Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)
Was ist enthalten?

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 1 Minuten Sicherheitsschutzplan Gesundheitsschutzplan

In der Regel werden bei einer Baustelle viele verschiedene Handwerker benötigt, die nicht selten unterschiedliche Firmen bereitstellen. Damit die Sicherheit für alle Arbeitergruppen gleichermaßen und einheitlich geregelt ist, wird vom Bauherrn ein sogenannter SiGePlan verlangt.

Erstellen eines Sicherheitsschutzplanes / Gesundheitsschutzplanes (SiGePlans)

Sobald Angestellte von verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind und diese laut Baustellenverordnung gefährliche Arbeiten ausüben, ist der Bauherr verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen (kurz: SiGePlan).

Diesen muss er auch verfassen, wenn alternativ Beschäftigte von verschiedenen Arbeitgebern tätig sind und es eine Vorankündigung geben muss.

Zeitpunkt für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist die Planungsphase der Bauausführungen. Während der Ausführung des Bauvorhabens ist der Plan eventuell eingetretenen Änderungen und dem Arbeitsfortschritt anzupassen.

Der Umfang und das äußere Erscheinungsbild des SiGePlans sind im Einzelnen nicht vorgeschrieben.

Sicherheit auf der Baustelle

Was ist im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan enthalten?

Inhaltlich enthält ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für Baustellen folgende Punkte:

  • Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • Gewerkbezogene Gefährdungen
  • Räumliche und zeitliche Arbeitsabläufe
  • Besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist Teil der Baustellenverordnung. Diese sorgt für eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen. Er muss allen Beteiligten des Bauvorhabens erläutert werden und während der Arbeitszeit auf der Baustelle einsehbar sein.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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