Sichere Parkmöglichkeiten
Ein Mehrwert für Ihre Gäste

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 3 Minuten

Parkplätze sind ein entscheidender Faktor, um Ihre Ferienwohnung oder Monteurzimmer attraktiv zu machen. Wussten Sie, dass ein sicherer Stellplatz die Buchungschancen erhöhen kann, besonders für die rund 20 Millionen Deutschen, die mit dem Auto verreisen? Für Berufsreisende wie Monteure ist ein Parkplatz oft unverzichtbar. Doch wie stellt man Parkplätze effizient zur Verfügung, und was ist rechtlich dabei zu beachten? Sind Sie neugierig, wie Sie in Städten mit knappem Parkraum Lösungen finden können? Und wie sieht es mit öffentlichen Parkplätzen aus – was ist erlaubt und was nicht? Dieser Leitfaden beleuchtet die Wichtigkeit von Parkplätzen für die Vermietung und bietet praktische Tipps und rechtliche Hinweise, um Ihren Gästen einen Mehrwert zu bieten.

Parkplatz für Ferienwohnung und Monteurzimmer

Tipps und Tricks zum Parkraumangebot

Parkplätze sind ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, um Ihre Ferienwohnung oder Ihre Monteurwohnung und Monteurzimmer ganzjährig zu besetzen. Rund 20 Millionen Deutsche fuhren 2019 mit dem Auto in Urlaub, Tendenz steigend. Berufsreisende, die im Monteurzimmer unterkommen, sind auf einen Parkplatz angewiesen.

Viele Urlauber haben zwar Fahrräder, E-Bikes oder andere Fortbewegungsmittel, die sie am Urlaubsort vorwiegend nutzen. Fakt ist jedoch: Sie alle benötigen mindestens einen Parkplatz, besser noch einen Carport oder eine Garage.

Für Monteure und Geschäftsreisende gilt, dass sie bevorzugt das Auto als Transportmittel verwenden. Handwerker, Bauarbeiter, Servicetechniker, Handelsreisende und weitere Berufsgruppen sind auf ein Auto angewiesen, damit sie ihr Equipment transportieren können. Hinzu kommen die Pendler und Wochenendfahrer, die lange Zugfahrten oder unbequeme Busreisen vermeiden wollen.

Wie stelle ich Parkplätze bereit? Tipps zur Suche nach geeigneten Stellplätzen.

Je näher eine Parkfläche an der Unterkunft liegt, desto besser. Urlauber fühlen sich sicherer, wenn sie das Auto in Sichtweite wissen, Monteuren steht am Feierabend selten der Sinn nach einem langen Fußmarsch.

Parkplatz für Ferienwohnung und Monteurzimmer - wenige Stellflächen

In Ballungsgebieten und Großstädten ist dies leichter gesagt als umgesetzt. Der private Trend zum Zweit- oder Dritt-Auto und der politische Trend, das Auto aus den Städten zu verbannen, sorgt für eine erhebliche Parkraumverknappung.

Besitzen Sie einen Stellplatz oder eine Garage in der Nähe Ihrer Monteurzimmer, kann es sich lohnen, diesen den Gästen bereitzustellen und selbst auf eine weiter entfernte Parkmöglichkeit auszuweichen. Das Parken auf der Hof- oder Garagenzufahrt (nicht auf dem Gehweg) ist unter Umständen ebenfalls möglich. Erlaubt ist dies jedoch nur, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Stehen Ihnen keine eigenen privaten Parkmöglichkeiten zur Verfügung, heißt es, die Umgebung zu sichten.

Welche öffentlichen Parkplätze sind vorhanden, auf denen Ihre Gäste (möglichst gebührenfrei) parken können? Sind private Garagen oder Stellplätze verfügbar? Häufig nutzen Eigenheimbesitzer ihre Garage zum Unterstellen von Fahrrädern oder alten Möbeln – vielleicht findet sich jemand, der bereit ist, die Garage zu räumen und dauerhaft an Sie zu verpachten?

Größere Unternehmen oder Supermarktketten halten Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden bereit, die abends und nachts nicht genutzt werden. Sprechen Sie mit den Inhabern, ob ein Parkplatz-Sharing in Betracht kommt. Auch kleine Baulücken, die für eine Wohnraumbebauung nicht geeignet sind, lassen sich zu Parkplätzen umfunktionieren.

Beachten Sie allerdings stets die Verhältnismäßigkeit. Lohnt sich der finanzielle Einsatz mit Blick auf die Mieteinnahmen?

Parkplatz für Ferienwohnung und Monteurzimmer - Bewohnerparkplatz

Liegt die Ferienwohnung oder die Monteurwohnung in einem Quartier, in dem Parkplätze Bewohnern vorbehalten werden, haben Sie als Gewerbetreibender in vielen Städten Anspruch auf eine Sondergenehmigung. Vermieten Sie nur gelegentlich und als Privatperson, können Sie im begrenzten Umfang Besucherkarten für Ihre Gäste erwerben.

Erfolgreich Monteurzimmer vermieten

Provisionsfrei vermieten. Volle Kostenkontrolle. Kostenloser Support.

Öffentliche Parkplätze für die Unterkunft nutzen: Was ist erlaubt?

Sofern im Quartier kein Bewohnerparken vorgesehen ist, können Ihre Gäste jederzeit auf allen öffentlichen Parkplätzen ein verkehrstüchtiges Auto abstellen. Zwar sind Anwohner oft der Meinung, der Parkplatz vor dem eigenen Haus gehöre ihnen. Die Straßenverkehrsordnung kennt jedoch keinen solchen Paragrafen.

Ausnahmen gelten für Kraftfahrzeuge, die die zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen überschreiten. Laut § 12 StVO ist es verboten, derlei Fahrzeuge an Werktagen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Wohn- und Erholungsgebieten zu parken. Gleiches gilt für Wohnmobile und für Anhänger, die die Gesamtmasse von 2 Tonnen überschreiten.

Parkplatz für Ferienwohnung und Monteurzimmer - Kleinlaster parken

Pkw, Transporter oder Kleinlaster – auf die Größe und Gesamtmasse kommt es an!

Transporter, Lkw, Wohnmobile und Anhänger dürfen in Wohngebieten auf öffentlichen Parkflächen parken, wenn sie die oben genannten Gesamtmassen nicht überschreiten. Problematisch ist dies, wenn die Parkflächen gekennzeichnet sind, da laut Straßenverkehrsordnung das Parken unzulässig ist, „wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert“.

Pkw-Stellplätze für das Längsparken sind in der Regel mit der Breite 2,30 m und der Länge 5,70 m bemessen. Für das Schräg- und Senkrechtparken kann ein knapperer Parkraum vorgegeben sein. Fahren Ihre Gäste einen kompakten SUV oder Geländewagen, kann es schwierig sein, eine gekennzeichnete Parkfläche von ausreichender Größe zu finden. Dies gilt umso mehr für Transporter und Lkw.

Ein mittlerer Mercedes Benz Sprinter bringt es beispielsweise auf die Länge von rund 6 bis 7 Metern. Zusätzlich wird Platz zum Rangieren benötigt, der Parkplatz muss demnach mindestens 9 bis 10 Meter Länge aufweisen.

Fazit: Klare Absprachen erleichtern das Vermieterdasein

Parkplätze im öffentlichen Raum sind immer wieder Anlass für Streitereien unter Nachbarn. Gelingt es Ihnen nicht, eigene Stellflächen oder Garagen bereitzustellen, ist es von Vorteil, wenn Sie ein gutes Verhältnis mit den Anwohnern rund um Ihre Ferienwohnung oder Monteurwohnung pflegen.

Werben Sie um Verständnis, lassen Sie sich von eigenwilligen Vorstellungen darüber, wer welchen Parkplatz bevorzugt besetzten darf, aber nicht einschüchtern.

Parkplatz für Ferienwohnung und Monteurzimmer - Parken verboten

Können Sie Ihren Gästen keinen gebührenfreien Parkraum zusichern, ist es besser, Sie kommunizieren dies vorab klar und deutlich. Die meisten Gäste kennen das Problem vom eigenen Wohnort. Hier macht sich Ärger nur breit, wenn sie mit falschen oder unterlassenen Angaben als Mieter angeworben wurden.

Externe Informationsquellen zum Thema:

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto