Die verschiedenen Arten von Rechtsformen
In Deutschland gibt es drei Arten von Firmen.
Diese sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften.
Vermieten Sie alleine Monteurzimmer oder
Monteurwohnungen, haben Sie ein Einzelunternehmen.
Wählen Sie eine andere Art von Firma, kann sich Ihre Gesellschaftsform ändern. Sie kann dann eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft werden.

Im Wesentlichen bildet man eine Personengesellschaft, wenn man sich mit jemand anderem zusammenschließt.
Das Ziel besteht darin, ein gemeinsames Vorhaben zu verwirklichen. Wenn die Immobilie, die Sie vermieten, nicht nur Ihnen gehört,
dann bilden Sie zusammen eine Personengesellschaft. Das passiert oft bei Vermietern von Zimmern für Arbeiter.
Dies passiert auch bei Ferienwohnungen. Bei verheirateten Paaren gehören Grundstücke und Wohnungen in der Regel beiden Partnern.
Ein wichtiges Merkmal von Personengesellschaften ist die Haftung. Die Verantwortung liegt bei den Personen, die die Gesellschaft bilden.
Bei einer Kapitalgesellschaft haben mehrere Personen ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel. Die Haftung für das wirtschaftliche Handeln liegt nicht bei den Personen.
Die Verantwortung liegt beim Geld der Gesellschaft.
Das bedeutet, dass Sie alle Ausgaben und Schulden mit dem Geld der Gesellschaft bezahlen. Im Gegensatz zur Personengesellschaft haften Sie nicht mit Ihrem eigenen Geld.
Dies gilt für alle wirtschaftlichen Aktionen, die Ihr Unternehmen durchführt.
Kurzübersicht der verschiedenen Gesellschaftsformen
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Unternehmen. Diese kann man in drei Gruppen einteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Einzelunternehmen (mehr)
Einzelunternehmer: Eine Person führt das Unternehmen allein. Sie ist persönlich mit ihrem ganzen Vermögen verantwortlich. Es gibt keine Trennung zwischen dem Geld des Unternehmens und dem Geld der Person. (mehr)
Einzelkaufmann/ Einzelkauffrau (e.K.): Ein Einzelkaufmann (e.K.) ist eine Person, die ein Handelsgewerbe alleine betreibt. Er ist im Handelsregister eingetragen. Dadurch erhält er den rechtlichen Status eines Kaufmanns. Dies ermöglicht ihm auch, einen geschützten Firmennamen zu führen. (mehr)
Personengesellschaften (mehr)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Diese einfache Gesellschaftsform ist gut für kleine Unternehmen oder Freiberufler. Alle Gesellschafter (Mitglieder) sind persönlich mit ihrem Privatvermögen verantwortlich. (mehr)Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hier sind alle Gesellschafter persönlich verantwortlich. Diese Form ist für Handelsgeschäfte und muss ins Handelsregister eingetragen werden. (mehr)
Kommanditgesellschaft (KG): Diese Gesellschaftsform hat zwei Typen von Mitgliedern: einen, der unbeschränkt haftet (Komplementär), und einen, der nur mit seinem eingelegten Kapital haftet (Kommanditist). (mehr)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG): Diese Form ist speziell für Freiberufler geeignet. Alle Partner haften mit ihrem Privatvermögen. (mehr)
Kapitalgesellschaften (mehr)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Die Gesellschafter haften nur mit dem Geld,
das sie in die Gesellschaft einbringen. Sie ist die häufigste Form in Deutschland. (mehr)
Unternehmergesellschaft (UG): Diese ist eine besondere Form der GmbH und kann mit wenig Startkapital gegründet werden.
Man nennt sie oft „Mini-GmbH“. (mehr)
Aktiengesellschaft (AG): Die AG teilt ihr Kapital in Aktien auf. Die Aktionäre haften nur mit dem Geld, das sie in die Aktien investiert haben.
Diese Form ist besonders für große Unternehmen geeignet. (mehr)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA): Diese ist eine Mischung aus KG und AG. Der Komplementär haftet unbeschränkt und die
Kommanditaktionäre haften nur mit ihrem Aktienkapital. (mehr)
Diese verschiedenen Arten von Unternehmen haben unterschiedliche Regeln für Haftung, Gründung und Steuern. Man sollte sorgfältig überlegen, welche Form am besten für das eigene Unternehmen passt.
Übersicht der Vorteile und Nachteile für alle genannten Unternehmensformen
Diese Übersicht zeigt die verschiedenen Arten von Unternehmensformen in Deutschland. Sie soll Ihnen helfen, die verschiedenen Arten von Unternehmensformen besser zu verstehen. Außerdem soll sie Ihnen helfen, die richtige Wahl für sich zu treffen.

Sie erklärt die wichtigsten Vorteile und Nachteile jeder Form. Das hilft Gründern und Unternehmern, die richtige Art von Unternehmen zu wählen. Ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – jede Form hat ihre eigenen guten und schlechten Seiten. Diese sollte man genau überlegen.
Einzelunternehmen
Einzelunternehmer
Ein Einzelunternehmer ist eine Person, die ein Unternehmen alleine betreibt. Alles gehört ihm, und er trifft alle Entscheidungen. Er braucht kein Startkapital und es gibt keine strengen Regeln für die Gründung. Aber wenn das Unternehmen Schulden hat, muss er auch mit seinem eigenen Geld bezahlen.
Vorteile:
Einfache Gründung: Die Gründung erfordert wenig Bürokratie und kann schnell umgesetzt werden.
Keine Mindestkapitalanforderung: Es ist kein Startkapital erforderlich, was den Einstieg erleichtert.
Alleinige Entscheidungsgewalt: Der Unternehmer trifft alle Entscheidungen selbst und muss keine Abstimmung mit Partnern vornehmen.
Volle Gewinnbeteiligung: Der gesamte Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet, gehört allein dem Unternehmer.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung: Der Einzelunternehmer haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen, was ein hohes Risiko darstellt.
Hohes Risiko: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Unternehmer sein Privatvermögen verlieren.
Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Banken und Investoren können zurückhaltender sein, Kredite oder Investitionen zu gewähren.
Hohe Arbeitsbelastung: Alle unternehmerischen Pflichten und Aufgaben liegen allein beim Einzelunternehmer.
Einzelkaufmann (e.K.)
Ein Einzelkaufmann ist ähnlich wie ein Einzelunternehmer, aber es gibt einen Unterschied: Er steht im Handelsregister. Das macht ihn offiziell zum Geschäftsmann. Er kann einen eigenen Firmennamen haben, der geschützt ist. Wie ein Einzelunternehmer haftet er mit seinem eigenen Geld. Ein Vorteil ist, dass Geschäftspartner ihm oft mehr vertrauen. Dies liegt daran, dass er offiziell registriert ist und dadurch als ernst zu nehmender Geschäftspartner gilt.
Vorteile:
Rechtliche Anerkennung: Als eingetragener Kaufmann (e.K.) genießt man einen höheren rechtlichen Status und professionelleres Ansehen im Geschäftsverkehr.
Einfache Gründung: Die Gründung erfolgt ähnlich wie beim Einzelunternehmer, jedoch mit dem zusätzlichen Vorteil des Namensschutzes durch die Eintragung ins Handelsregister.
Keine Mindestkapitalanforderung: Es gibt keine festgelegte Kapitalanforderung, was den Start erleichtert.
Alleinige Entscheidungsgewalt: Der Kaufmann trifft alle Geschäftsentscheidungen allein.
Volle Gewinnbeteiligung: Alle erzielten Gewinne verbleiben beim Einzelkaufmann.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung: Der e.K. haftet persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen, was ein erhebliches Risiko darstellt.
Hohes Risiko: Wirtschaftliche Schwierigkeiten können das Privatvermögen bedrohen.
Pflicht zur Buchführung: Als eingetragener Kaufmann besteht die gesetzliche Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten: Ähnlich wie beim Einzelunternehmer können Finanzierungsmöglichkeiten begrenzt sein.
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Ziel verfolgen, zum Beispiel ein Unternehmen betreiben. Alle Partner teilen sich die Gewinne und die Verantwortung. Jeder Partner haftet mit seinem eigenen Geld, wenn die GbR Schulden hat. Die Gründung ist einfach und es gibt keine hohen Kosten.
Vorteile:
Einfache und kostengünstige Gründung: Eine GbR kann mit wenig Bürokratie und geringen Kosten gegründet werden.
Keine Eintragung ins Handelsregister: Für die GbR ist keine Handelsregistereintragung erforderlich.
Gemeinsame Entscheidungsfindung: Die Gesellschafter teilen sich die Verantwortung und Entscheidungen, was das Risiko verteilt.
Flexible Struktur: Die Gesellschaft kann einfach und flexibel an die Bedürfnisse der Gesellschafter angepasst werden.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung: Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Komplikationen bei Streitigkeiten: Bei Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die GbR ist keine juristische Person, was ihre rechtliche Stellung schwächt.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG ist eine Gesellschaftsform für mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Unternehmen leiten. Alle Partner können das Unternehmen vertreten und wichtige Entscheidungen treffen. Sie haften aber auch mit ihrem eigenen Geld für Schulden. Die OHG muss im Handelsregister eingetragen werden, und es gelten spezielle Vorschriften für die Buchführung.
Vorteile:
Gute Zusammenarbeit: Die Gesellschafter können ihre Stärken bündeln und gemeinsam Entscheidungen treffen.
Keine Mindestkapitalanforderung: Die Gründung ist ohne festgelegtes Mindestkapital möglich.
Einfache Struktur: Die OHG bietet eine transparente und einfach zu handhabende Struktur.
Volle Teilhabe am Gewinn: Alle Gesellschafter sind am Gewinn der OHG beteiligt.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung: Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Pflicht zur Buchführung: Die OHG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
Hohe persönliche Verantwortung:*Jeder Gesellschafter trägt die volle Verantwortung für die Handlungen der anderen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG besteht aus mindestens einem "Komplementär" und einem "Kommanditisten". Der Komplementär leitet das Unternehmen und haftet mit seinem ganzen Geld. Der Kommanditist investiert Geld, kümmert sich aber weniger um das Tagesgeschäft und haftet nur mit seinem eingebrachten Geld. Diese Form ist gut für Unternehmen, die Kapital brauchen, aber nicht wollen, dass alle Kapitalgeber das Unternehmen mitführen. Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Vorteile:
Begrenzte Haftung für Kommanditisten: Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen.
Flexibilität bei der Verantwortungsverteilung: Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortung zwischen Komplementären und Kommanditisten kann flexibel gestaltet werden.
Gute Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten: Durch die Beteiligung von Kommanditisten kann leichter Kapital beschaffen werden.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung der Komplementäre Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.
Komplexere Struktur: Im Vergleich zur GbR oder OHG ist die KG in ihrer Struktur und Verwaltung komplexer.
Mögliche Interessenkonflikte: Unterschiedliche Interessen zwischen Komplementären und Kommanditisten können zu Konflikten führen.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Eine PartG ist besonders für Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte gemacht. Mehrere Freiberufler arbeiten zusammen und teilen sich die Verantwortung und den Gewinn. Jeder Partner haftet für seine eigenen Fehler und auch für Fehler der anderen Partner. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig, aber es gibt besondere Regeln für die Partnerschaft.
Vorteile:
Speziell für Freiberufler: Die PartG ist speziell für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten geeignet.
Flexible Zusammenarbeit: Die Partner können sich je nach Spezialisierung und Bedarf flexibel organisieren.
Keine Eintragung ins Handelsregister: Es besteht keine Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Vertrauensvolle Partnerschaft: Die Struktur fördert die enge Zusammenarbeit und das Vertrauen unter den Partnern.
Nachteile:
Unbeschränkte Haftung: Jeder Partner haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, auch bei Fehlverhalten eines Partners.
Risiko durch Fehlverhalten: Bei einem Fehler eines Partners können alle haftbar gemacht werden.
Eingeschränkte Außenwirkung: Die PartG hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, was die Außenwirkung einschränken kann.
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH ist eine sehr beliebte Unternehmensform in Deutschland. Sie ist eine eigene juristische Person, das heißt, sie haftet selbst für ihre Schulden. Die Gesellschafter haften nur mit dem Geld, das sie in die GmbH eingebracht haben. Man braucht mindestens 25.000 Euro, um eine GmbH zu gründen, und muss sie ins Handelsregister eintragen. Es gibt strenge Regeln für die Buchführung und Verwaltung. Geschäftspartner und Banken vertrauen einer GmbH oft sehr.
Vorteile:
Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen und ihre Einlagen beschränkt, was das persönliche Risiko minimiert.
Gute Reputation: Die GmbH genießt eine hohe Akzeptanz und Glaubwürdigkeit im Geschäftsverkehr.
Flexible Kapitalbeschaffung: Die GmbH bietet verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung, wie die Aufnahme neuer Gesellschafter.
Klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, was eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen ermöglicht.
Nachteile:
Hohe Gründungskosten: Die Gründung einer GmbH erfordert mindestens 25.000 Euro Stammkapital und ist mit höheren Kosten verbunden.
Buchführungspflicht: Es besteht eine strenge Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
Aufwendige Verwaltung: Die Verwaltung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind komplex und erfordern häufig externe Unterstützung.
Gewinnverteilung: Gewinne können nur nach bestimmten Regeln und gegebenenfalls nach Rücklagenverpflichtungen ausgeschüttet werden.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine besondere Form der GmbH. Man kann sie mit einem sehr geringen Startkapital gründen. Manchmal nennt man sie auch „Mini-GmbH“. Man kann eine UG bereits mit einem sehr geringen Startkapital von nur einem Euro gründen. Das macht sie besonders für kleine Start-ups attraktiv. Wie bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital begrenzt. Ein Teil der Gewinne muss jedoch gespart werden, bis das Stammkapital der UG auf 25.000 Euro angewachsen ist. Dann kann man die UG in eine GmbH umwandeln. Man muss die UG wie die GmbH ins Handelsregister eintragen und bestimmte Buchführungsregeln beachten.
Vorteile:
Geringes Startkapital: Die UG kann bereits mit einem Startkapital von 1 Euro gegründet werden.
Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Einfacher Einstieg in die GmbH-Struktur: Die UG ist eine gute Wahl für Gründer, die später eine GmbH gründen wollen.
Flexible Struktur: Die UG bietet eine flexible und einfache Struktur für kleine Unternehmen.
Nachteile
Gewinnrücklagen: Ein Teil der Gewinne muss in eine Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist.
Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten: Ähnlich wie bei der GmbH besteht eine Pflicht zur Buchführung und Veröffentlichung der Finanzen.
Begrenzte Außenwirkung: Die UG hat möglicherweise nicht die gleiche Reputation wie eine GmbH.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine große und komplexe Unternehmensform. Sie ist besonders für große Unternehmen geeignet. Das Kapital der AG ist in Aktien aufgeteilt. Diese kann man an der Börse handeln. Jeder, der Aktien kauft, wird Teilhaber des Unternehmens. Die AG ist eine eigenständige juristische Person und haftet selbst für ihre Schulden. Die Haftung der Aktionäre ist auf den Betrag begrenzt, den sie für ihre Aktien bezahlt haben. Die Gründung einer AG ist teuer und aufwendig. Man benötigt mindestens 50.000 Euro Startkapital. Eine AG muss strenge Vorschriften beachten, insbesondere bei der Buchführung und Veröffentlichung von Geschäftszahlen.
Vorteile:
Leichte Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Aktien kann die AG Kapital von vielen Investoren beschaffen.
Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Aktionäre ist auf das Aktienkapital beschränkt.
Wachstumsmöglichkeiten: Die AG bietet große Möglichkeiten für Expansion und internationales Geschäft.
Eigene Rechtspersönlichkeit: Die AG ist eine eigenständige juristische Person und haftet selbst für ihre Verbindlichkeiten.
Nachteile:
Hohe Gründungskosten: Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro und ist mit hohen Kosten verbunden.
Strenge gesetzliche Vorgaben: Die AG unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen, insbesondere bei der Veröffentlichung von Geschäftszahlen.
Aufwendige Verwaltung: Die Verwaltung und Führung einer AG ist komplex und erfordert ein professionelles Management.
Komplexe Gewinnverteilung: Die Gewinnverteilung erfolgt nach klar definierten Regeln und unterliegt strengen Kontrollen.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischung aus einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG). Es gibt zwei Gruppen von Gesellschaftern: die Komplementäre und die Kommanditaktionäre. Die Komplementäre führen das Unternehmen und haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die Kommanditaktionäre sind nur mit ihrem eingesetzten Kapital beteiligt und haften auch nur in dieser Höhe. Das Kapital der Kommanditaktionäre wird in Aktien aufgeteilt und an der Börse gehandelt. Eine KGaA eignet sich besonders für Unternehmen, die viel Kapital brauchen, aber die Kontrolle über das Unternehmen behalten wollen. Die Gründung und Verwaltung einer KGaA ist sehr komplex und teuer.
Vorteile:
Kombination von AG und KG: Die KGaA kombiniert die Vorteile der AG (leichte Kapitalbeschaffung)
mit den Vorteilen der KG (flexible Verantwortungsaufteilung).
Begrenzte Haftung für Aktionäre: Die Kommanditaktionäre haften nur mit ihrer Einlage in die Gesellschaft.
Flexibilität bei der Geschäftsführung: Die Komplementäre führen das Unternehmen und haben die operative Kontrolle, während Kommanditaktionäre passiv beteiligt sind.
Nachteile:
Komplexe Struktur: Die KGaA ist eine sehr komplexe Unternehmensform mit einer anspruchsvollen Struktur und Verwaltung.Hohe Gründungskosten: Die Gründung ist mit hohen Kosten verbunden, ähnlich wie bei der AG.
Strenge gesetzliche Vorgaben: Die KGaA unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen und Publikationspflichten.
Interessenkonflikte: Es kann zu Konflikten zwischen Komplementären und Kommanditaktionären kommen, besonders bei strategischen Entscheidungen.
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Was ist die passende Firma für Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien?
Bei dem Begriff "Firma" kommt es für gewöhnlich zu Missverständnissen. Das liegt daran, dass landläufig die
Begriffe Firma, Unternehmen und Betrieb als Synonyme verwendet werden. Tatsächlich handelt es sich hierbei um
drei unterschiedliche Dinge.
Für Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen sind die Begriffe Unternehmen und Firma relevant.
Für die Vermietung Ihrer Immobilien müssen Sie ein Unternehmen gründen. Aus diesem Grund ist die Eintragung in
das Handelsregister für Sie nicht notwendig.
Durch diese erhalten Sie das Recht, eine Firma zu bilden. Eine Firma bezeichnet rechtlich betrachtet ausschließlich den Namen eines Unternehmens. Wenn ein Unternehmer firmiert, bedeutet dies, dass er unter einem bestimmten Namen agiert. Ohne die Eintragung ins Handelsregister firmieren Sie unter Ihrem Nachnamen sowie einem Ihrer Vornamen, den Sie frei wählen können.

Zusätzlich können Sie ebenfalls eine erklärende Bezeichnung, wie "Vermieter" ergänzen. Dieser Name müssen Sie
auf den Rechnungen des Unternehmens verwenden.
Tragen Sie ein Unternehmen in das Handelsregister ein, dürfen Sie einen frei erfundenen Phantasienamen als
Firma eintragen. Diesen ergänzen Sie mit dem Rechtsformzusatz. Im Falle eines eingetragenen Kaufmanns müssen
Sie "e. Kfm." und im Falle einer eingetragenen Kauffrau "e. Kfr." verwenden.
Bevorzugen Sie eine geschlechterneutrale Bezeichnung, steht Ihnen in beiden Fällen das Kürzel "e. K." zur Verfügung. Dadurch können Sie im Rechtsverkehr beispielsweise als "Ferienvermieter e. K." auftreten.
Fazit
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist ein wichtiger Schritt, wenn Sie Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermieten möchten.
Die meisten Vermieter entscheiden sich für eine Einzelunternehmung, eine GbR oder eine GmbH.
Die Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen habe ich Ihnen je bereits im oberen Teil dieses Artikels erklärt.
Jetzt liegt es an Ihnen: Überlegen Sie, welche Form zu Ihrer Vermietung passt – rechtlich, steuerlich und organisatorisch.
Im Zweifel hilft ein Gespräch mit einem Steuerberater oder Gründungscoach bei der Entscheidung.
Dennis ist Gründer von Deutschland-Monteurzimmer.de. Er ist Experte für Monteurzimmer und Kurzzeitvermietung und hat über 25 Jahre Erfahrung als Vermieter und Vermittler von Monteurzimmern, Monteurwohnungen und Monteurunterkünften. Vor 18 Jahren gründete er Deutschland-Monteurzimmer.de. 2008 und 2010 kamen dann Monteurunterkunft.de und Österreich-Monteurzimmer.at hinzu.
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