Einfach erklärt: Solidaritätszuschlag bei Mieteinnahmen
Was gilt es als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen zu beachten?

von Dennis Josef Meseg | 14.09.2024 | 1 Minuten
Vermieter Informationen

Der Solidaritätszuschlag Bemessungsgrundlage Finanzamt Einkommensteuer

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Steuer in Deutschland. Man bezahlt ihn neben der normalen Steuer auf das Einkommen. Der Staat führte den Zuschlag 1991 ein, um Geld für die Wiedervereinigung von Deutschland zu sammeln. Eigentlich sollte es den Zuschlag nur kurz geben. Es gibt ihn aber immer noch.

Der Zuschlag beträgt 5,5% von der Einkommensteuer. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Änderung. Menschen mit weniger Geld müssen den Zuschlag nicht mehr zahlen. Wer mehr Geld verdient, zahlt ihn weiter.

Der Solidaritätszuschlag wird automatisch zusammen mit der Lohnsteuer abgezogen. Das Geld wird direkt vom Lohn abgezogen. Wenn man eine Steuererklärung macht, wird er auch dort berechnet. Der Staat verwendet das Geld für verschiedene Dinge. Zum Beispiel für Straßen, Schulen oder Krankenhäuser.

Ab wann zahlt man den Solidaritätszuschlag?

Für Einzelpersonen: Wer weniger als 16.956 Euro im Jahr verdient, zahlt keinen Solidaritätszuschlag.
Für Paare: Wenn sie zusammen weniger als 33.912 Euro im Jahr verdienen, zahlen sie keinen Solidaritätszuschlag.

Wer mehr verdient als diese Beträge, zahlt einen Teil des Zuschlags.
Personen, die viel Geld verdienen, zahlen den vollen Betrag von 5,5%.

Der volle Zuschlag gilt für Einzelpersonen ab einem Einkommen von 73.874 Euro.
Für Paare gilt er ab einem Einkommen von 151.990 Euro.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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