Einfach erklärt:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

BGN-Versicherungspflicht für Monteurzimmer-Vermieter – Das müssen Sie wissen

von Regina Müller | 28.02.2025 | 2 Minuten BGN-Versicherungspflicht für Monteurzimmer-Vermieter – Das müssen Sie wissen

Wer eine Monteurunterkunft vermietet, fragt sich oft: Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichern? Die Antwort hängt davon ab, ob die Vermietung privat oder gewerblich ist. Während private Vermieter meist keine Versicherung benötigen, müssen sich gewerbliche Vermieter mit Personal oder zusätzlichen Dienstleistungen oft anmelden.
Eine falsche Einstufung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. Doch wie wird der Unterschied definiert? Welche Versicherungen sind noch sinnvoll? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Infos, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sich optimal abzusichern.

Vermieter Informationen

Was ist die BGN?

Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Gastgewerbe. Sie schützt Betriebe, wenn Angestellte einen Arbeitsunfall haben oder eine Berufskrankheit bekommen.

Müssen Vermieter einer Monteurunterkunft sich bei der BGN anmelden?

Das kommt darauf an, wie Sie Ihre Unterkunft vermieten. Hier die einfache Erklärung:

Ja, Sie müssen sich anmelden, wenn:

  • Die Vermietung gewerblich ist.
  • Sie Personal beschäftigen, wie Reinigungskräfte oder einen Hausmeister.
  • Sie zusätzliche Dienstleistungen anbieten, z. B. Frühstück oder tägliche Reinigung.

Nein, Sie müssen sich nicht anmelden, wenn:

  • Die Vermietung privat ist und als Nebeneinnahme dient.
  • Sie kein Personal beschäftigen.
  • Sie keine Extras anbieten, wie Frühstück oder tägliche Reinigung.

Tipp: Ob die Vermietung gewerblich ist, entscheidet oft das Finanzamt oder die Gemeinde.

Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermietung

Private Vermietung Gewerbliche Vermietung
Sie vermieten nur ab und zu oder nebenbei. Sie vermieten regelmäßig und wollen damit Gewinn machen.
Keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Frühstück oder Reinigung. Zusätzliche Services, z. B. Reinigung oder Verpflegung.
Meist keine Anmeldung bei der BGN nötig. Anmeldung bei der BGN kann notwendig sein.

Welche Leistungen übernimmt die BGN?

Arbeitsunfälle (z. B. Sturz bei der Reinigung)
Berufskrankheiten (z. B. Atemwegserkrankungen durch Reinigungsmittel)
Rehabilitation und Lohnersatz für verletzte Mitarbeiter

Was passiert, wenn man sich nicht anmeldet?

Nachzahlungen von Beiträgen für die Vergangenheit.
Bußgelder wegen fehlender Anmeldung.

Wie melde ich mich bei der BGN an?

  • Kontakt mit der BGN aufnehmen (online oder telefonisch).
  • Betriebsart und Beschäftigte angeben.
  • Beitragseinstufung erhalten.

Tipp: Wer keine Angestellten hat, kann eine Befreiung beantragen.

Alternativen und zusätzliche Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung – schützt bei Schäden, die Gäste oder Mitarbeiter erleiden.
Gebäudeversicherung – für Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm.
Unfallversicherung für den Vermieter selbst – schützt bei eigenen Arbeitsunfällen.
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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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