Als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen bieten Sie
Handwerkern auf Montage oder Urlaubern eine Unterkunft auf
Zeit. Im Gegenzug suchen Sie zuverlässige und solvente Mieter. Darunter fällt die große Mehrzahl Ihrer Kunden.
Doch gibt es schwarze
Schafe, die es mit der Zahlungsbereitschaft nicht genau nehmen. Verspätete oder ausbleibende
Zahlungseingänge der Miete sind die unangenehme Folge.

Als Vermieter bleibt Ihnen in diesem Fall oft der Mahnbescheid als letzter Ausweg. Doch was ist ein Mahnbescheid, und welchen Zweck hat er? Und wie hilft er Ihnen als Vermieter, an Ihr Geld zu kommen? In diesem Ratgeber finden Sie alles Wissenswerte rund um dieses Rechtsmittel. Wehren Sie sich in Zukunft bei einer ausstehenden Zahlung schneller.
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Was ist ein Mahnbescheid?
Der Mahnbescheid ist der Dreh- und Angelpunkt des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er markiert
den Übergang vom außergerichtlichen zum gerichtlichen Mahnverfahren.
Mit einem Mahnbescheid verfolgen Sie als Vermieter drei Ziele. Sie verschaffen sich einen Titel für
die spätere Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
Wenn Sie einen Mahnbescheid in den Händen halten, haben Sie das Recht, eine Vollstreckung in das
Vermögen des Schuldners zu erwirken, damit er Ihre Forderung bezahlt. Das kann zum Beispiel über
eine Lohn- oder Kontopfändung oder über eine Zwangsvollstreckung geschehen.
Mit einem Mahnbescheid erkennt Ihr Schuldner Ihre Forderung und seine Verpflichtung zur Zahlung an. Sie sichern sich mit einem Bescheid das Recht auf den Ausgleich Ihrer Forderung.
Gleichzeitig erkennt Ihr Schuldner mit einem Mahnbescheid diese Forderung und seine Verpflichtung zur
sofortigen Zahlung an. Darüber hinaus sichern Sie sich mit einem rechtskräftigen Bescheid für
einen Zeitraum von 30 Jahren das Recht auf den Ausgleich Ihrer Forderung.
Da die gesetzliche Verjährungsfrist drei Jahre umfasst, verlieren Sie nach Ablauf dieser Zeitspanne
jedes Recht auf die Bezahlung Ihrer Mietforderung.
Mit einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid verlängert sich diese Frist auf 30 Jahre. Das ist in
Fällen
relevant, in denen Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen Ihnen gegenüber zum aktuellen
Zeitpunkt nicht nachkommen aber einen späteren Ausgleich in Aussicht stellen.
Welche Gründe gibt es für einen Mahnbescheid?
Hinter einem Mahnbescheid steht eine offene Forderung des Gläubigers gegenüber einem Schuldner.
Diese Forderung kann gewerblicher Art sein, es kann sich aber auch um eine Zahlungsverpflichtung aus
einem privaten Vertrag handeln.
Für Sie als Vermieter von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen heißt das,
dass ein Mieter seine Miete nicht zahlt.
Während Sie Ihren Teil der vertraglich vereinbarten Leistung ordnungsgemäß erbracht
haben, kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach. In der Regel geht dem Mahnbescheid ein
längeres außergerichtliches Mahnverfahren voraus.

In dieser Phase haben Sie als Gläubiger Ihren
Schuldner mehrfach gemahnt und zur Zahlung
aufgefordert. Dabei setzten Sie Zahlungsfristen, die ungenutzt verstrichen sind.
Als Vermieter haben Sie in dieser Situation meist keine Lust mehr, noch länger auf Ihr Geld zu
warten. Vielleicht sehen Sie auch keine Aussicht auf Erfolg, oder Ihr Schuldner ist nicht bereit, Ihre
Forderung anzuerkennen.
Welche Gründe der Schuldner anführt, seine Miete nicht zu zahlen, ist
unerheblich. Mit einem rechtskräftigen Mahnbescheid schaffen Sie die juristische Basis, dass der
zahlungsunwillige Schuldner Ihre Forderung anerkennt.
Worin unterscheiden sich das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
Aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Vertrag entstehen für beide Vertragspartner Rechte und
Pflichten.
Bei einem Kaufvertrag hat der Verkäufer die Ware ohne Mängel zu übergeben, der Käufer
hat die Ware zu zahlen. Bei einem Mietvertrag stellen Sie als Vermieter den angemieteten Wohnraum zur
Nutzung zur Verfügung, der Mieter zahlt die vereinbarte Miete zum festgelegten Zeitpunkt.
Kommt der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, wird er zum Schuldner: Er schuldet Ihnen die
Mietzahlung. Als Vermieter sind Sie in dieser Situation gehalten, Ihrem Mieter eine Mahnung mit einer
Zahlungsfrist zu schicken. Aus juristischer Sicht müssen Sie lediglich einmalig mit Fristsetzung
mahnen.

In der Praxis sieht das unter Umständen anders aus, hier sind eine zweite und dritte Mahnung keine
Seltenheit. Vielleicht schalten Sie ein Inkassobüro in den Vorgang ein und bitten darum, sich um
die Beschleunigung und die Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens zu kümmern.
Für viele Schuldner birgt die Beauftragung eines Inkassobüros ein gewisses Drohpotenzial, weil
sie unmissverständlich andeutet, dass der Gläubiger bereit ist, seine offene Forderung mit
gerichtlichen Schritten durchzusetzen.
Diese Abläufe sind Teil des außergerichtlichen Mahnverfahrens, zu diesem Zeitpunkt sind weder
Anwälte noch Gerichte in den Vorgang eingeschaltet. Kommt es durch Sie oder durch ein Inkassobüro
zu einer dritten Mahnung, kündigt spätestens dieses Schreiben die Einleitung des gerichtlichen
Mahnverfahrens an.
Den Übergang vom außergerichtlichen Mahnverfahren zum gerichtlichen Verfahren markiert der Mahnbescheid.
Durch das gerichtliche Mahnverfahren zwingen Sie Ihren Schuldner, die offene Forderung anzuerkennen. Sie signalisieren die Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens, Ihre Außenstände zu verfolgen und sie vor der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren zu schützen.
Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?
Für die Beantragung eines Mahnbescheids stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Sie beauftragen einen externen Dienstleister oder reichen den Antrag selbst online ein.
Wenn Sie sich für einen Dienstleister entscheiden, recherchieren Sie vorab im Internet, ob es sich
um einen seriösen Anbieter handelt.
Es gibt erfahrene Anwaltskanzleien, die auf das gerichtliche Mahnverfahren spezialisiert sind. Sie
nehmen Ihnen die Beantragung des Mahnbescheids einschließlich der Verfolgung und der Abwicklung
des gesamten Schriftverkehrs ab. Sie lassen dem Anwalt die nötigen Verträge und Unterlagen
zukommen, aus denen Ihre Forderung entsteht.
Er wird Sie bitten, ihm schriftlich den Auftrag zu erteilen, einen Mahnbescheid zu beantragen und das
gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und zu verfolgen. Die Einschaltung einer spezialisierten
Anwaltskanzlei ist für Sie bequem, wenn Sie sich nicht um das Verfahren kümmern wollen.

Wenn Sie die Angelegenheit selbst verfolgen wollen, reichen Sie den Antrag auf Erstellung eines Mahnbescheids online beim zuständigen Mahngericht ein. Der eigentliche Mahnbescheid wird auf der Basis Ihres Antrags und Ihrer vorgelegten Vertragsunterlagen erstellt und an den Empfänger zugestellt.
Achten Sie darauf, das Onlineformular korrekt auszufüllen, damit von Seiten des Mahngerichts keine Rückfragen kommen.
Bei der Beantragung müssen Sie einen gültigen Wohnsitz des Schuldners angeben. Liegt Ihnen die aktuelle Adresse nicht vor, bringen Sie sie zuvor in Erfahrung. Dabei helfen offizielle Auskunfteien, dort können Sie die Recherche nach der letzten Anschrift kostenpflichtig beauftragen.
Für die Erstellung des Mahnbescheids fallen Kosten an. Diese sind am Streitwert ausgerichtet und in der Gerichtskostentabelle veröffentlicht. Die Gerichtskostentabelle ist öffentlich zugänglich und im Internet einzusehen. Die Kosten trägt nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens der Schuldner.
Wie geht es nach der Beantragung weiter?
Im nächsten Schritt wird der beantragte Mahnbescheid an den Empfänger zugestellt. Mit der Zustellung beginnt eine Frist von 14 Tagen. In diesem Zeitraum hat der Schuldner Zeit zu entscheiden, wie er mit dem Mahnbescheid umgeht. Er hat drei Möglichkeiten.

Erkennt er den Mahnbescheid an, weil die Forderung nach seinem Verständnis Bestand hat, wird er die
ausstehende Summe umgehend zahlen. Damit ist der offene Posten ausgeglichen.
Gibt es für die Forderung keinen rechtskräftigen Grund, kann er Widerspruch gegen den
Mahnbescheid einlegen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur der Weg der Klage auf Zahlung der Mietforderung
übrig. Schalten Sie dazu einen Anwalt ein. Juristen sprechen dann von einem streitgerichtlichen
Verfahren, das entweder mit einem rechtskräftigen Urteil des Gerichts oder mit einem Vergleich
beider Parteien endet.
Reagiert der Schuldner nicht, bleibt Ihnen nur, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Mit einem
rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid haben Sie einen juristischen Titel in der Hand, mit dem Sie
die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners einfordern dürfen.
Für Sie als Vermieter ist es wünschenswert, dass Ihr Mieter sofort nach der Zustellung des Mahnbescheids zahlt. Ist das nicht der Fall, haben Sie mehrere Varianten zur Auswahl, den Ausgleich Ihrer Forderung auf gerichtlichem Weg zu verlangen.