Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für Ferienwohnungen und Monteurzimmer?
Das Nichtraucherschutzgesetz betrifft in erster Linie öffentliche Gebäude, Gaststätten und Arbeitsplätze. Private Ferienwohnungen und Monteurzimmer fallen nicht direkt unter dieses Gesetz.
Warum ist Nichtraucherschutz trotzdem wichtig für Vermieter?
- Gesundheit: Zigarettenrauch ist schädlich und stellt auch für nachfolgende Gäste eine Gefahr dar.
- Sauberkeit: Rauch setzt sich in Textilien und Möbeln fest und verursacht unangenehme Gerüche. Das bedeutet für Sie: Mehr Reinigungsaufwand und höhere Kosten.
- Attraktivität: Immer mehr Menschen bevorzugen Nichtraucherunterkünfte. Mit einem Rauchverbot sprechen Sie einen größeren Kundenkreis an.
Wie setze ich ein Rauchverbot in meiner Ferienwohnung durch?
- Hausordnung: Halten Sie das Rauchverbot schriftlich in Ihrer Hausordnung fest.
- Mietvertrag: Nehmen Sie eine Klausel zum Rauchverbot in den Mietvertrag auf.
- Information: Weisen Sie Ihre Gäste deutlich auf das Rauchverbot hin, z.B. durch Schilder in der Wohnung.
- Alternativen: Bieten Sie Rauchern eine Alternative, z.B. einen Raucherbereich im Garten oder auf dem Balkon.
Was kann ich tun, wenn sich ein Mieter nicht an das Rauchverbot hält?
- Ansprechen: Weisen Sie den Mieter freundlich, aber bestimmt auf das Rauchverbot hin.
- Hausordnung & Mietvertrag: Erinnern Sie den Mieter an die Hausordnung und den Mietvertrag.
- Abmahnung: Bei wiederholten Verstößen können Sie eine Abmahnung aussprechen.
- Schadenersatz: Im Wiederholungsfall oder bei Schäden durch Rauchen können Sie Schadenersatz verlangen.
Tipp: Halten Sie die Kosten für eine Intensivreinigung schriftlich fest und informieren Sie Ihre Mieter darüber. So wissen diese, welche Kosten im Falle eines Verstoßes auf sie zukommen können.

E-Zigaretten:
Das Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für E-Zigaretten. Sie können aber Ausnahmen machen, wenn Sie den Gebrauch von E-Zigaretten in Ihrer Unterkunft erlauben möchten.
Fazit:
Ein Rauchverbot in Ferienwohnungen und Monteurwohnungen ist sinnvoll und schützt Sie und Ihre Gäste. Mit klaren Regeln, guter Kommunikation und dem Angebot von Raucherzonen sorgen Sie für ein angenehmes und konfliktfreies Miteinander.
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