Sie sind stolzer Besitzer einer eigenen Immobilie, gleichzeitig aber viel unterwegs oder anderweitig nur selten
zu Hause?
Haben Sie denn schon einmal darüber nachgedacht, Ihre eigene Wohnung zu vermieten?
Was anfangs skurril klingt, ist gar nicht einmal so abwegig. Natürlich gibt es auch den häufigeren Fall, dass
man selbst umzieht, das bisherige Heim allerdings nicht verkaufen, sondern stattdessen lieber zur Vermietung
freigeben möchte.
All das ist völlig normal, bedarf im Vornherein jedoch einiger Aspekte, die dringend geklärt werden sollten.
Welche das sind und wo eventuelle Fallstricke lauern, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber zusammengefasst.
Natürlich wie immer kurz und knackig.
Für immer mehr Menschen spielt die Vermietung der eigenen Wohnung eine zentrale Rolle bei der privaten
Altersvorsorge. Manchmal wird aber ausgerechnet dieser Schritt durch unglückliche Umstände erheblich erschwert.
Beispielsweise kann sich die Hausgemeinschaft gegen künftige Mieter aussprechen. Im Regelfall passiert so etwas
zwar selten, gänzlich auszuschließen ist es aber nicht. Vor allem Mieter, die zuvor schon einmal Probleme
bereitet haben, dürften auch deren Vermieter in ungeahnte Schwierigkeiten bringen. Oftmals räumt ein klärendes
Gespräch mit allen Beteiligten die Vorurteile und Zweifel aus. Danach gilt es vor allem für den neuen Mieter,
sich zu bewähren und die im Haus geltenden Regeln wie alle anderen zu beachten.
Und auch in der direkten Beziehung zwischen Vermietern und Mietern ergeben sich manchmal Herausforderungen, die
es zu meistern gilt. Bei Unstimmigkeiten beziehungsweise Meinungsverschiedenheiten ist zunächst der Mietvertrag
heranzuziehen. Dort sollten alle Bedingungen und Klauseln genau aufgezählt sein, sodass sich alleine dadurch die
meisten Probleme von selbst lösen. Im äußersten Notfall, wenn man sich wirklich in die Haare bekommen hat, ist
das Konsultieren eines auf Mietrecht spezialisierten Anwaltes anzuraten. Dieser fungiert nicht selten als
Schlichtstelle.
Besonders interessant wird es beim Vermieten einer Unterkunft, die als Ferienwohnung dienen soll. Da diese nicht
ausschließlich zum Wohnzweck bestimmt ist und ständig wechselnde Urlauber mit sich bringt, könnte es zu
Reiberein mit der Hausgemeinschaft kommen. Findet man auf diplomatischem Wege keine gemeinsame Lösung, kann
letztere dem Vermieter sogar das eigentliche Recht, frei über sein Eigentum und dessen Verwendung, einschränken.
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