WLAN in der Ferienwohnung
Darauf sollten Sie bei Internetlösungen achten

von Deutschland-monteurzimmer.de | 5 Minuten
Vermieter Informationen

Erfahren Sie, wie Sie Internet und WLAN in Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Monteurzimmer einrichten, um Ihren Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu bieten und Ihren Vermietungserfolg zu steigern. Der Ratgeber beantwortet Fragen wie: Wie optimiere ich die Abdeckung des WLANs? Welche Internetanbieter und Tarife sind für den Monteurzimmer-Bereich geeignet? Wie sichere ich das Netzwerk? Zudem erhalten Sie Tipps zur Kostenplanung und Buchhaltung. Machen Sie Ihr Monteurzimmer fit für die digitale Welt und heben Sie sich von der Konkurrenz ab.

Internet Gäste WLAN

WLAN für Gäste Ihrer Unterkunft: Ein beliebter Service

Für viele Mieter ist ein funktionierender WLAN-Anschluss bei Ferienwohnungen und Monteurzimmern ein entscheidendes Kriterium für die Buchung einer Unterkunft. Ob Abends zur Entspannung den Streamingdienst nutzen, mal eben das Wetter checken oder sogar noch nach Feierabend am Notebook arbeiten, ist heutzutage nicht mehr wegzudenken.

Als Vermieter ist es daher unverzichtbar einen Internetanschluss in der Unterkunft bereitzustellen, da es eins der beliebtesten Ausstattungsmerkmale ist.

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Wie bekomme ich WLAN in meine Unterkunft?

Das Einrichten von WLAN in Ihrer Ferienwohnung ist heutzutage relativ einfach und erfordert nur einige grundlegende Schritte. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie WLAN in Ihrer Ferienwohnung einrichten können:

  • Wählen Sie einen Internetanbieter: Entscheiden Sie sich für einen Internetanbieter, der in Ihrer Region verfügbar ist und einen Service anbietet, der Ihren Anforderungen entspricht. Vergleichen Sie die verfügbaren Tarife und wählen Sie einen, der die benötigte Bandbreite und Geschwindigkeit für Ihre Gäste bietet. Die Bandbreite sollte mindestens 25mbit/s unterstützen, um Ihren Mietern eine angenehme Nutzung zu ermöglich.
    Generell gilt: Je mehr Gäste mit einem Netzwerk verbunden sind, je leistungsfähiger sollte die Internetleitung sein.
  • Router anschließen: Sobald Sie einen Internetanbieter ausgewählt haben, erhalten Sie einen Router oder ein Modem-Router-Kombigerät von Ihrem Anbieter.
    Der Klassiker hierbei ist eine Fritzbox von AVM, welcher durch seine Leistung und leichte Bedienbarkeit überzeugt.
    Schließen Sie den Router an die DSL- oder Kabelverbindung an und stellen Sie sicher, dass er ordnungsgemäß mit Strom versorgt ist.
  • Netzwerk konfigurieren: Verbinden Sie Ihren Computer oder Laptop über ein Ethernet-Kabel mit dem Router und öffnen Sie die Konfigurationsseite des Routers in Ihrem Webbrowser. Hier können Sie die Netzwerkeinstellungen konfigurieren, einschließlich des Netzwerknamens (SSID) und des Passworts.
  • WLAN einrichten: Aktivieren Sie die WLAN-Funktion auf Ihrem Router und konfigurieren Sie die WLAN-Einstellungen, einschließlich Netzwerkname und Passwort. Stellen Sie sicher, dass Sie ein sicheres Passwort wählen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Testen Sie die Verbindung: Sobald das WLAN eingerichtet ist, testen Sie die Verbindung, indem Sie sich bspw. mit Ihrem Smartphone mit Ihrem WLAN-Netzwerk verbinden und im Internet surfen. Überprüfen Sie die Signalstärke und die Geschwindigkeit, um sicherzustellen, dass sie Ihren Anforderungen entsprechen.
  • Erweitern Sie die Abdeckung (optional): Wenn Ihre Ferienwohnung groß ist oder Probleme mit der WLAN-Abdeckung auftreten, können Sie einen WLAN-Repeater, AccessPoint oder ein Mesh-WLAN-System verwenden, um die Reichweite und Abdeckung Ihres WLAN-Netzwerks zu verbessern.

Anschließen einer Fritzbox

So schließen Sie einen Router an. Hier am Beispiel einer Fritzbox.

Die Lösung bei schwachem DSL-Zugang: Internet über Mobilfunk

Einige Mobilfunkanbieter haben verschiedene LTE/5G-Lösungen im Angebot, die das gängige DSL über Festnetz ersetzen können.
Das Internet wird dabei über das Mobilfunknetz empfangen, wodurch keine kabelgebundenen Zügänge zur Unterkunft von nöten sind.
Vom Prinzip, ähnlich wie bei Ihrem Smartphone, wird eine SIM-Karte in den Router welcher dann das WLan-Netz aufbaut und mit Internet versorgt.
Durch LTE und 5G-Technik können diese Tarife hohe Transferraten erreichen.

Wieviel Datenvolumen benötige ich für die Unterkunft?

Die benötigte Datenmenge hängt vom Nutzungsverhalten der Gäste in Ihrer Unterkunft ab und kann daher nicht genau berechnet werden.
Meistens buchen Sie einen sogenannten Flatrate-Tarif. Diese sind haben ein unbegrenztes Volumnen und empfehlen sich auch für Ihre Ferienunterkunft.
Sollten Sie keine Flatrate gebucht haben gilt: Je mehr Datenvolumen verfügbar, desto besser.
Ein Richtwert von etwa 200GB sollten in der Regel ausreichen.

Als Tipp: 3-7 GB werden pro Stunde auf Netflix benötigt, abhängig von der gewählten Auflösung (1080p/4k)

Der ideale Tarif ist flexibel buchbar

Wir empfehlen Ihnen Tarife zu buchen, die monatlich flexibel genutzt werden können und keine fixen monatlichen Kosten nach sich ziehen.
Solche Tarife finden Sie bei der Telekom mit der Speedbox, bei Vodafone mit dem Giga-Cube, bei O2 mit dem Homespot oder auch bei lokalen Anbietern.
Nutzen Sie bei diesen Tarifen optimalerweise die Flex-Optionen.

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WLAN im Mietvertrag vereinbaren

Aus Mietersicht handelt es sich um eines der elementaren Ausstattungsmerkmale, das sie mehr oder weniger als Standard voraussetzen.

Das gilt sowohl für privat genutzte Ferienwohnungen, die dem Freizeitbereich zugerechnet werden, als auch für Monteurunterkünfte, die dem beruflichen Bereich untergeordnet sind. Denn Menschen möchten das Internet für die Freizeit und den Beruf uneingeschränkt nutzen.

Doch darf jeder Mieter einen Internetanschluss ohne Weiteres verlangen? Diese Frage muss zunächst verneint werden.

Denn obwohl ein WLAN-Anschluss für viele unverzichtbar ist, stellt das Fehlen eines Anschlusses für sich genommen noch keinen rechtlichen Mangel dar. Es gehört nicht zu den absolut unverzichtbaren Leistungen, die ein Gast bei der Überlassung von Monteurunterkünften und Ferienwohnungen stillschweigend voraussetzen darf.

Sollte jedoch im Mietvertrag eine Vereinbarung über das Internet vorliegen, so kann ein fehlender oder schadhafter Anschluss ein rechtlich relevanter Mangel sein, den Ihr Mieter zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigen kann.

Achtung: Nicht selten werden Zu- oder Absagen von der Frage, ob ein schneller kabelloser Internetzugang besteht, abhängig gemacht.

Gäste-WLAN und privates WLAN trennen

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Vermieter Ihren eigenen privaten Internetzugang Ihren Gästen zur freien Verfügung stellen. Hierdurch sparen Sie Anschaffung und Unterhaltung einer gesonderten Anlage ein. Allerdings ist diese Praxis aus rechtlicher Sicht nicht unbedenklich und sollte eher vermieden werden. Denn das mitbenutzte Internet können Mieter zu rechtswidrigen Zwecken gebrauchen.

Dann stellt sich die Frage, wer für die hieraus resultierenden Schäden einzutreten hat. Zu den häufigsten Anwendungsfällen gehört etwa der illegale Datenaustausch auf Film- und Musikbörsen. Die Gerichte sowie die juristische Fachliteratur haben sich intensiv mit dieser Thematik befasst und zu diversen Fallkategorien geführt, die sich zum Teil untereinander widersprechen.

Internet Gäste-WLAN Gesetz

WLAN-Betreiber sind in der Regel nicht mehr haftbar

Durch die sogenannte Störerhaftung konnten WLAN-Betreiber für rechtswidriges Verhalten der Internetnutzer haftbar gemacht werden. Seit dem 13.10.2017 gilt jedoch eine Gesetzesänderung des "dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG)", die die Störerhaftung überwiegend abschafft. Als Betreiber eines WLANs, ob Unternehmer oder Privatperson, haften Sie nicht mehr für rechtswidrige Nutzung durch andere Personen. Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen sind somit ausgeschlossen.

Mieter auf ordnungsgemäße Nutzung hinweisen

Aus rechtlicher Sicht ist es trotz des neuen Gesetzes wichtig, Ihre Mieter auf die ordnungsgemäße Nutzung des Internets hinzuweisen. Dies kann entweder mündlich, schriftlich oder durch eine vergleichbare Aufforderung erfolgen. Sie als Vermieter machen klar, dass Sie Rechtsverstöße nicht dulden und diese ggf. anzeigen.

Wenn Sie sich wirklich gänzlich absichern möchten, lassen Sie sich die Kenntnisnahme des Mieters schriftlich bestätigen. Rechtlich zwingend erforderlich ist eine schriftliche Absicherung nach der neuen Rechtslage allerdings nicht.

Unberechtigten Abmahnungen kommt eine nicht zu unterschätzende Abschreckwirkung zu. Diese machen sich unseriöse Kanzleien zunutze, um auch weiterhin ein lukratives Geschäft zu führen. Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung des Internetzugangs Ihrer Wohnung erhalten, bewahren Sie zunächst Ruhe.

Auf gar keinen Fall kommen Sie voreilig den Aufforderungen der gegnerischen Seite nach und unterschreiben die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Gerade wegen der rechtlich noch immer undurchsichtigen Lage nehmen Sie die Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts in Anspruch.

Nur dieser kann die erhaltene Abmahnung auf ihre rechtliche Vertretbarkeit hin überprüfen. Kommt Ihr Rechtsanwalt zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung unberechtigt ist, wird er Ihnen weitere Schritte empfehlen. Je nach Lage des Einzelfalls kann es angezeigt sein, ein anwaltliches Schreiben aufsetzen zu lassen oder die erhaltene Abmahnung schlichtweg zu ignorieren.

Ihr Rechtsanwalt wird Sie über weitere Handlungsmöglichkeiten in Kenntnis setzen.

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Hotspots als alternative zum klassischen WLAN

Ein Hotspot ist ein Bereich, in dem drahtloses Internet über WLAN für Benutzer verfügbar ist. Typischerweise wird ein WLAN-Router oder ein spezielles Gerät verwendet, um einen Hotspot einzurichten, der es Benutzern ermöglicht, sich drahtlos mit dem Internet zu verbinden.

Bei der Vermietung von Unterkünften, wie Ferienwohnungen oder Monteurzimmern, kann es durchaus sinnvoll sein, einen Hotspot einzurichten.

Unterschiede zwischen klassischen WLAN und Hotspot

WLAN und Hotspot sind beide Technologien, die drahtlose Internetverbindungen ermöglichen, aber es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden:

WLAN (Wireless Local Area Network):

  • WLAN bezieht sich auf ein lokales drahtloses Netzwerk, das es mehreren Geräten ermöglicht, miteinander und mit dem Internet zu kommunizieren.
  • Es wird typischerweise über einen WLAN-Router oder ein drahtloses Zugangspunktgerät eingerichtet, das eine drahtlose Verbindung zu einem Breitbandinternetdienst herstellt.
  • WLAN kann in verschiedenen Umgebungen eingesetzt werden, wie zum Beispiel zu Hause, am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Bereichen.

Hotspot:

  • Ein Hotspot ist ein spezieller Bereich, der einen drahtlosen Internetzugang ermöglicht und für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
  • Ein Hotspot kann über verschiedene Technologien bereitgestellt werden, einschließlich WLAN, Mobilfunknetze oder Satellitenverbindungen.
  • Ein Hotspot erfordert normalerweise eine Authentifizierung oder Autorisierung, bevor Benutzer eine Verbindung herstellen können. Dies kann durch die Eingabe eines Passworts, die Zustimmung zu Nutzungsbedingungen oder die Zahlung einer Gebühr erfolgen.
  • Hotspots werden häufig in öffentlichen Bereichen wie Cafés, Flughäfen, Hotels, Bibliotheken und Geschäften eingerichtet, um Benutzern den Zugang zum Internet zu ermöglichen, wenn sie unterwegs sind.

Insgesamt kann man sagen, dass WLAN ein allgemeiner Begriff für drahtlose Netzwerke ist, während ein Hotspot ein spezieller Bereich ist, der einen drahtlosen Internetzugang für die Öffentlichkeit bereitstellt. Ein Hotspot kann auf WLAN-Technologie basieren, ist aber nicht darauf beschränkt.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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