Was ist die BGN?
Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Gastgewerbe. Sie schützt Betriebe, wenn Angestellte einen Arbeitsunfall haben oder eine Berufskrankheit bekommen.
Müssen Vermieter einer Monteurunterkunft sich bei der BGN anmelden?
Das kommt darauf an, wie Sie Ihre Unterkunft vermieten. Hier die einfache Erklärung:
Ja, Sie müssen sich anmelden, wenn:
- Die Vermietung gewerblich ist.
- Sie Personal beschäftigen, wie Reinigungskräfte oder einen Hausmeister.
- Sie zusätzliche Dienstleistungen anbieten, z. B. Frühstück oder tägliche Reinigung.
Nein, Sie müssen sich nicht anmelden, wenn:
- Die Vermietung privat ist und als Nebeneinnahme dient.
- Sie kein Personal beschäftigen.
- Sie keine Extras anbieten, wie Frühstück oder tägliche Reinigung.
Tipp: Ob die Vermietung gewerblich ist, entscheidet oft das Finanzamt oder die Gemeinde.
Unterschied zwischen privater und gewerblicher Vermietung
Private Vermietung | Gewerbliche Vermietung |
---|---|
Sie vermieten nur ab und zu oder nebenbei. | Sie vermieten regelmäßig und wollen damit Gewinn machen. |
Keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Frühstück oder Reinigung. | Zusätzliche Services, z. B. Reinigung oder Verpflegung. |
Meist keine Anmeldung bei der BGN nötig. | Anmeldung bei der BGN kann notwendig sein. |
Welche Leistungen übernimmt die BGN?
Was passiert, wenn man sich nicht anmeldet?
Wie melde ich mich bei der BGN an?
- Kontakt mit der BGN aufnehmen (online oder telefonisch).
- Betriebsart und Beschäftigte angeben.
- Beitragseinstufung erhalten.
Tipp: Wer keine Angestellten hat, kann eine Befreiung beantragen.
Alternativen und zusätzliche Versicherungen
Fazit
Die BGN-Pflicht betrifft nur gewerbliche Vermieter mit Personal.
Ohne Angestellte ist meist keine Anmeldung nötig, aber es gibt Ausnahmen.
Die richtige Versicherung schützt vor finanziellen Risiken.
Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren – das spart Ärger und Geld!
Auf einen Blick
- BGN-Pflicht gilt für gewerbliche Vermieter mit Personal.
- Wer keine Angestellten hat, muss sich meist nicht anmelden.
- Nachzahlungen & Bußgelder drohen bei versäumter Anmeldung.
- BGN deckt Arbeitsunfälle & Berufskrankheiten der Mitarbeiter ab.
- Alternative Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Gebäudeversicherung, private Unfallversicherung.
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