Einfach erklärt: Schwarzarbeit
Keine Kompromisse bei Fairness und Sicherheit im Handwerk

von Dennis Josef Meseg | 24.09.2024 | 3 Minuten

Handwerksbetriebe haben oft Probleme mit Schwarzarbeit. Viele wissen nicht, wann eine kleine Hilfe zur Schwarzarbeit wird. Darum ist es wichtig, sich gut zu informieren. Nur dann kann man Strafen vermeiden. Arbeiter dürfen bis zu einem bestimmten Geldbetrag arbeiten. Diese Arbeit muss dann nicht in einem offiziellen Vertrag stehen und keine Steuern bezahlen.

Schwarzarbeit Schwarzarbeiter Geld unter der Hand

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist Arbeit, die jemand für Geld macht, ohne dafür Steuern zu zahlen. Auch andere Abgaben, die an den Staat gehen, zahlt man nicht. Ein Schwarzarbeiter hat oft nicht die nötigen Lizenzen oder Erlaubnisse.

Wenn die Bezahlung statt Geld ein Essen als Dankeschön ist, ist das keine Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist oft eine Grauzone. Es gibt keine klaren Regeln.

Man vereinbart solche Arbeiten meist nur mündlich. Das Geld wird oft bar gezahlt.

Ein Handwerker, der eine Reparatur oder Bauarbeit macht und dafür Geld bekommt, ohne dies beim Staat zu melden, macht Schwarzarbeit. Der Unterschied zwischen Schwarzarbeit und einer Gefälligkeit ist: Geht es um Geld oder um Hilfe?

Sobald jemand für eine Arbeit etwas bekommt, muss man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Sowohl der Auftraggeber als auch der Handwerker müssen vorher herausfinden, ob es sich um Schwarzarbeit handelt. Juristen nennen das "gesteigerte Erkundungspflicht".

Vorsicht vor hohen Strafen bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit im Handwerk wird in Deutschland streng geahndet, da sie sowohl die wirtschaftliche Ordnung untergräbt als auch dem Staat und den Sozialversicherungsträgern erhebliche Einnahmen entzieht. Die Strafen für Schwarzarbeit variieren je nach Schwere des Verstoßes und können sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat eingestuft werden.

Für Handwerker, Monteure und Auftraggeber kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen. Laut dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängt werden, abhängig vom Einzelfall und der Schwere des Vergehens.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

Eine Handlung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, wenn geringfügige Vergehen vorliegen, wie das Nichtanmelden einer geringfügigen Beschäftigung oder kleinere Verstöße gegen Meldepflichten. Die Bußgelder können hier bis zu 50.000 Euro betragen.

Werden jedoch umfangreiche illegale Beschäftigungen durchgeführt, große Summen hinterzogen oder werden falsche Angaben gegenüber den Behörden gemacht, kann dies als Straftat gewertet werden.

In solchen Fällen sind neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen möglich. Das Strafmaß für schwerwiegendere Verstöße kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), insbesondere in den §§ 8 bis 11, welche die Bußgeldvorschriften und Straftatbestände detailliert darlegen.

Auch das Sozialgesetzbuch (SGB) und die Abgabenordnung (AO) enthalten relevante Vorschriften, die bei der Ahndung von Schwarzarbeit zur Anwendung kommen können.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Für Monteure, Handwerker und Auftraggeber ist es daher von größter Bedeutung, alle gesetzlichen Meldepflichten und Vorschriften einzuhalten, um schwerwiegende Strafen zu vermeiden.

Der Schaden durch Schwarzarbeit betrifft nicht nur die beteiligten Parteien, sondern die gesamte Gesellschaft, da sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Abgaben eine wesentliche Säule des sozialen und wirtschaftlichen Systems in Deutschland sind.

Mögliche Strafen für Arbeitnehmer

  • Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro für geringfügige Verstöße wie das Nichtanmelden oder die Nichtversicherung bei der Sozialversicherung.
  • Freiheitsstrafen: In schweren Fällen, insbesondere bei Beteiligung an organisierter Schwarzarbeit oder bei wiederholten Verstößen, können Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Mögliche Strafen für Auftraggeber

  • Bußgelder: Bis zu 300.000 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes und dem wirtschaftlichen Vorteil, der aus der Schwarzarbeit gezogen wurde.
  • Freiheitsstrafen: Bei schweren Vergehen, die als kriminelle Handlungen eingestuft werden (z.B. systematische Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, umfangreiche Steuerhinterziehung), können ebenfalls Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren folgen.

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Wer ist zuständig für die Verfolgung von Schwarzarbeit?

Die Verfolgung von Schwarzarbeit in Deutschland wird hauptsächlich durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wahrgenommen, welche eine Spezialeinheit des Zolls ist.

Diese Behörde ist sowohl für die Ermittlung als auch für die Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und der Einhaltung von Arbeitsbedingungen.

Zusätzlich zu den zollrechtlichen Untersuchungen können je nach Art des Vergehens auch andere Behörden involviert sein:

  • Finanzämter: Sie sind zuständig für die Ermittlung von Steuerhinterziehung im Rahmen von Schwarzarbeit.
  • Sozialversicherungsträger: Diese können bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug, wie das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Untersuchungen einleiten.
  • Gewerbeaufsichtsämter und Ordnungsämter: Sie kümmern sich um die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften und können bei Verstößen eingreifen.
  • Staatsanwaltschaften: In Fällen, wo Schwarzarbeit als Straftat bewertet wird, übernehmen die Staatsanwaltschaften die strafrechtliche Verfolgung.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls arbeitet oft eng mit lokalen Behörden und anderen staatlichen Institutionen zusammen, um ein breites Spektrum an Vergehen effektiv zu bekämpfen. Sie führen regelmäßig Kontrollen in verschiedenen Branchen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeitgeber die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Bestimmungen einhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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