Erstellen eines Sicherheitsschutzplanes / Gesundheitsschutzplanes (SiGePlans)
Sobald Angestellte von verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind und diese laut Baustellenverordnung gefährliche Arbeiten
ausüben, ist der Bauherr verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen (kurz:
SiGePlan).
Diesen muss er auch verfassen, wenn alternativ Beschäftigte von verschiedenen Arbeitgebern tätig sind
und es eine Vorankündigung geben muss.
Zeitpunkt für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist die Planungsphase der
Bauausführungen. Während der Ausführung des Bauvorhabens ist der Plan eventuell eingetretenen Änderungen
und dem Arbeitsfortschritt anzupassen.
Der Umfang und das äußere Erscheinungsbild des SiGePlans sind im Einzelnen nicht vorgeschrieben.
Sicherheit auf der Baustelle
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Beliebte Städte anzeigenWas ist im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan enthalten?
Inhaltlich enthält ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Baustellen folgende Punkte:
- Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- Gewerkbezogene Gefährdungen
- Räumliche und zeitliche Arbeitsabläufe
- Besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist Teil der Baustellenverordnung. Diese sorgt für eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen. Er muss allen Beteiligten des Bauvorhabens erläutert werden und während der Arbeitszeit auf der Baustelle einsehbar sein.
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