Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein wichtiger Regelungsmechanismus, der sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Sie stellt sicher, dass Arbeitsplätze so eingerichtet und betrieben werden, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten geschützt werden. Dieser Ratgeber beantwortet Fragen wie: Was muss bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes berücksichtigt werden? Welche Bereiche sind von der ArbStättV betroffen? Und welche Betriebe müssen die ArbStättV nicht befolgen? Er hilft Ihnen zu verstehen, welche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen gestellt werden, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung zu fördern.

Arbeitsstättenverordnung

Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb einer Arbeitsstätte

Die Arbeitsstättenverordnung - kurz ArbStättV – bestimmt, was ein Arbeitgeber bei der Einrichtung und dem Betrieb einer Arbeitsstätte, im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit der Beschäftigten, berücksichtigen muss.

Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Beschäftigten allgemeinen besser zu schützen – sprich eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Gemeinsam mit dem Arbeitsschutzgesetz setzt die ArbStättV die EU-Richtlinie um, die die generellen Anforderungen für Arbeitsstätten regelt.

Die Arbeitsstättenverordnung stammt aus dem Jahr 1975.

2004 ist eine neu strukturierte Verordnung in Kraft getreten. Die letzte Änderung an der ArbStättV erfolgte im Sommer 2010 und führte zu einigen Streichungen, Ergänzungen und Anpassungen.

Die Arbeitsstättenverordnung gilt bundesweit.

Die ArbStättV schreibt Arbeitgebern gesundheitlich zuträgliche Klima-, Luft- und Beleuchtungsverhältnisse für ihre Beschäftigten vor, Nichtraucherschutz, sowie einwandfreie soziale Einrichtungen, wie Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Arbeitsräume.

Gewisse Anforderungen bestehen für Dächer, Türen, Raumabmessungen, Fenster, Fußböden, Verkehrswege, Laderampen, Steigleitern und Fahrsteige.

Hintergrund für die Entwicklung einer Arbeitsstättenverordnung war die Tatsache, dass zahlreiche Arbeitsunfälle durch eine nicht ordnungsgemäße Einrichtung, Beschaffenheit oder Unterhaltung der Arbeitsstätte verursacht wurden. Darunter Transportunfälle durch schlechte Verkehrswege oder Sturzunfälle durch beschädigte Treppen.

In Zukunft sollen durch die ArbStättV auch Unfälle in Verbindung mit zersplittertem Glas und Erkrankungen durch übermäßigen Betriebslärm verhindert werden.

Folgende Betriebe betrifft sie nicht:

  • Öffentlicher Verkehr (Luft-, Straßen- und Schienenfahrzeuge)
  • Transportmittel im Einsatz außerhalb des Unternehmens
  • Betriebe nach Bundesberggesetz
  • Heimarbeitsplätze
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe außerhalb der bebauten Fläche
  • Marktverkehr, Reisegewerbe
  • See- und Binnenschiffe
Arbeitsstättenverordnung Sicherheit am Arbeitsplatz

Inhaltlich werden in der Arbeitsstättenverordnung Schutzziele und allgemeine Anforderungen vorgeschrieben, aber keine detaillierten Vorgaben oder konkrete Maßnahmen. Dies soll bewirken, dass Arbeitgeber bei der Gestaltung und dem Betrieb der Arbeitsstätte mehr Freiraum haben und individuelle Entscheidungen treffen.

Dafür stehen Arbeitgebern sogenannte Arbeitsstättenregeln (ASR) als Hilfe zur Verfügung, die vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ erstellt werden.

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten gibt es zu folgenden Bereichen:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • Fußböden
  • Fenster, Oberlichter
  • lichtdurchlässige Wände
  • Türen und Tore
  • Verkehrswege
  • Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
  • Betreten von Gefahrenbereichen
  • Maßnahmen gegen Brände
  • Fluchtwege und Notausgänge
  • Flucht- und Rettungsplan
  • Beleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • Raumtemperatur
  • Lüftung
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Erste-Hilfe-Räume
  • Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • Unterkünfte
  • Barrierefreiheit von Arbeitsstätten

Eine Überprüfung der Arbeitsstättenverordnung ist Aufgabe der Gewerbeaufsicht oder den Ämtern für den Arbeitsschutz (je nach Bundesland) – teilweise Berufsgenossenschaften. Werden die Arbeitsstättenregeln berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass die Behörden bei einer Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen keine Beanstandungen haben.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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