Mehrwertsteuersenkung für Vermieter
Achtung: verminderte Umsatzsteuersätze ab 1. Juli 2020

von Deutschland-monteurzimmer.de | Lesedauer: 2 Minuten
Vermieter Informationen

Die Corona-Pandemie hat die Regierung in vielerlei Hinsicht zum Handeln gezwungen. Ab 1. Juli 2020 gilt für die Vermietung von Monteurzimmern, Ferienwohnungen und Zimmern ein verminderter Mehrwertsteuersatz von 16 %. Im Rahmen dieser Regelung wird auch der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.

Mehrwertsteuersenkung für Vermieter

Die Regierung hofft, dass Unternehmen die Senkung der Mehrwertsteuer an die Verbraucher weitergeben und diese das eingesparte Geld für Einkäufe nutzen werden. Zum 01.01.2021 wird er wieder auf den vorherigen Satz angehoben.

Vermietung von Unterkünften lohnt sich

Unterkunft erfolgreich im Internet an Berufsreisende und Feriengäste vermieten.

* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.
Verdiene 1320 €
pro Woche *
Jetzt Vermieter werden

Regelungen für die Vermietung von Monteurzimmern

Für die Verpachtung oder Vermietung von Grundstücken und Wohn- und Gewerberäumen wird keine Umsatzsteuer berechnet. Dagegen ist die Vermietung von Zimmern umsatzsteuerpflichtig, doch auch hier gibt es, wie überall, Sonderfälle. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur für private Wohnungsvermieter, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Sie dürfen im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € brutto Umsatz (und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Jahresumsatz) gemacht haben bzw. machen. Auf allen Rechnungen muss der Zusatz „Ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG. (Kleingewerbe)“ stehen.

Mehrwertsteuersenkung für Vermieter - Kleinunternehmer

Manchmal ist es dennoch vorteilhaft, wenn ein Vermieter trotz Steuerbefreiung Umsatzsteuer abführt. Die Umsätze aus der Vermietertätigkeit verrechnet das Finanzamt mit allen anderen Unternehmereinkünften. Möglicherweise ist die Kleinunternehmerregelung dann nicht mehr anzuwenden.

Bestimmte Leistungen sind von der Senkung der Steuer ausgeschlossen:

  • TV-Nutzung
  • Verpflegung
  • Wellness-Angebote
  • Zugang zum Internet
  • Nutzung von Besprechungsräumen
  • sonstige Pauschalangebote

Durch die neue Regelung haben Vermieter das Recht auf Vorsteuerabzug, für private Endverbraucher wird die Leistung unterm Strich aber teurer.

Ferienwohnung erfolgreich vermieten

Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.

Besondere Auswirkungen auf Makler

Die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer wirkt sich in erster Linie auf die Maklerprovisionen aus, da sich die innerhalb des Bruttopreises kalkulierte Steuer vermutlich vom tatsächlichen Umsatzsteuersatz unterscheiden wird. Es gilt der Termin der Vertragsunterzeichnung. Ob Monteurzimmer oder Ferienwohnungen vermietet werden, ist dafür unerheblich.

Hat der Makler einen Vertrag vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen, ist er zunächst nicht verpflichtet, den vereinbarten Bruttopreis abzusenken. Dennoch kann sich diese Pflicht aus einer späteren Erweiterung des Vertrags ergeben. Möglicherweise erwartet die Branche auch noch eine Übergangsregelung, die Makler dazu zwingt, die Mehrwertsteuer auch bei kürzlich zurückliegenden Verträgen abzusenken. Ab 1. Januar 2021 gilt wieder der frühere Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Mehrwertsteuersenkung für Vermieter - Makler

Möchte ein Makler Ferienwohnungen vermieten und gibt dazu eine Anzeige auf, gelten die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch bei Anzeigen für die Zimmervermietung muss der Bruttopreis angegeben werden. Makler dürfen nicht den Satz „zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer“ verwenden. Passen Sie daher die Preise in Ihren bestehenden Exposés an.

Sie können auch darauf hinweisen, dass bei Vertragsabschluss zwischen 1. 7. und 31. 12. 2020 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16 % gilt und ein geringerer Bruttopreis fällig wird.

Alle, die in Hinblick auf die Senkung der Mehrwertsteuer Zeitprobleme befürchten, können dem 1. Juli entspannt entgegen sehen, denn die meisten Mietverträge lassen sich auch rückwirkend ändern.

Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
Startseite
Merkliste
Kundenkonto