Wenn Sie Zimmer an Handwerker oder Urlauber vermieten, kann es passieren, dass ein Gast die Rechnung nicht bezahlt. Was können Sie dann tun? In diesem Text finden Sie hilfreiche Tipps. Sie können mit der Person sprechen, die nicht bezahlt hat. Sie können auch einen Anwalt oder ein Inkassobüro einschalten. Eine andere Möglichkeit ist, beim Gericht einen Mahnbescheid zu beantragen. Außerdem können Sie auch bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs machen. Aber wie können Sie solche Probleme in Zukunft vermeiden? Und was tun, wenn der Gast noch nicht ausgezogen ist? In diesem Text finden Sie Antworten auf diese Fragen und hilfreiche Tipps, damit Sie Ihr Geld bekommen. So schützen Sie Ihr Einkommen.
Gast zahlt Miete von Ferienwohnung oder Monteurzimmer nicht
Leider gibt es schwarze Schafe, die nach ihrem Auszug die anfallenden Mietkosten nicht bezahlen.
Glücklicherweise sind nicht alle säumigen Mieter gleich Mietnomaden, die sich weigern, das Zimmer oder
die Wohnung zu verlassen. Ärgerlich ist es aber allemal!
Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie gegen Mieter vorgehen, wenn die Zahlungen ausbleiben.
Es ist nicht die Regel, aber es kommt vor. Als Vermieter hatten Sie bestimmt schon das Problem, dass ein Mieter
seine Rechnung nicht bezahlt/ bezahlen wollte. Glück im Unglück haben Sie, wenn der Mieter bereits ausgezogen
ist.
Denn es gibt Fälle, bei denen ein Mieter noch nicht ausgezogen ist oder noch schlimmer: Nicht ausziehen möchte.
Interessant für Sie zu wissen, wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten und welche Rechte Sie als
Vermieter von Monteurzimmern oder einer
Ferienimmobilie haben.
So gehen Sie vor, wenn Miete nicht bezahlt wird
Wenn Sie dieses lesen, haben Sie wahrscheinlich gerade dieses Problem.
Vielleicht haben Sie aber auch bereits früher schon damit zu tun gehabt. Aber was sollten Sie jetzt tun?
Und welche Rechte haben Sie, wenn Sie ein Zimmer oder eine Ferienwohnung vermieten?
Zuerst einmal: Es ist gut, dass Sie dieses Problem „nur“ mit einem Gast haben. Mit einem Mieter, der
lange bleibt, wäre es schwieriger.
Als Vermieter können Sie Folgendes tun:
- Persönlich mit dem Schuldner sprechen
- Einen Anwalt einschalten
- Ein Inkassobüro beauftragen
- Einen Mahnbescheid beantragen
- Anzeige bei der Polizei wegen Betrug erstatten
- Nerven sparen und die ausstehende Miete vergessen ;)
Oft reicht es, wenn Sie hartnäckig bleiben. Sie sollten den Schuldner immer wieder ansprechen und auf die
Bezahlung bestehen, entweder telefonisch oder persönlich.
Hat der Mieter oder die Firma Probleme, das Geld zu zahlen, ist es gut, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das
ist besser, als gar kein Geld zu bekommen. Achten Sie darauf, dass die Raten pünktlich gezahlt werden. Wenn eine
Rate ausbleibt, sollten Sie sofort nachhaken.
Wenn all Ihre Bemühungen nichts bringen, können Sie einen Anwalt einschalten.
Der Anwalt sorgt dafür, dass der Schuldner Ihre Forderung ernst nimmt. Aber bedenken Sie:
Sie könnten auf den Anwaltskosten sitzen bleiben und noch mehr Geld verlieren.
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„Dem schlechten Geld noch gutes hinterwerfen“
Dieser "Spruch der Bauern" hat Sinn und stimmt oft. Wenn die Person, der Sie Geld geliehen haben, pleite geht, müssen Sie wahrscheinlich alle Kosten selbst tragen.
Wenn Sie Wohnungen oder Häuser vermieten, reden Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Fragen Sie, ob die Versicherung die Kosten für Ihren Anwalt zahlt. Meistens zahlt die Versicherung aber nicht.
Die Sache selber in die Hand nehmen
Dies ist bei geringeren Mietschulden meist der bessere Weg. Sie haben hier die Möglichkeit mit einer
Inkassofirma zusammen zu arbeiten. Es gibt Inkassofirmen, bei denen sie keinerlei Kostenrisiko haben.
Zahlt der Schuldner an eine solche Inkassofirma, erhalten Sie 100% des Rechnungsbetrags. Die Kosten für die
Inkassofirma zahlt der Schuldner extra. Das Beste: Zahlt der Schuldner die Forderung nicht, brauchen Sie
keinerlei Gebühren oder Bearbeitungskosten an die Inkassofirma zu zahlen.
Bei der Auswahl einer Inkassofirma ist es ratsam einen zertifizierten und seriösen Partner zu wählen.
Eine Auswahl an Inkassofirmen finden Sie unter bei dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. .
Alternativ beantragen Sie selber einen Mahnbescheid bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Vorlagen gibt es in einem gut sortierten Schreibwarengeschäft oder Sie beantragen den Mahnbescheid bequem online .
Der Mieter zahlt die Miete nicht,
wohnt aber noch bei mir!
Ein Gast hat für einen längeren Zeitraum bei Ihnen gebucht und zahlt seine Mietabschläge nicht? Setzen Sie sich mit der Polizei in Verbindung. Bitten Sie die Polizei, bei der Räumung der Monteurzimmer oder Ferienimmobilie zu helfen. Die Polizei hilft Ihnen in der Regel gerne.
Wie schütze ich mich vor Mietausfällen?
Es ist ratsam, die Miete im Voraus zu verlangen, spätestens bei Einzug. Bei längerfristig gebuchten Zimmern oder Ferienwohnungen empfiehlt es sich, mit Abschlagszahlungen zu arbeiten. Diese können wöchentlich oder monatlich erfolgen.
Seien Sie hier nicht nachlässig oder lassen Sie sich hinhalten. Bei Dauermietern können Sie eine gewisse Schonfrist einräumen. Danach muss sich der Mieter jedoch an die Frist halten. Vertrauen Sie nicht darauf, dass ein Mieter die Miete weiterhin zahlt, nur weil er dies in den letzten Wochen getan hat.
Eine Faustregel lautet: „Dies hier ist geschäftlich und nicht privat!“ Im Geschäft halten sich beide Parteien an Absprachen und Vereinbarungen. Dies sorgt für einen reibungslosen Ablauf und vermeidet Konflikte.
Hält sich Ihr Mieter nicht an die Vereinbarungen, haben Sie das Recht, hartnäckig und konsequent auf die Einhaltung zu bestehen.
Die "Schwarze Liste von Mietern, die nicht zahlen"
So eine Liste gibt es nicht. Datenschutzgesetze verhindern das. Sie können jedoch in Foren oder sozialen Netzwerken mit anderen Vermietern sprechen.
Hier finden Sie unseren Artikel zum Thema: „Schwarze-Liste zahlungsunwilliger Mieter.
TIPP: Auf Mietzahlung verzichten
Ist die offene Mietzahlung nicht all zu hoch, sparen Sie sich viel Stress und Geld für die gerichtliche Auseinandersetzung. Unberührt fordern Sie natürlich mit Nachdruck Ihr Geld ein.
Wenn Sie merken, dass der Mieter nicht zahlen kann und die Forderung gering ist, überlegen Sie sich, ob Ihnen Ihre Nerven und mögliche Kosten nicht wichtiger sind als der geringe Mietausfall.
Manchmal hilft es, aus einer solchen Angelegenheit zu lernen. Vielleicht vermieten Sie zukünftig nur gegen Vorkasse. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
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Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Mahnbescheid beantragen, wenn Gast Rechnung nicht bezahlt
Der Ablauf, wenn Sie einen Mahnbescheid beantragen
So beantragen Sie einen Mahnbescheid, wenn ein Gast nicht zahlt:
1. Füllen Sie das entsprechende Formular aus (online oder per Hand; Es gibt das Formular im gut sortierten Schreibwarenhandel zu kaufen) und schicken Sie es an das zuständige
Amtsgericht.
2. Die Kosten für den Mahnbescheid können Sie hier berechnen:
http://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/kostenrechner.html
3. Der Schuldner hat 6 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
4. Wenn der Schuldner Einspruch einlegt, entscheidet ein Staatsanwalt, wie es weitergeht.
5. Meistens müssen beide Parteien schriftlich ihre Meinung abgeben und der Staatsanwalt entscheidet.
6. Wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
7. Sie können diesen Antrag auf dem Formular für den Mahnbescheid schon ankreuzen.
Der Vollstreckungsbescheid gilt 30 Jahre. Das bedeutet, die Schuld bleibt 30 Jahre lang bestehen. In dieser Zeit
kann ein Gerichtsvollzieher das Geld für Sie einfordern.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Gerichtsvollzieher vorher bezahlen müssen. Die Kosten betragen etwa 50 Euro und
hängen von der Höhe der Schuld ab.
Sie können die Polizei anzeigen lassen, dass der Schuldner bei der Buchung wusste, dass er nicht zahlen kann.
Das nennt man Eingehungsbetrug und ist strafbar.
Für eine Anzeige bei der Polizei gehen Sie zu Ihrer nächsten Polizeistation oder erstatten Sie die Anzeige
online unter: http://www.online-strafanzeige.de/ .
Bitte beachten Sie, dass die Polizei die offene Rechnung nicht für Sie „eintreibt“. Die Polizei hat hiermit nichts zu tun. Sie ist nur für die Strafverfolgung zuständig. Kosten aus Mietverträgen sind immer zivilrechtlich einzufordern. Dafür gibt es die genannten Möglichkeiten.
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Was tun, wenn Kunden nicht zahlen?
Ein bekanntes Problem: Kunden zahlen nicht und geraten in einen Zahlungsrückstand. Zum Teil passiert das
unverschuldet.
Sie möchten nicht zu hart vorgehen, um die säumigen Kunden nicht komplett zu verärgern. Sie benötigen aber das
Geld, um eigenen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie reagieren Sie am besten in solch einer Situation? Ein sensibler, aber konsequenter Umgang ist entscheidend.
Behalten Sie die eigenen Finanzen im Blick, damit säumige Kunden kein großes Problem werden. Ihnen müssen
mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten zu jeder Zeit bekannt sein. So können Sie entsprechend und vor allem zeitnah
darauf reagieren.
Erkennen Sie drohende Zahlungsschwierigkeiten im Vorfeld und verhindern diese eventuell.
Anzeichen sind zum Beispiel ein Wechsel der Bankverbindung des Kunden. Auch wenn dieser seine Rechnungen auf
einmal per Scheck in Auftrag gibt, ist das ein Hinweis.
Als Gläubiger gilt es, wichtige Fristen nicht zu verpassen
- Verzugsfrist: 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung
- Sie können ab diesem Zeitpunkt Zinsen für den Ihnen entstandenen Schaden erheben.
- Gilt auch, wenn Sie als Gläubiger diese gegenüber dem Schuldner nicht schriftlich geltend gemacht haben.
- Verjährungsfrist: 3 Jahre nach Fälligkeit der Rechnung
- Mit dieser erlischt Ihr kompletter Anspruch auf die Begleichung der Rechnung.
- Eine offene Rechnung können Sie nicht mehr einklagen.
Kunden haben viele Gründe, warum sie ihre Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen.
Zum Beispiel können sie gerade kein Geld haben, ihren Job verloren haben oder zu viele Schulden haben.
Manchmal vergessen Kunden einfach, die Rechnung zu bezahlen. Oder sie haben ein Problem mit der Rechnung und
wollen das zuerst klären. Denken Sie an diese Möglichkeiten, wenn Sie die erste Mahnung schreiben.
Ihr säumiger Kunde erhält zuerst eine Zahlungserinnerung, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist.
Mahnung nennen Sie dieses Schreiben nicht. Ein geeigneter Betreff kann sein: „Ihre Rechnung vom…“.
Die Zahlungserinnerung enthält einen Hinweis, dass sie gegenstandslos ist, wenn die Zahlung in der
Zwischenzeit erfolgt ist. So verprellen Sie Kunden nicht, wenn sie die Rechnung „nur vergessen“
haben.
Reagiert der Kunde auf die Zahlungserinnerung nicht, ist es Zeit für die erste Mahnung. Erwähnen Sie nicht, dass dies die erste Mahnung ist. Kunden vermuten eventuell, dass noch eine zweite Mahnung folgt. Es besteht die Gefahr, dass sie die fällige Zahlung weiter „aussitzen“. Sie können als Gläubiger insgesamt bis zu drei Mahnungen versenden.
Eine Mahnung enthält folgende Informationen
- Eindeutige Betreffzeile mit Rechnungsnummer
- Formal korrekter Absender
- Formal korrekter Empfänger
- Kopie der ursprünglichen Rechnung
- Neue Zahlungsfrist für den offenen Betrag (in der Regel 7-10 Tage)
- Details für die Zahlungsmodalitäten
- Bankverbindung für die Überweisung des Schuldners
- Kontaktdaten für Rückfragen des Schuldners
Möchten Sie sich nicht mit dem Thema Mahnungen beschäftigen? Dann bleibt die Möglichkeit, ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Das Unternehmen treibt die offene Rechnung ein.
Ein Inkasso-Unternehmen berechnet Ihnen als Gläubiger einen prozentualen Anteil am Streitwert.
Der Vorteil eines Inkasso-Unternehmens ist, dass es Ihnen viel Arbeit abnimmt. Sie können ein passendes
Inkasso-Unternehmen online finden. Bevor Sie ein Angebot bekommen, müssen Sie einige Fragen beantworten. Zum
Beispiel: Warum haben Sie Geld zu bekommen? Sind Ihre Kunden Privatpersonen oder Firmen?
Wenn das Inkasso-Unternehmen und Ihre eigenen Mahnungen nicht erfolgreich sind, müssen Sie das Geld vor Gericht
einfordern. Das kann zu einer Zwangsvollstreckung führen. Sie könnten auch eine Insolvenz oder eine
eidesstattliche Versicherung beantragen.
Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, müssen Sie als Gläubiger beweisen, dass Sie vorher versucht
haben, sich ohne Gericht zu einigen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bemühungen dokumentieren. Nur so können
Sie nachweisen, dass Sie eine Einigung angestrebt haben. Legen Sie Ihre Mahnungen als Beweis bei, wenn Sie eine
Klage einreichen. Sie müssen zeigen, dass Sie die Mahnungen wirklich verschickt haben.
Für den Versand einer Mahnung haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten
- Per Einschreiben (persönliche Zustellung durch Briefträger mit Empfangs-Quittierung)
- Per Einschreiben mit Rückschein (persönliche Zustellung durch Briefträger mit Empfangs-Quittierung)
- Per Fax (zusätzlich Sendebericht ausdrucken)
- Per E-Mail (Mahnung vorab einscannen)
Darf ich einen Gast aus der Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer schmeißen, wenn er seine Miete nicht bezahlt?
Nein, Sie können einen Gast nicht einfach aus Ihrer Ferienwohnung oder Pension werfen, nur weil er nicht bezahlt.
Sie müssen bestimmte rechtliche Schritte einleiten. Zuerst sollten Sie versuchen, den Gast zu kontaktieren und eine Zahlung zu vereinbaren.
Wenn das nicht funktioniert, können Sie einen Anwalt um Hilfe bitten. Halten Sie sich unbedingt an die Gesetze, um Probleme zu vermeiden.
Tipp: Ich habe erlebt, dass es hilft, die Polizei um Hilfe zu bitten. Die kommen dann vorbei und sprechen mit dem Mieter. In meinem Fall war das Zimmer etwa eine Stunde später wieder frei.