Einfach erklärt

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ist aufgehoben
Was gilt statt BildscharbV?

von Dennis Josef Meseg | 09.06.2026 5 Minuten Bildschirmarbeitsverordnung: Schutz für Angestellte am PC

Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) gilt nicht mehr. Heute stehen die Anforderungen an Bildschirmarbeit in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang 6).
Das heißt das für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen? Arbeitgeberpflichten treffen Ihre Gäste – nicht Sie.
Trotzdem lohnt sich ein guter Arbeitsplatz: Ein ruhiger Tisch, ein bequemer Stuhl, eine blendfreie Lampe und stabiles WLAN machen Ihre Unterkunft attraktiver für Bau- und Projektteams, Disponenten und Bauleitungen.
In diesem Beitrag lesen Sie kurz und klar, was statt der BildscharbV gilt und wie Sie mit einer kleinen Checkliste den Arbeitsplatz in Ihrer Unterkunft sinnvoll vorbereiten – ohne Rechtskram, aber mit viel Praxisnutzen.

Auf einen Blick

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ist seit 2016 aufgehoben. Heute gelten die Regeln zur Bildschirmarbeit in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang 6). Pflichten treffen den Arbeitgeber – nicht Vermieter. Ein gut vorbereiteter Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Lampe, Strom/WLAN) erhöht jedoch die Attraktivität Ihrer Unterkunft.

Arbeitsstättenverordnung statt BildscharbV (Update 2016)

Die frühere Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) aus 1996 gilt nicht mehr.

Seit dem 2. Dezember 2016 sind die Anforderungen an Bildschirmarbeit in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Anhang 6) geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie die Gesundheit nicht schädigen. Die ArbStättV konkretisiert das für Bildschirmarbeit: Sie beschreibt u. a. Anforderungen an Bildschirm, Eingabegeräte, Möbel, Beleuchtung und an die Organisation der Arbeit.

Für wen gilt die Verordnung?

Die Vorgaben der ArbStättV gelten für Unternehmen, in denen Beschäftigte regelmäßig Bildschirmarbeit leisten. Gelegentliche Bildschirmnutzung fällt nicht darunter.

Ein Bildschirmarbeitsplatz umfasst Bildschirm, Tastatur/Eingabegeräte, Arbeitsmöbel und die benutzte Software.

Ausnahmen (verkürzt):

  • Bedienplätze von Maschinen/Fahrzeugen mit Monitor
  • Navigations- und Anzeigegeräte in Fahrzeugen
  • Überwachungsmonitore (Videoaufsicht)
  • Kleinanzeigen z. B. an Kassen/Messgeräten
  • Mobile Geräte (z. B. Notebook) gelten nur dann als Bildschirmgerät, wenn sie dauerhaft an einem Arbeitsplatz benutzt werden.

Pflichten des Arbeitgebers bei Bildschirmarbeit (ArbStättV)

Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und Gesundheitsschutz organisieren. Dazu zählen u. a. Ergonomie, Sehen/Beleuchtung, Raumklima und Arbeitsorganisation.

Wichtige Prüfpunkte (Auswahl):

  • Bildschirm & Eingabe: gut lesbar, flimmerfrei, geringe Spiegelungen; Tastatur/Maus gut erreichbar.
  • Möbel: standsicherer Tisch mit ausreichender Fläche, verstellbarer Stuhl; auf Wunsch Fußstütze.
  • Umgebung: genug Bewegungsfläche, blendfreie Beleuchtung, geeignetes Raumklima, geringe Störgeräusche.
  • Software/Organisation: bedienfreundlich, keine verdeckte Kontrolle; sinnvolle Abläufe.

Arbeitsorganisation & Pausen

Bildschirmtätigkeiten sollen durch andere Tätigkeiten oder kurze Erholpausen unterbrochen werden.

Praxis-Tipp Mehrere kurze Pausen sind oft wirksamer als eine lange – z. B. 5–10 Minuten pro Stunde.

Änderungen seit 2016 (kurz erklärt)

Die BildscharbV wurde in die ArbStättV überführt. Neu geregelt wurden u. a. Telearbeit (fest eingerichteter Arbeitsplatz zu Hause, schriftliche Vereinbarung, Arbeitgeber stellt Ausstattung) und die Einordnung tragbarer Geräte.

Telearbeit vs. mobiles Arbeiten

Telearbeit

Fester Arbeitsplatz in der Wohnung, schriftlich vereinbart; Arbeitgeberpflichten gelten voll.

Mobiles Arbeiten

Unterwegs (z. B. Laptop im Zug/Hotel); andere Anforderungen, weniger feste Vorgaben.

Tragbare Bildschirmgeräte

Laptops & Tablets sind kein Bildschirmarbeitsplatz, wenn sie nur kurzzeitig genutzt werden. Werden sie dauerhaft am Schreibtisch eingesetzt, gelten die Ergonomie-Anforderungen wie bei stationären Arbeitsplätzen (z. B. externe Tastatur/Maus, geeignete Aufstellung, Beleuchtung).

Tageslicht & Sichtverbindung nach außen

Bildschirmarbeitsplätze sollen möglichst Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausnahmen sind möglich (z. B. besondere Räume oder Bestandsbauten), wenn Ausgleichsmaßnahmen vorhanden sind. Pausenräume sollen Tageslicht haben.

Fazit

Die frühere BildscharbV ist Geschichte. Heute gilt die ArbStättV – sie richtet sich an Arbeitgeber, nicht an Vermieter. Für Ihre Unterkunft bleibt das dennoch wichtig:

  • Ruhiger Arbeitsplatz mit Tisch (ca. 120×60 cm), verstellbarem Stuhl und blendfreier Lampe
  • Strom gut erreichbar (Mehrfachsteckdose), stabiles WLAN mit klarer Speed-Angabe
  • Optional: Monitor, Dock/USB-C, LAN-Port, Verdunkelung und gutes Kabelmanagement

So erhöhen Sie Komfort und Produktivität Ihrer Gäste – und verbessern Sichtbarkeit, Bewertungen und Buchungen. Nennen Sie diese Punkte im Inserat klar und zeigen Sie sie auf Ihren Fotos.

Häufig gestellte Fragen zu dem Thema

  • Ein kleiner, ergonomischer Arbeitsplatz steigert Zufriedenheit und Buchungen. Ideal sind ein stabiler Tisch (ca. 120×60 cm), ein höhenverstellbarer Stuhl mit Rückenstütze, eine blendfreie Lampe und mindestens zwei gut erreichbare Steckdosen plus USB-C/Schuko-Mehrfachstecker.

    Optional werten Monitor (24″), Notebook-Ständer und Maus/Tastatur den Platz auf. Achte auf ruhige Ecke, gutes Licht und Kabelordnung. Eine kurze Checkliste hilft beim Turnover. Ein Überblick zur Grundausstattung steht im Ratgeber Inventarliste.

  • Empfehlenswert ist eine passende Haftpflicht für Vermieter. Sie schützt vor Personen- und Sachschäden, die Dritten in deiner Unterkunft entstehen können (z. B. Sturz an der Treppe, Brand durch defekte Lampe).

    Ob privat oder gewerblich vermietet wird, beeinflusst die richtige Police. Sprich mit deinem Versicherer und dokumentiere Ausstattung/Wartung. Mehr Hintergründe im Ratgeber Betriebshaftpflicht für Vermieter.

  • Indirektes, blendfreies Licht ist der Schlüssel. Positioniere den Tisch seitlich zum Fenster (nicht frontal). Eine Schreibtischlampe mit diffuser Abdeckung und verstellbarem Arm verhindert Spiegelungen.

    Dimmbar ist ideal für Abendarbeit. Ergänze Vorhänge/Jalousien zur Regulierung von Tageslicht. Kurze Hausinfo: „Lampe dimmbar, bitte gegen Bildschirmblendung ausrichten“ – das reduziert Beschwerden und fördert produktives Arbeiten.

  • Sicherheit zuerst, dann Ordnung. Verwende geprüfte Mehrfachsteckdosen mit Schalter und Überspannungsschutz. Führe Kabel entlang der Wand oder unter dem Tisch, fixiert mit Clips – keine Stolperfallen im Laufweg.

    Leg eine Kurzinfo bei: maximale Last, keine Mehrfach-Kaskaden, defekte Leiste sofort melden. So beugst du Ausfällen und Schäden vor und erhöhst Komfort für Laptop-Arbeitsplätze.

  • Plane großzügig. Für 3–4 Personen sind ~50–100 Mbit/s Down und 10–20 Mbit/s Up ein guter Start. Setze Dual-Band-Router (2,4/5 GHz) und gib das Gäste-WLAN separat frei.

    Pro Platz sind 2–3 Steckplätze sinnvoll (Notebook, Ladegerät, Monitor). Notiere die Zugangsdaten lesbar am Arbeitsplatz. So funktionieren Videocalls stabil – auch nach Feierabend.

  • Klare Hausinfo verhindert Streit. Lege Zeiten für Telefonate/Calls fest (z. B. 8–22 Uhr), empfehle Kopfhörer und weise auf Rücksicht in Gemeinschaftsräumen hin.

    Bei Langzeitmietern helfen „Quiet-Hours“ und Ausweichplätze (Küche/Wohnbereich) tagsüber. Eine Vorlage und Tipps findest du im Ratgeber Hausordnung.

  • Rücksicht für Schichtler zahlt sich aus. Positioniere den Schreibtisch nicht Wand an Wand zum Schlafzimmer oder Nachbarwohnung. Verdunkelungsvorhänge im Schlafraum und leise Geräte (Kühlschrank, Lüfter) verbessern Tag-Schlaf.

    Kommuniziere in der Hausinfo, dass nachts gearbeitet werden kann, aber Türen leise zu schließen sind. So bleiben Teams entspannt – und Bewertungen positiv.

  • Richte nach Nutzung und Lärm aus. In 1-Zimmer-Einheiten eignet sich eine ruhige Zimmerecke mit Sitzabstand zur Schlafzone. In größeren Wohnungen ist die Wohnküche praktisch – sofern ausreichende Beleuchtung und Steckdosen vorhanden sind.

    Vermeide Durchgangsstellen und sorge für bequeme Stühle, nicht nur Hocker. Ein kompakter Rollcontainer hält Ordnung und schützt Kabel.

  • Schnell, schonend, regelmäßig. Monitore mit leicht feuchtem Mikrofasertuch ohne Alkohol reinigen; Tastatur und Maus mit Desinfektionstuch (gemäß Hersteller) abwischen. Netzstecker vorher ziehen.

    Nimm die Geräte in deinen Putzplan auf und dokumentiere Turnover-Kontrollen. Tipps zum Ablauf findest du im Ratgeber: Belege & Abläufe organisieren (Putz-/Übergabeprozesse mitdenken).

  • Klarer Ablauf und gute Beschilderung. Sende vorab Zugangscode/Box-Ort, WLAN-Daten, Parkplatzhinweis und kurze Hausinfo (Ruhe, Rauchen, Müll). Ein „First-Use-Zettel“ am Schreibtisch (Lampe, Steckdosen, Netz) macht den Start stressfrei.

    Notfallnummer für Technikpannen (Router, Türcode) bereithalten. So kommen Teams sicher an – auch nach langer Anfahrt.

  • Transparenz schlägt Pauschalen. Entweder im Grundpreis inkludieren (für Business-Gäste attraktiv) oder als Tagespauschale für Monitor/Dock/Schreibtisch ausweisen.

    Auf der Rechnung klar benennen („Arbeitsplatz-Paket inkl. Monitor“). Staffelpreise für Langzeit bieten. Ideen zur Kalkulation liefert der Ratgeber Preisfindung.

  • Trenne Netzwerke und minimiere Datenreste. Richte ein Gäste-SSID mit eigenem Passwort ein und wechsle es regelmäßig. Gemeinsame PCs vermeiden; wenn vorhanden, nach Abreise Browser/Downloads löschen.

    Weise in der Hausinfo auf Eigenverantwortung der Gäste hin und halte Router-Updates aktuell. So bleibt die Unterkunft sicher – ohne IT-Overhead.

  • Kleine Technik – großer Effekt. Ein 24″-Monitor mit HDMI, ein universeller USB-C-Hub und ein verstellbarer Stuhl erhöhen Komfort sofort. Eine beschriftete Kabelbox (HDMI, USB-C, Mehrfachstecker) spart Anfragen.

    Starte schlank, miss Feedback in Bewertungen und erweitere bei guter Auslastung. So bleibt die Investition im Rahmen und steigert Conversion.

  • Kurz, klar, freundlich. Nenne Standort des Arbeitsplatzes, Lampen-/Steckdosenhinweise, Ruhezeiten, WLAN-Daten und Ansprechpartner bei Störungen. Bitte um Nutzung von Kopfhörern für Calls.

    Verweise auf Mülltrennung/Ordnung nach Feierabend. Eine Textvorlage kannst du an deine Hausordnung anlehnen.

  • Sichtbar, vollständig, prüffest. Firmen wünschen vollständige Anschriften, Leistungszeitraum, Anzahl Personen/Nächte und klare Positionen (z. B. „Arbeitsplatz-Paket inkl. Monitor“). Weisen Sie 19 % MwSt. bzw. Kleinunternehmerstatus korrekt aus.

    So lassen sich Reisekosten intern besser zuordnen. Details bietet der Ratgeber Quittung & Rechnung.

Autor Dennis Josef Meseg
Dennis Josef Meseg

Dennis Josef Meseg hat Deutschland-Monteurzimmer.de gegründet und vermietete bereits vor mehr als 25 Jahren selbst Unterkünfte an Monteure, Handwerker und Berufsreisende. Aus der täglichen Praxis mit Vermietern, Gästen und Behörden weiß er, welche Fragen im Alltag wirklich wichtig sind – von Preisen und Steuerfragen bis zu Hausordnung, Reinigung und Check-in. In seinen Ratgeberartikeln verbindet er juristische Grundlagen mit konkreten Beispielen und praxisnahen Tipps, damit Vermieter und Mieter rechtssicher und fair zusammenarbeiten.

2007 gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.

Mehr Inhalte des Autors lesen

Werden Sie Vermieter von Unterkünften
Flexible Vertragslaufzeiten
Keine Provision auf Buchungen
Hohe Reichweite des Inserats
Registrieren, Eintrag erstellen und mit der Vermietung beginnen.
Vermieter werden

Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.

Jetzt als Vermieter registrieren
Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.

Weitere Artikel zu diesem Thema, die für Sie von Interesse sein könnten

Rechte und Pflichten für Monteure in gemieteten Unterkünften
Rechte und Pflichten für Monteure in gemieteten Unterkünften

Monteure haben in gemieteten Unterkünften Rechte & Pflichten. Doch wer haftet bei Schäden? Welche Regeln gelten? Erfahren Sie hier, was erlaubt ist und was nicht.

Baustellenverordnung (BaustellV): Besserer Schutz für Beschäftigte auf Baustellen
Baustellenverordnung (BaustellV): Besserer Schutz für Beschäftigte auf Baustellen

Baustellen sicherer machen! Die Baustellenverordnung schützt Beschäftigte und gibt klare Regeln für Bauherren vor. Lesen Sie, welche Vorschriften gelten und welche Strafen drohen.

Schutzverordnung Lärm- und Vibration
Schutzverordnung Lärm- und Vibration

Egal ob taube Hände von Straßenarbeitern oder Schwerhörigkeit bei Bauarbeitern sind die Folgen.

Berufskrankheiten
Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind in 5 Bereiche unterteilt und die Liste der Berufskrankheiten umfasst 77 Positionen.

Sie haben noch weitere Fragen?
Geben Sie einen Namen an, damit wir die Frage für andere Kunden veröffentlichen können.
Wird nicht veröffentlicht. So können wir Sie mit einer Antwort kontaktieren.
Waren diese Informationen hilfreich?