Feuerversicherung für Vermieter
von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten

Bei Monteurzimmern ist eine der wichtigsten Sachversicherungen für das Inventar die Feuerversicherung. Im Rahmen der verbundenen Gebäudeversicherung ist sie Teil des Gesamtpakets für Hauseigentümer. Für den Gewerbetreibenden ist die Feuerversicherung separat abschließbar.

Feuerversicherung für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

Was sichert die Feuerversicherung ab?

Die Feuerversicherung schützt das betriebliche Eigentum und trägt die Kosten, wenn ein Gebäude oder Teile des Objekts durch ein Feuer beschädigt oder unbrauchbar werden.

Dabei verursacht Feuer per Definition einen Brand, der seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Sengschäden, wie sie durch eine glimmende Zigarette entstehen, sind nicht in der Feuerversicherung enthalten.

Neben dem Brand sind Explosionsschäden, Schäden durch Implosion, Blitzschlag sowie der An- oder Aufprall von Luftfahrzeugen bzw. Teilen davon versichert. Die Versicherung deckt die Schäden sowie Aufräumkosten mit ab.

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Die Feuerversicherung müssen Sie nicht verpflichtend abschließen, allerdings ist sie jedem Gewerbetreibenden anzuraten, was vor allem für Vermieter von Immobilien gilt.

Sie sind alsAnbieter von Monteurszimmern und Ferienwohnungen auf die Einnahmen durch die Vermietung angewiesen. Fallen diese aufgrund eines Brandschadens weg, kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Zumal neben den Verdienstausfällen noch die Reparatur-, Renovierungs- oder Neubaukosten dazukommen.

Die Feuerversicherung trägt Schäden, die als Sekundärschäden bezeichnet werden. Dazu gehören der Einsatz der Feuerwehr, Schäden durch Ruß sowie durch Löschwasser. Ergänzend können Kosten für die Betriebsunterbrechung mit versichert werden, allerdings kann dieser Punkt durch eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden.

Leistungen der Feuerversicherung

Wichtig ist, dass der Versicherungsvertrag die jeweiligen Schäden aufnimmt, die in der Feuerversicherung enthalten sein müssen. Achten Sie darauf, dass Feuer, Explosion, Brand, Blitzschlag und Anprall von Luftfahrzeugen enthalten sind.

Versichern können Sie Immobilien, es ist aber möglich, Teile des Betriebsgrundstückes sowie das Inventar des Vermietungsobjekts in die Versicherung mit aufzunehmen..

Gut zu wissen: Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden, die aufgrund einer Brandstiftung entstanden sind. Dabei trägt die Versicherung die Kosten nur vorläufig. Wenn ein Brandstifter ermittelt werden kann, fordert der Versicherer die Kosten von diesem ein.

Steuerliche Betrachtung der Feuerversicherung

Die Feuerversicherung kann steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass hier ein betriebliches Risiko abgesichert wird. Wenn Sie das Monteurszimmer privat nutzen, können Sie die Kosten für die Feuerversicherung nicht ansetzen. Die Versicherung zählt als Betriebsausgabe.

Feuerrohbauversicherung

Sie möchten ausbauen oder planen die Errichtung eines separaten Gebäudes, das für die Vermietung an Feriengäste und Geschäftsreisende nutzbar ist? Dann ist die Feuerversicherung für den Rohbau unverzichtbar.

Sie schützt das Gebäude in der Bauphase von Beginn bis Ende. Diese Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Brand und Explosion ab, Elementarschäden sind nicht mit inbegriffen.

Weitere Sachversicherungen bei Inventarschäden Rohbau Versicherung

Sollten Sie die Immobilie mit einem Kredit finanzieren, ist die Feuerversicherung für den Rohbau oftmals Bedingung, damit die Banken überhaupt ein Darlehen vergeben.

Sollten Sie vorhaben, bei dem gewählten Versicherer zu bleiben, kann die Feuerrohbauversicherung oftmals beitragsfrei abgeschlossen werden. In dem Fall geht diese Versicherung später automatisch in die Wohngebäudeversicherung über.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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