Mietpreller & Betrüger
Jeder Vermieter besitzt wohl seine eigene schwarze Liste an Mietern, die um keine Ausrede für das Ausbleiben der
Mietzahlungen verlegen sind.
Wie gehen Sie mit Mitprellern um? Und wie tauschen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Vermietern aus, um vor
schwarzen Schafen zu warnen und gewarnt zu sein?
Ihr Gast zahlt die Miete nicht?
„Ich zahle gleich morgen!“ – Der richtige Umgang mit säumigen Mietern
Welcher Vermieter von Monteurzimmern
oder Ferienimmobilien kennt dieses
Problem nicht!? Der Gast bucht, der Gast reist an, der Gast zahlt seine Miete nicht!
Egal wie oft Sie den Gast fragen oder später bei dem Gast/ der Firma anrufen, Sie erhalten nur leere
Versprechungen.
"Die EC-Karte funktioniert nicht" oder "Die Firma bezahlt das später per Rechnung." (obwohl Barzahlung bei Anreise abgesprochen war) oder "Das Geld wurde gestern überwiesen!" oder "Die Bank hat die Zahlung zurückgebucht. Es war ein Zahlendreher in der Kontonummer. Ich weise Ihnen das Geld gleich nochmal an".
Im Endeffekt warten Sie vergeblich auf Ihre verdiente Miete. In Einzelfällen geht später sogar niemand
mehr ans Telefon, wenn Sie anrufen, da der Mieter Ihre Nummer kennt. Was tun Sie in einem solchen Fall?
Lesen Sie hier unseren Artikel zum Thema: "Gast zahlt Rechnung nicht!?"
Wo kann ich solche Mieter melden?
Rechtlich gesehen ist das Anbieten einer "Schwarzen-Liste" für Mieter und Firmen die Übernachtungen nicht
bezahlen ein großes Problem für Portale wie Deutschland-Monteurzimmer.de.
Säumige Mieter behaupten später nicht selten, es hätte erhebliche Mängel in den Monteurzimmern/ der Monteurwohnung gegeben und deswegen würden sie die Miete
nicht zahlen.
In manchen Fällen mag dies sein, aber es entbindet rechtlich gesehen nicht von der Zahlungspflicht des
Mietzinses. Schon gar nicht wenn der Gast die Mängel erst nach dem Auszug beanstandet und Ihnen als Vermieter
keine Chance zur Nachbesserung eingeräumt hat. Portalbetreiber stehen hier zwischen den Fronten und versuchen im
besten Fall nur, zwischen Mieter und Vermieter zu vermitteln.
Für Vermieter eine Liste anzubieten in der Sie säumige Gäste veröffentlichen wird schnell als Verleumdung
ausgelegt. Eine solch offizielle "Schwarze Liste" wäre schneller wieder offline als es gedauert hat sie online
zu stellen.

Hier bieten wir Ihnen eine alternative Lösung um Ihrem Ärger in eigener Form und Verantwortung Luft zu machen. In
unserer Facebook-Gruppe haben Sie als Vermieter die Möglichkeit solche Erfahrungen mit anderen
Vermietern zu teilen.
Was und in welcher Form Sie Beiträge, Beschwerden oder Warnungen veröffentlichen, überlassen wir Ihnen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass dies in keiner Form eine Aufforderung darstellt, solche
Informationen zu veröffentlichen. Sie sollten sich überlegen, welche Informationen Sie hier in
Eigenverantwortung veröffentlichen. Eventuelle Schadensersatzklagen gehen 100% zu den Lasten des Autors.
Manchmal ist es besser, negative Erlebnisse als "Lehrgeld" oder "Erfahrung" zu verbuchen. Lernen Sie daraus und
machen Sie es bei dem nächsten Mieter besser.
Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Unterkünfte vermieten.
