Jeder, der in den Urlaub fährt, kommt mit Reise- und Beherbergungsverträgen in Berührung. Für Mieter ist oftmals nicht klar ersichtlich, nach welchen Kriterien Eigentümer die Vertragsart wählen. Darüber hinaus begegnen sie in der Praxis häufig schwerwiegenden Missverständnissen, die zur Wahl der falschen Vertragsform führen.

Daraus können sich langfristig juristische Probleme entwickeln. Wenig überraschend ist, dass unerfahrene
Vermieter ähnliche Fehler im Tagesgeschäft begehen. Sie orientieren sich an zahlreichen Konkurrenten,
die aus Gewohnheit die falschen Vorlagen verwenden.
Es gibt im Wesentlichen nur einen kleinen Unterschied zwischen einem Beherbergungs- und einem
Reisevertrag. Sie können beide verwenden, um Ihre
Ferienwohnung oder eine Monteurunterkunft an einen Interessenten zu vermieten. Dennoch entstehen
die Rechtsgeschäfte immer auf eine einzigartige Weise.
Falsche Verträge für Ihr Angebot führen zu Bußgeldern.
Außerdem resultieren aus ihnen individuelle Rechte und Pflichten. Wählen Sie das falsche Schriftstück für Ihr Angebot, ergeben sich unter Umständen rechtliche Unstimmigkeiten, die zu Bußgeldern führen.
Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.
Was zeichnet den Beherbergungsvertrag aus?
Für das Vermieten von Ferienwohnungen und Monteurzimmern kommen zahlreiche
Verträge in Betracht. Bei einem Beherbergungsvertrag handelt es sich um ein schriftliches Abkommen, das
Reisenden eine vorübergehende Unterkunft gewährt.
Achten Sie darauf, dass diese Vertragsform nicht unter den typischen Geschäften im BGB gelistet ist.
Entsprechend handelt es sich nicht um ein klassisches Schuldverhältnis im Sinne des Gesetzbuchs.
Stattdessen ist es eine spezielle Vereinbarung mit besonderen Vorschriften.
Es finden sich im BGB nur wenige Bestimmungen über Ihre Haftung als Vermieter für alle eingebrachten
Sachen des Gastes. Das Zustandekommen sowie der Inhalt des Beherbergungsvertrags sind nicht ausdrücklich
geregelt. Sie genießen weiterhin deutlich mehr Freiheiten als bei einem gewöhnlichen Kauf-, Miet- oder
Dienstleistungsvertrag.

Grundsätzlich setzt sich ein Beherbergungsabkommen aus mehreren Einzelvereinbarungen zusammen. Juristen
bezeichnen ihn in der Praxis häufig als typengemischten Vertrag.
Da aktuell noch keine konkreten gesetzlichen Vorgaben vorliegen, müssen Sie sich mit den Bestimmungen
sämtlicher angebotenen Leistungsbereiche behelfen. Beim Vermieten von Monteurunterkünften und
Ferienimmobilien sind dies das Miet-, Dienst- und Kaufvertragsrecht.
Im Kern des Geschäftsvorgangs steht das Vermieten der Unterkunft. Dadurch beinhaltet die Vereinbarung
umfassende Informationen über die Lage, den Zustand und die Ausstattung der Mietsache. Darin ist
inbegriffen, dass die Immobilie fortwährend mit Wasser, Strom und
Heizwärme versorgt ist.
Beachten Sie die Gesetze über Wohnraummiete aus § 535 BGB.
In der heutigen Zeit müssen Sie Ihrem Mieter deutlich mehr als eine trockene und warme Unterkunft bieten. Oftmals ergänzen Vermieter die Unterkunft durch Serviceleistungen. Dazu gehören das regelmäßige Aufräumen und Reinigen des Zimmers oder das Waschen der verschmutzten Kleidung des Gasts. Wenn Sie Ihrem Mieter Dienstleistungen zusichern, gehen Sie mit ihm einen Dienstvertrag ein. Halten Sie sich an die §§ 611 bis 613 des BGB.

Seit einigen Jahren offerieren viele Vermieter Interessenten ebenso die Beförderung vom und zum Bahnhof.
Für diesen Zweck benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung, da Sie sowohl den Gast als auch sein Gepäck
transportieren. Eine ähnliche Situation liegt beim Verwahren von Wertsachen vor. In Einzelfällen
schließen Sie zusätzlich einen Auftrags- und Verwahrungsvertrag ab.
Schließlich versprechen einige Eigentümer ihren Mietern eine volle oder teilweise Verpflegung. Diese
besteht, wenn Sie jeden Morgen ein Frühstück
zubereiten oder Ihrem Kunden Getränke auf dem Zimmer bereitstellen. Bei zubereiteten Speisen
gelten die Bestimmungen des § 651 BGB, da sie Gegenstand eines Werklieferungsabkommens sind.
Reichen Sie Ihrem Gast unveränderte Artikel, die Sie von einem Lieferanten beziehen, schließen Sie einen
Kaufvertrag ab. Berücksichtigen Sie außerdem § 433 BGB und den folgenden Paragraphen.
Der Beherbergungsvertrag in der Praxis
Wegen der besonderen Eigenschaften des Beherbergungsvertrags kommt es häufig zu unerwünschten Kollisionen
zwischen den Normen der unterschiedlichen Vertragstypen. Dadurch ist nicht immer klar, nach welchen
juristischen Kriterien ein vertraglicher Bestandteil behandelt werden muss.
Lösen Sie dieses Problem, indem Sie für jeden Teil die betreffenden Rechtsnormen einhalten und
gleichzeitig versuchen, die Gegensätzlichkeiten auszugleichen. Entscheidend ist, welcher Gegenstand und
welche Leistung den wirtschaftlichen Schwerpunkt der Vereinbarung bildet.
Zahlreiche Vermieter bieten ihren Gästen an, das Zimmer jeden Tag aufzuräumen. Der Gesetzgeber bestimmt
in diesem Fall, dass der Hauptbestandteil des Abkommens das Überlassen des Wohnraums ist. Die
durchgeführten Reinigungsdienste zählen
als ergänzende Nebenleistungen. Aus diesem Grund müssen Sie sich bei Unstimmigkeiten an die Regelungen
zu Mietverträgen halten und jene bezüglich des Dienstvertrags übergehen.

Eine andere Situation liegt beim Vermieten mit Vollpension vor. In diesem Fall bestimmt der Bundesgerichtshof, dass Kauf- und Mietvertrag gleichwertige Komponenten sind. Deshalb ist dieses Rechtsgeschäft ein zusammengesetztes Abkommen, bei welchem Sie alle Vertragsgegenstände individuell beachten müssen.
Das Vermieten Ihres Monteurzimmers unterliegt den Bestimmungen des Mietrechts und das Angebot von Speisen und Getränken dem Kaufrecht.
Schließlich kommt es vor, dass ein Gast Ihr Frühstück oder Abendessen in Anspruch nimmt, aber nicht in
dem vermieteten Zimmer übernachtet. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Sie das Vermieten vom Verköstigen
strikt trennen müssen.
Andere Dienste wie das Aufräumen oder Reinigen stellen Nebenleistungen dar. Der Unterschied zwischen
beiden Angeboten besteht darin, dass Sie ein Zimmer nur nach dem Bewohnen reinigen. Im Einzelfall ist es
schwierig, die gültigen Vorschriften zu finden. Obwohl die Rechtsprechung nicht immer eindeutig ist,
geben Gerichte häufig den mietvertraglichen Normen Vorrang.
Kostenlose Vorlage für einen Beherbergungsvertrag
Hier finden Sie kostenlose Vorlage für Verträge, Hausordnungen und Informationen für Ihre Gäste.
Beherbergungsvertrags-Vorlage herunterladen Weitere Vorlagen entdeckenWas ist ein Reisevertrag?
Wenn Reisende ihren Ausflug organisieren, schließen sie zahlreiche Vereinbarungen mit mehreren
Anbietern ab. Dazu gehören in der Regel ein Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen
sowie ein Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur umständlich, sondern ebenso überaus fehleranfällig.
Bereits eine falsche Buchung kann die gesamte Fahrt ruinieren.
Deshalb beauftragen viele Urlauber einen externen Reiseveranstalter mit dem Planen und Vorbereiten der
Tour. Dieser bündelt sämtliche Leistungen in einem Pauschalangebot.
Treten beide Parteien in eine Geschäftsbeziehung, schließen sie gemeinsam einen Reisevertrag
ab. Für die Vereinbarung ist das Reisevertragsrecht anzuwenden. Es findet sich in §§ 651
ff. BGB.

Es ist erforderlich, einen Reisevertrag mit einem Reiseveranstalter und niemals mit einem Vermittler
abzuschließen. Dadurch treten Sie als Veranstalter auf, wenn Sie sich für dieses Rechtsgeschäft
entscheiden.
Sie müssen mindestens zwei unterschiedliche Leistungen anbieten, von denen keine eine
untergeordnete Bedeutung einnimmt. Daraus ergeben sich in der Praxis schnell große Probleme für
Sie als Vermieter. Insbesondere Eigentümer
von Ferienimmobilien müssen auf ihre Wortwahl in der Annonce achten.
Werden Sie nicht ungewollt vom Vermieter zum Reiseveranstalter, wenn Sie mit Ausflügen und Führungen werben.
Viele unerfahrene Unternehmer werben großzügig mit erholsamen Ausflügen in die Natur oder
informativen Führungen in die nähere Umgebung. Auf diese Weise werden Sie vom Vermieter zum
Reiseveranstalter und fassen den Rundgang mit der Unterbringung zu einer Gesamtleistung zusammen.
Ist der angepriesene Ausflug nicht so entspannend wie angenommen, kann Sie der Gast auf Schadensersatz
aufgrund der entgangenen Urlaubsfreude verklagen.
Ferienwohnung erfolgreich im Internet an Feriengäste vermieten.
* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Ferienwohnung pro Woche bei voller Belegung.pro Woche *
Wie schließen Sie die Rechtsgeschäfte ab?
Der Abschluss eines Beherbergungs- sowie Reisevertrags verläuft ähnlich. Deshalb kommt es zu
ungewollten Missverständnissen und juristischen Schwierigkeiten.
Beim Beherbergen müssen Sie sich nach den Vorgaben in den Paragraphen 106 und 145 des BGB richten.
Entsprechend kommt es erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu einem gültigen
Abkommen. Es handelt sich um ein vollständiges Angebot sowie dessen Annahme. Das Rechtsgeschäft
gilt erst als geschlossen, wenn sich beide Parteien auf wesentliche Bestandteile einigen.
Dazu zählen neben der Verweildauer und dem Zimmerpreis
pro Übernachtung ebenso die Ausstattung der Immobilie. Da die Erklärungen an keine
bestimmte Form gebunden sind, können sie gleichermaßen schriftlich, mündlich oder online
abgegeben werden.

Viele Geschäftsbeziehungen beginnen mit der Kontaktaufnahme durch den Interessenten. Dieser meldet sich entweder über Telefon, E-Mail oder eine Online-Plattform bei Ihnen. Auf diese Weise kommt es grundsätzlich nicht zu einem rechtskräftigen Angebot.
Selbst wenn der Gast nach einem freien Doppelzimmer für einen konkreten Zeitraum fragt, müssen wichtige Fragen wie der Preis pro Nacht geklärt werden.
Der Antrag entsteht erst durch Ihre Antwort unter Angabe aller essentiellen Geschäftsinhalte. Somit
benötigen Sie in jedem Fall für die Buchung eine positive Rückmeldung durch den künftigen
Mieter. Nach § 147 Abs. 1 Satz 2 sind Sie bei einer telefonischen Anfrage nur während des
Gesprächs an Ihr Angebot gebunden.
Im Gegensatz stellen Ihre Informationen bei einem Reisevertrag eine sogenannte "Einladung zum
Stellen eines Antrags" dar. Weiterhin geht die erste Willenserklärung immer vom Gast aus.
Die juristischen Anforderungen an eine vollständige Annonce unterscheiden sich in beiden
Rechtsgeschäften. Während Sie beim Beherbergen immer den Preis pro Nacht angeben müssen,
sind bei einer Reise verpflichtend die Gesamtkosten anzuzeigen.
Sie dürfen den vollständigen Preis in die Einzelposten aufspalten. Für den Mieter sind
diese aber ausschließlich ergänzende Informationen. Er kann nach der Annahme nicht auf
Teilleistungen verzichten, um den Preis rückwirkend zu senken.
Bis zu Ihrem endgültigen Entschluss ist er an seine Anfrage gebunden und kann von dieser nicht zurücktreten.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Durch den Vertragsabschluss werden beiden Geschäftspartnern nicht nur Rechte zugesichert, sondern
ebenfalls Pflichten auferlegt.
Beim Beherbergen einigen Sie sich mit Ihrem Gast auf zentrale Inhalte. Dieses Rechtsgeschäft
verpflichtet Sie, sämtliche festgelegten Leistungen vollständig und in angegebener Qualität
zu erbringen. Sie müssen dem Interessenten die angepriesene Unterkunft während der gesamten
Laufzeit ununterbrochen zur Verfügung stellen.
Abhängig von geschäftlichen Vorgaben sind unter Umständen Dienstleistungen wie das Aufräumen
der Wohnung oder das Waschen der Kleidung des Gasts erforderlich. Alle Dienste sind in angemessener
Qualität zu erbringen. Ihr Mieter verpflichtet sich, den angegebenen Preis nach den vereinbarten
Bedingungen zu begleichen.

Ein Reisevertrag ist mit deutlich mehr Pflichten verbunden. Laut BGB müssen Sie sämtliche
Bausteine der Reise zum erhobenen Preis erbringen. Da sich die Kosten aus allen vertraglichen Diensten
zusammensetzen, bieten Sie Ihrem Gast juristische Angriffspunkte.
Als Reiseveranstalter müssen Sie die Sicherheit aller beworbenen Einrichtungen und Leistungen
regelmäßig kontrollieren. Sie tragen ein hohes Risiko, wenn sich einer Ihrer Gäste auf
der Reise zu einem von Ihnen empfohlenen Ausflugsziel verletzt.
Seit müssen Sie 1994 für diese Geschäfte eine kostspielige Insolvenzversicherung abschließen.
Diese muss sämtliche durch den Urlauber geleisteten Zahlungen abdecken. Im Falle Ihres Konkurses
übernimmt sie die Kosten für den Rücktransport des Reisenden.
Darüber hinaus dürfen Sie vor dem Aushändigen des Versicherungsscheins keine Zahlungen
von Ihren Gästen annehmen. Der Tourist muss stattdessen den Preis zu den vertraglichen Bedingungen
begleichen.
Welches Rechtsgeschäft ist die richtige Wahl?
Neben dem Beherbergungs- und Reisevertrag gibt es zahlreiche andere Rechtsgeschäfte, für das
Vermieten von Ferienwohnungen oder Monteurzimmern.
Einige Eigentümer von Ferienimmobilien bieten ihren Gästen einen klassischen Mietvertrag.
Dieser unterscheidet sich von einer Beherbergung vor allem hinsichtlich der Überlassungsdauer. Ein
Mieter nutzt den Wohnraum als Lebensmittelpunkt und verbringt dort einen Großteil seiner
Zeit.
Er meldet für diesen Standort einen Haupt- oder Nebenwohnsitz an und registriert ihn amtlich. Im
Gegensatz halten sich Urlauber nur kurz in einer gebuchten Unterkunft auf. Der Gast verlässt seine
Behausung lediglich vorübergehend und lässt sich somit nicht an einem neuen Ort nieder.
Der Unterschied zwischen beiden Rechtsgeschäften ist aber nicht von der Wohnsituation des Gasts abhängig.
Wenn Sie einem obdachlosen Reisenden oder einem gekündigten Mieter vorübergehend Unterkunft in
Ihrem Monteurzimmer gewähren, liegt ein Beherbergungsvertrag vor. Schließen Sie mit einem
Urlauber eine dauerhafte Vereinbarung über mehrere Monate, handelt es sich um eine Wohnungsmiete.

In den meisten Fällen ist es vorteilhaft, mit dem Interessenten einen Beherbergungsvertrag abzuschließen. Dieses typengemischte Abkommen berührt mehrere Rechtsvorschriften und bindet Sie an vielfältige Gesetze. Dennoch umgehen Sie auf diese Weise zahlreiche Normen klassischer Rechtsgeschäfte.
Der Beherbergungsvertrag stellt die bessere Wahl dar.
Achten Sie darauf, eine vorübergehende Dauer der Geschäftsbeziehung schriftlich festzuhalten.
Gleichzeitig beschränken Sie sich bei der Formulierung des Angebots auf die typischen Elemente des
Beherbergungsvertrags.
Versprechen Sie ergänzende Leistungen, treten Sie als Reiseveranstalter auf und müssen zusätzliche
Vorgaben beachten. Ferner ist der Reisevertrag mit einigen Besonderheiten wie dem Abschluss einer
kostspieligen Insolvenzversicherung verbunden. Somit stellt der Beherbergungsvertrag die bessere Wahl
dar.
Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Ferienwohnung vermieten.
