Sowohl die Betriebshaftpflicht- als auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind für Vermieter sinnvoll.

Während erstere Versicherung für gewerbliche Vermieter gedacht ist, eignet sich die zweite Variante für Vermieter, die privat Monteurszimmer oder Ferienwohnungen anbieten.
Ein typischer Schaden
Eine Einliegerwohnung wurde an einen Geschäftsreisenden
vermietet. Früh am Morgen putzt der Vermieter bzw. seine Reinigungskraft die Treppe und vergisst,
das „Achtung, frisch gewischt!“ – Schild aufzustellen.
Wie es das Schicksal will, kommt der Gast die Treppe hinunter, rutscht aus und bricht sich ein Bein. Der
Bruch ist kompliziert und zieht mehrere Operationen und einen teuren Reha-Aufenthalt nach sich.

Außerdem konnte er für viele Wochen nicht arbeiten, erleidet also zusätzlich einen
Verdienstausfall. Das wird teuer für den Vermieter! Erstens fordert die Krankenkasse ihr Geld für
die Behandlungen zurück, zweitens muss der Verdienstausfall durch den Schadensverursacher übernommen
werden.
Bleiben Beeinträchtigungen zurück, die zum Status einer Behinderung führen, wird
eventuell die Erwerbsminderungsrente eingefordert. Die Insolvenz des Vermieters rückt in greifbare
Nähe.
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Betriebshaftpflichtversicherung: Wofür ist sie gut?
Sind Sie als Vermieter im Schadensfall nicht versichert, sieht es schlecht aus. Sie haften mit Ihrem
gesamten Betriebs- und Privatvermögen für den Personen- und Vermögensschaden –
schlimmstenfalls ein Leben lang.
Hätten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, hätte diese die Kosten übernommen
und geprüft, ob alle Schadenersatzforderungen rechtens sind.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für gewerbliche Vermieter eine der wichtigsten Versicherungen. Sie reduziert das finanzielle Risiko enorm.
Als Vermieter von Monteurzimmern und Ihre Mitarbeiter können Sie noch so vorsichtig
agieren. Es passiert, dass fremdes Eigentum beschädigt wird oder Menschen zu Schaden kommen. Gerade
bei Personenschäden belaufen sich die Kosten teilweise in Millionenhöhe, was den finanziellen
Ruin bedeutet.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Vermieter und Mitarbeiter vor Schäden, die an
Sachen, Personen oder am Vermögen Dritter entstehen. Entschädigungszahlungen werden im Rahmen
der Begleichung von Vermögensschäden übernommen.
Ergänzend könnten Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
abschließen, wichtiger ist die Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei jedem gemeldeten Schadensfall überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung, ob die
Forderungen berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewiesen, was der Versicherung den
Status einer passiven Rechtsschutzversicherung verleiht.
Sie übernimmt im Falle der Prüfung die Kosten für den Prozess, für Sachverständige
und den Rechtsanwalt. Das ist nicht nur bei unberechtigten Forderungen der Fall, sondern auch bei
deutlich zu hohen.
Wer ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung geschützt?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt alle Personen, die im Auftrag des Vermieters einer Ferienwohnung oder eines Monteurszimmers
handeln.
Es ist nicht wichtig, welches Angestelltenverhältnis besteht oder sich ein Selbstständiger im
Gartenbau mit der Hausverwaltung befasst – ausschlaggebend ist, dass die schadenverursachende
Person in Ihrem handelt und eine Geschäftstätigkeit ausführt. Kommt diese Person zu
Schaden, tritt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.
Das gilt auch, wenn sich der Mieter verletzt – beispielsweise kommt er in einem Sturm an Ihrem
Haus an – plötzlich fällt ein Dachziegel herab und verletzt den Mieter. Wieder handelt
es sich um einen Personenschaden, der durch die Betriebshaftpflichtversicherung zu begleichen ist.

Grundsätzlich schützt die Betriebshaftpflichtversicherung nur innerhalb der Bundesrepublik. Teilweise sind geschäftliche Tätigkeiten im Ausland mitversichert. Wenn Sie Vermieter eines Ferienhauses im Ausland sind, sollten Sie vorab bei der Betriebshaftpflichtversicherung zum geltenden Versicherungsschutz nachfragen.
Die Deckungssumme bei der Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung wählen Sie nicht zu gering – nehmen Sie den größtmöglichen Schaden an, wenn Sie Ihr Unternehmen schützen wollen. Vor allem Personen- und Vermögensschäden müssen hoch versichert sein, teilweise werden hier Deckungssummen von bis zu zehn Millionen empfohlen.

Lange Zeit wurden drei Millionen für ausreichend erachtet, diese sind aber unter Berücksichtigung
von Behandlungs- und Kurkosten, Entschädigungszahlungen und einer eventuellen
Erwerbsminderungsrente rasch erreicht.
Alle Kosten, die die festgesetzte Deckungssumme überschreiten, müssen getragen werden –
von demjenigen, der für den Schaden verantwortlich ist.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftflicht und wird von denjenigen, die ihr Haus nur privat nutzen, eigentlich
nicht benötigt.
Doch schon, wenn Sie eine Untervermietung an Monteure oder Privatgäste
anbieten, ist der zusätzliche Schutz nötig. Die private
Haftpflichtversicherung ist nicht mehr ausreichend. Diese schützt nur, wenn Sie die
Immobilie zu privaten Wohnzwecken nutzen, fremde Nutzer sind nicht versichert.

Wenn Sie als Nebenerwerb ein Zimmer an Monteure oder
Geschäftsreisende vermieten wollen oder wenn Sie ein Ferienhaus zur Miete anbieten, reicht die
private Haftpflichtversicherung nicht mehr aus.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen auch diejenigen, die einer
Eigentümergemeinschaft
angehören, wobei sich oft ein Hausverwalter um den Versicherungsschutz kümmert.
Wenn Sie ein Ferienhaus in einer Wohnanlage vermieten wollen, fragen Sie den Betreiber der Anlage,
inwieweit ein Versicherungsschutz besteht.
Wie teuer ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Die Untergrenze für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte bei drei Millionen
Euro liegen. Wenngleich wie auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung gilt, dass zehn Millionen als
Deckungssumme für Personen- und Vermögensschäden die bessere Wahl sind.
Eine Selbstbeteiligung ist hier nicht üblich, die Prämien lassen sich dadurch nicht wirklich
drücken. Die Prämie berechnet sich nach der Jahresmiete, die mit dem vermieteten Wohnraum
eingenommen wird.
Üblich sind Berechnungen anhand der Anzahl der Wohneinheiten, wobei die meisten privaten Vermieter nur auf eine Wohneinheit kommen dürften.
Die Kosten für einen Schutz in Höhe von zehn Millionen für Personen- und Vermögensschäden belaufen sich auf rund 60 bis 80 Euro, was von der jeweiligen Versicherung und von der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Bruttomiete abhängig ist.
Welche Leistungen erbringt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Wie jede Haftpflichtversicherung schützt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
den Hauseigentümer vor einem finanziellen Ruin. Ein Schaden auf dem Grundstück ist
schnell passiert.
Ein Dachziegel fällt herab und trifft das vor dem Haus parkende Auto. Ihr Mieter fällt die
Treppe hinunter, weil Sie frisch gewischt haben. Oder er stolpert über einen Gegenstand auf dem
Grundstück und lässt seine Tasche fallen, in der das teure Notebook steckt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt für alle Sach-, Personen- und
Vermögensschäden
auf, und zwar bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Gleichzeitig übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Funktion einer
Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte oder zu hohe Forderungen ab. Notfalls werden die
Forderungen vor Gericht verhandelt.
Die Versicherung übernimmt die Verhandlungskosten ebenso wie die Kosten für einen Gutachter,
Sachverständigen und Anwalt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellt den Hauseigentümer von finanziellen
Belastungen frei und bekommt regelmäßig die Beitragszahlungen geleistet.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Pflicht für Vermieter
Genau genommen ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung, auch
wenn sie einen ähnlichen Namen trägt. Dennoch ist es eine Versicherung, die jeder Grundstücks-
bzw. Hauseigentümer haben sollte, wenn er Wohnraum zur Miete zur Verfügung stellt.
Die Versicherung ist keine rechtliche Pflicht, schützt aber vor einem unkalkulierbaren Risiko, das
sich in der Tatsache begründet, dass überhaupt eine Immobilie zur Vermietung angeboten
wird.
Denn: Passieren kann immer etwas und leider kann niemand so „dumm denken, wie es
passiert“.
Die Anbieter von Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen unterscheiden sich in ihren
Leistungen, Deckungssummen und Prämien. Starten Sie vor dem Abschluss der Versicherung einen
Versicherungsvergleich. Die Beiträge liegen bei manchen bis zu dreimal höher!
Gut zu wissen: Der durchschnittliche Schaden beläuft sich auf rund 2.100 Euro, was wichtig für die Wahl der Deckungssumme ist. Allerdings sind damit nur Sachschäden gemeint.
Personen- oder Vermögensschäden gehen in der Regel nicht so glimpflich aus und können den finanziellen Ruin für den Vermieter bedeuten. Spätestens, wenn eine lebenslange Rente zu zahlen ist, ist eine hohe Deckungssumme relevant.
Schutz bei Allmählichkeitsschäden
Wie der Name sagt, handelt es sich bei diesen Schäden um solche, die erst nach und nach auftreten. Ein Beispiel: Sie sind als Vermieter einer Monteurunterkunft aktiv und renovieren innerhalb dieser Wohnung ein Zimmer. Dabei bohren Sie die Wand an – das Bild soll gut und sicher hängen.

Leider haben Sie übersehen, dass Sie damit eine Leitung angebohrt haben, die nicht sofort komplett
defekt ist, durch die aber nach und nach mehr Wasser dringt.
Ihr Nachbar, der hier Wand an Wand mit Ihnen lebt, wundert sich bald über den nassen Fleck an der
Wand. Solch ein Wasserschaden stellt einen Allmählichkeitsschaden dar, der von den meisten
Versicherern getragen wird.