.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Nutzung eines sicheren und zurückverfolgbaren
Internetzugangs.
Da Sie als Vermieter Ihre Mieter nicht überwachen dürfen und nicht sicherstellen können,
dass diese keine illegalen Handlungen im Internet durchführen, müssen Sie die Strafverfolgung
so gut wie möglich erleichtern und illegalem Verhalten vorbeugen.
Um die Provider bestimmter Anbieter nutzen zu können, müssen Ihre Gäste persönliche
Daten
hinterlassen, die eine eindeutige Rückverfolgung und Zuordnung von deren
Aktivitäten im Internet zulassen.
Im Falle einer illegalen Handlung können Sie nachweisen, welcher Ihrer Gäste
zu der fraglichen Zeit Ihren Internetzugang nutzte und was dieser in dieser Zeit im Internet gemacht
hat.
Sofern Sie Ihre Gäste darüber informieren, dass deren Nutzung des Internets zurückverfolgt werden kann, entgehen Sie einer Abmahnung aufgrund einer Störerhaftung.
Die meisten Mieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen wollen nicht ihre persönlichen Daten für
einen Zugang zum Internet angeben. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit der Installation eines
professionellen Providers.
Mit diesen Geräten generieren Sie einen individuellen Zugangsschlüssel und
aktivieren diesen für Ihre Gäste über eine im Vorfeld definierte Zeitspanne.
Dieser Zugangsschlüssel wird anschließend intern Ihrem Gast zugeordnet,
damit im Falle einer illegalen Handlung nachgewiesen werden kann, welcher Ihrer Gäste diese
durchgeführt hat.