Vermietung als Zusatzverdienst zur Rente
Zimmer vermieten als Senioren

von Deutschland-monteurzimmer.de | 7 Minuten
Vermieter Informationen

Die Vermietung eines Zimmers ist für viele Rentner eine verlockende Sache, wenn im Haus ein Zimmer leer steht. Die Kinder sind aus dem Haus, das Gästezimmer wird nicht mehr benötigt oder das Arbeitszimmer ist unnötig geworden. Vor allem Monteure sind eine interessante Zielgruppe, wenn der Wohnraum in einer Region liegt, in der häufiger Montagearbeiter zu Gast sind.

Zusatzverdienst zur Rente

Monteurzimmer vermieten als Zusatzverdienst zur Rente

Die Rente ist klein und nicht wenige Senioren kommen finanziell kaum bis zum Monatsende oder sind auf soziale Unterstützung angewiesen. Um das schmale Monatseinkommen aufzubessern, bietet sich bei Wohneigentum die Vermietung eines Zimmers an Monteure oder Feriengäste an.

Das Anbieten ist einfach: Monteurzimmer-Portale wie Deutschland-Monteurzimmer.de sind spezialisiert auf die Vermarktung von Monteurunterkünften. Viele Monteure nutzen gern bei jedem weiteren Aufenthalt dieselbe Unterkunft, teilweise lassen sich lange vorab Reservierungen aufnehmen.

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Voraussetzungen für die Vermietung als Monteurzimmer

Ein Zimmer, welches Sie zur Vermietung anbieten, darf nicht einfach nur vorhanden sein. Da Monteure oder Kurzzeitmieter nicht mit Sack und Pack anreisen, sollten Sie das Zimmer voll möblieren. Bett, Schrank, Tisch, Fernseher, Internetanschluss – all das ist Voraussetzung für eine gute Vermietbarkeit.

Der Mieter braucht ein Badezimmer – stärker als Fremdenzimmer, in denen Waschbecken und Toilette in einer separaten Ecke integriert sind, sind Zimmer mit komplettem Bad gefragt. Dann sind die Mieter bereit, mehr zu zahlen. Auch wenn das Mietverhältnis nur für eine Woche oder zwei besteht, will sich der Mieter wohlfühlen.

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Ideal ist, wenn das Zimmer über einen eigenen Eingang verfügt. Das ist zum Beispiel möglich, wenn es sich im oberen Bereich des Hauses befindet und dort über eine Treppe der Mietraum zugänglich gemacht werden kann. So haben Sie als Vermieter einen persönlichen Wohnbereich, in dem Sie den Zugang zum Zimmer nicht über den eigenen Hauseingang ermöglichen müssen.

Allerdings fällt diese Komplettausstattung mit separatem Eingang und Badezimmer bereits in die Kategorie „Einliegerwohnung“ und geht über eine reine private Zimmervermietung hinaus.

Dafür lässt sich der Wohnraum nicht nur an Monteure, die für eine begrenzte Zeit einen günstigen Mietraum suchen, vermieten, sondern auch an Feriengäste. Die Chance, dass ein besser ausgebauter Wohnbereich im Rahmen der Vermietung stärker ausgelastet ist, ist einfach größer.

Für die Vermietung müssen Sie einen schriftlichen Mietvertrag schliessen, in dem der Mieter benannt, der Mietzeitraum festgelegt sowie die Höhe der Miete dargestellt wird. Auch Rechte und Pflichten regeln sich über diesen Vertrag. Als Rentner sollten Sie nicht auf ihn verzichten und darauf achten, dass der Vertrag rechtssicher ist.

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Mieteinnahmen für Rentner und steuerliche Aspekte

Viele Rentner sind der Meinung, dass sie ihre Einnahmen nicht versteuern müssen. Doch auch Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie über die jeweils für das betreffende Steuerjahr festgelegte Einkommensgrenze kommen.

Alle Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenzahlung müssen Sie versteuern, wobei sich der steuerpflichtige Teil verringert, je weiter das Renteneintrittsalter nach hinten verschoben wird.

Das heißt, dass jemand, der mit 60 in Rente geht, einem höheren Steuersatz unterliegt als jemand, der mit 65 Jahren zum Rentner wird. Im Rahmen der Steuererklärung müssen Sie auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben, sie erhöhen das steuerliche Einkommen.

Achtung: Steuer und Hinzuverdienstgrenze sind zwei verschiedene Dinge. Die Steuer fällt auf alle Einnahmen an, sofern Sie die Steuergrenze überschreiten. Die Hinzuverdienstgrenze hingegen gilt für die Rentenzahlung an sich, die bei Überschreiten der Grenze nach unten korrigiert wird.

Während die Einkünfte aus Vermietung eines Zimmers auf der einen Seite stehen, sind auf der anderen Seite die anfallenden Kosten zu sehen. Diese wirken sich steuerlich aus und mindern die Steuerbelastung wieder. So können Sie Anschaffungs- und Herstellungskosten, Kosten für die Instandhaltung, Betriebs- und Finanzierungskosten als Werbekosten geltend machen.

Das bedeutet, dass bei monatlichen Mieteinnahmen von 200 Euro für das Jahr 2400 Euro anfallen. Diesen Einnahmen stehen Betriebs- und Instandhaltungskosten gegenüber, welche sich für das betreffende Steuerjahr auf 1750 Euro belaufen. Im Endeffekt ergibt das einen steuerpflichtigen Gewinn von 650 Euro in dem jeweiligen Steuerjahr. Das heißt, versteuern müssen Sie nur die 650 Euro und nicht die gesamten Mieteinnahmen.

Freibeträge als Renter:innen

Als Freibeträge werden die Beträge bezeichnet, die als Steuergrenze anzusehen sind. Das heißt, dass erst bei Überschreiten dieser Beträge eine Einkommenssteuerpflicht vorliegt.

Dieser Freibetrag soll sicherstellen, dass Rentner (wie jeder andere Steuerpflichtige, für den der Freibetrag gilt) in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Theoretisch sollten Rentner in der Lage sein, mit diesem Einkommen über das Jahr zu kommen, was seitens der Bundesregierung sehr optimistisch gedacht ist. Für alle Einnahmen, die über der Freibetragsgrenze liegen, müssen Sie Steuern zahlen.

Freibeträge (Stand 2024)

  • Für Alleinstehende 11.604 Euro
  • Für Verheiratete 23.208 Euro

Alterseinkünftegesetz: Was sagt es zu Mieteinnahmen?

Das Alterseinkünftegesetz gilt seit dem 1. Januar 2005 in der derzeit vorliegenden Fassung und regelt Rentenbesteuerung und steuerliche Behandlung der Aufwendungen für die Altersvorsorge. Hiernach gilt, dass Alterseinkünfte aus der Rentenversicherung (gesetzlich) nachlagernd besteuert werden.

Vorsorgeaufwendungen mindern in der Zeit der Erwerbstätigkeit das zu versteuernde Einkommen, die Rentenzahlungen später sollen diese Steuerminderungen wieder ausgleichen. Abgezogen werden dafür die oben erläuterten Freibeträge.

Zusatzverdienst zur Rente Geld schützen Freibeträge

Für Rentner, die Nebeneinkünfte erzielen – dazu zählen die Mieteinnahmen -, gilt, dass hier neue Richtlinien des Alterseinkünftegesetzes angewendet werden. Teilweise werden Sie als Rentner mit derartigen Einnahmen schon seit Beginn der Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes besteuert, alle anderen betrifft die Neuregelung schrittweise.

Die Besteuerung ist abhängig davon, wie sich die Summe aller Einkünfte gestalten, die Sie zusätzlich zur Rente vereinnahmen. Außerdem spielen die Abzugsbeträge eine Rolle, die steuermindernd wirken. Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen werden gesondert betrachtet und sind seit 2005 steuerpflichtig. Der Grund ist, dass durch die Vermietung durchweg die Freibetragsgrenzen überschritten werden.

Derzeit gilt folgende Regelung: Ein Rentner, der seit 2005 Rentenbezüge erhält, muss die Hälfte seiner Einnahmen versteuern. Bis zum Jahr 2020 soll der Prozentsatz pro Jahr um zwei Prozent erhöht werden. Dann geht es bis 2040 nur noch um ein Prozent nach oben – dies ist die momentane Planung. Da bis 2040 noch viele Jahre vergehen, kann sich diese Planung schnell verändern.

Rentner mit Mieteinnahmen und weiteren Einkünften

Nun ist klar, dass Rentner Mieteinnahmen versteuern müssen. Doch wie gestaltet sich die Sache, wenn noch weitere Nebeneinkünfte vorliegen? In die steuerlichen Regelungen sind auch Rentner eingeschlossen, die

  • Einkünfte aus Betriebsrenten
  • steuerpflichtige Kapitalerträge
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit

erhalten. Diese Einkünfte werden, wenn sie neben den üblichen Rentenzahlungen fließen, mit dem vollen Steuersatz bedacht.

Der Altersentlastungsbetrag bei Mieteinnahmen

Die neue Besteuerung der Renten wird begleitet vom Altersentlastungsbetrag – ein Wortkonstrukt, das leider nicht selbsterklärend ist. Dahinter steht die gute Absicht, Steuerpflichtige über 64 Jahren zu entlasten. Als Bemessungsgrundlage wird der Bruttoarbeitslohn zusammen mit den übrigen Einkünften herangezogen, wobei Leibrenten und Pensionen nicht berücksichtigt werden.

Zusatzverdienst zur Rente Altersentlastungen

Damit soll eine gerechtere Besteuerung im Alter ermöglicht werden. Ein älterer Erwerbstätiger könnte von einer ermäßigten Besteuerung oder von Freibeträgen für Rentner noch nicht profitieren und wäre diesen gegenüber schlechter gestellt.

Der Altersentlastungsbetrag wird gewährt, wenn der Betreffende vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat und Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis bezieht oder andere Einkünfte hat, die in der Summe einen Gewinn ergeben.

Kommen wir zurück zu den Mieteinnahmen – der Altersentlastungsbetrag spielt hier insofern eine Rolle, dass er die steuerlich relevanten Einnahmen senken kann. Die Steuererklärung für Rentner enthält den Punkt, an dem nach dem Zeitpunkt der Vollendung des 64. Lebensjahrs gefragt wird.

Rentner, die vor dem 2. Januar 1941 geboren sind, profitieren vom Altersentlastungsbetrag, der sich maximal auf eine Höhe von 1900 Euro beläuft. Die Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn die dann noch anfallenden Einkünfte eine Grenze von 7.664 Euro überschreiten bzw. 15.329 Euro bei Verheirateten.

Einnahmen aus Vermietung und Hinzuverdienstgrenze

Ab Erreichen des normalen Rentenalters, gelten keine Grenzen mehr hinsichtlich des Hinzuverdiensts. Wenn Sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen Sie maximal 450 Euro hinzuverdienen, wenn die Rente nicht gekürzt werden soll.

Maximal zweimal im Jahr dürfen Sie den doppelten Hinzuverdienst einnehmen. Das heißt, in zwei Monaten dürfen Sie, wenn Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben, höchstens 900 Euro im Monat verdienen. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird es auf die Rente angerechnet, die entsprechend gekürzt wird.

Wenn Sie als Rentner nun Einnahmen aus der Vermietung eines privaten Zimmers haben, gelten diese Einkünfte nicht als Hinzuverdienst. Das heißt, dass Sie mehr als 450 Euro im Monat einnehmen können, ohne dass eine Anrechnung auf die Rente erfolgt.

Die Regelungen für den Hinzuverdienst sind hart und gelten außerdem pauschal. Wenn Sie mit 20 Euro über der Grenze liegen, bekommen Sie nur noch eine Teilrente ausgezahlt – um ein Drittel wird die Rente gekürzt! Aus 1200 Euro Rente werden schnell nur 800 Euro, dieser Fehlbetrag wird schwerlich durch den Zuverdienst wieder ausgeglichen.

Das gilt aber nur, wenn keine selbstständige Tätigkeit vorliegt, das heißt, wenn die Vermietung nicht mit der Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Wobei jeder das Ziel verfolgt, am Ende einen positiven Schnitt zu machen – doch eben nicht entsprechend der Definition einer selbstständigen Tätigkeit.

Die Regelungen für den Hinzuverdienst sind hart und gelten außerdem pauschal. Wenn Sie mit 20 Euro über der Grenze liegen, bekommen Sie nur noch eine Teilrente ausgezahlt – um ein Drittel wird die Rente gekürzt! Aus 1200 Euro Rente werden schnell nur 800 Euro, dieser Fehlbetrag wird schwerlich durch den Zuverdienst wieder ausgeglichen.

Abgesehen davon, dass die Rechnung im schlimmsten Fall eine Verlustrechnung ist, kommt der Aufwand für die Nebentätigkeit noch hinzu. Das gilt ebenso für Mieteinnahmen, denn auch ein Privatzimmer vermieten Sie nicht ohne Aufwand!

Rentner und Mieteinnahmen: Was ist mit der Krankenkasse?

Wenn Sie als Rentner ein Monteurszimmer oder eine Immobilie für Feriengäste oder Dauermieter anbieten und Mieteinnahmen erzielen – müssen Sie auf die Einnahmen Beiträge zur Krankenversicherung abgeben? Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach, denn es muss nach der Art der Krankenversicherung unterschieden werden.

Privat Versicherte haben es leicht. Bei ihnen zählt nicht die Höhe des Einkommens für die Berechnung der monatlich zu zahlenden Beiträge, sondern das gesundheitliche Risiko. Ergo wirken sich Mieteinnahmen nicht erhöhend auf den Krankenversicherungsbeitrag aus.

Anders gestaltet sich die Sache bei gesetzlich Versicherten und damit betrifft dieser Aspekt den größten Teil der Rentner, die Zimmer vermieten. Hier wird nach freiwillig versicherten und pflichtversicherten Rentnern unterschieden.

Zusatzverdienst zur Rente Krankenkasse

Der Beitrag pflichtversicherter Rentner richtet sich nach der Höhe der Rente auf der einen Seite, auf der anderen Seite steht der allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenversicherung. Derzeit beträgt dieser 14,6 Prozent, was für alle Krankenkassen einheitlich geregelt ist. Der Rentenversicherungsträger übernimmt 7,3 Prozent, der Versicherte trägt die andere Hälfte.

Der Versicherungsträger behält seinen Anteil von der Rentenzahlung ein und leitet ihn weiter. Er fließt in den Gesundheitsfonds.

Die einzelnen Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, den Sie als Versicherter allein tragen. Auch dieser Beitrag wird vom Rentenversicherungsträger einbehalten und an den Gesundheitsfonds gereicht.

Wichtig: Aus jeder Rente (wie Witwenrente und Altersrente) müssen Sie den Krankenkassenbeitrag entrichten. Das Einkommen aus Vermietungen und Verpachtungen wird hier nicht angerechnet.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,55 Prozent und wird vom Rentner allein getragen. Für freiwillig Versicherte mit Mieteinnahmen gilt, dass alle Einkünfte für die Berechnung der Beiträge heranzogen werden, auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Der Beitragssatz richtet sich nach der Art der Einnahmen: Renten und andere Einkünfte werden mit dem allgemeinen Beitragssatz bedacht, der derzeit 14,6 Prozent beträgt. Gesetzliche Renten aus dem Ausland werden mit 14,0 Prozent angesetzt.

Die Beiträge müssen Sie bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 4.537,50 Euro) zahlen. Geringverdiener mit maximal 968,33 Euro Einnahmen im Monat entrichten einen Mindestbeitrag von 141,38 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag liegt bei 618,68 Euro. Daher gilt: Je höher die Mieteinnahmen sind, desto höher fallen die Krankenkassenbeiträge aus.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentner grundsätzlich allein, hier bezuschusst die Rentenversicherung nichts.

Fazit: Als freiwillig Versicherter, der als Rentner Mieteinnahmen zu verzeichnen hat, müssen Sie die bittere Pille schlucken und alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen. Hier zählt die sogenannte „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, zu der neben der Rente auch die Einnahmen aus der Vermietung eines Monteurzimmers oder anderer Immobilien gerechnet werden.

Da tröstet es nicht, dass auf diese zusätzlich zur Rente erhobenen Beiträge der gemäßigte Steuersatz von 14,3 Prozent anfällt und nicht die vollen 14,9 Prozent.

Rentner: Steuerbelastung durch Ausgaben mindern

Die Idee, durch Vermietung von Wohnraum an Monteure oder andere Kurzzeitmieter die Rente aufzustocken, ist an sich gut und schnell gefasst. Angesichts der steuerlichen Mehrbelastung kann es passieren, dass Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Denn: Nicht nur die Kaltmiete, sondern auch Nebenkosten, die der Mieter an Sie als Vermieter überweist, zählen zu den Einnahmen und erhöhen die Steuer.

Zusatzverdienst zur Rente Finanzamt Ausgaben Einnahmen

Es gibt die Möglichkeit, die Steuerbelastung durch verschiedene Ausgaben zu senken. Zu den steuermindernden Aufwendungen zählen die Grundsteuer und alle Belastungen, die Sie nicht auf den Mieter umlegen können. Die Ausnahme stellen Rücklagen dar. Sie sind im Grunde nicht als Ausgaben zu sehen, sondern dienen der Kapitalbildung. Damit können Sie die monatlich zurückgelegten Beträge nicht als steuermindernde Aufwendungen ansetzen.

Als Rentner können Sie die AfA – Absetzung für Abnutzung – bei der Steuer ansetzen. Dabei handelt es sich um eine Wertminderung des Gebäudes, was im Laufe der Zeit durch Abnutzung der Bausubstanz normal ist.

Als Faustregel gilt, dass Sie für 50 Jahre jährlich zwei Prozent des Gebäudewertes ansetzen können. Nun wird bei einer Vermietung des Monteurzimmers nicht das gesamte Gebäude zugrunde gelegt, sondern die Kosten müssen Sie anteilig berechnen.

Steuerlich ansetzbar sind auch Reparaturarbeiten an und in der Immobilie sowie Renovierungen. Die Kosten dürfen Sie von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Für die Berechnung gilt, dass Sie diese Kosten über zwei bis fünf Jahre verteilen oder in dem Jahr abziehen können, in dem sie angefallen sind. Braucht das Monteurzimmer ein neues Bad oder einen neuen Anstrich, dürfen Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Absetzen können Sie auch Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Ausschreiben des Zimmers oder der Immobilie stehen. Wenn Sie als Rentner eine Immobilienanzeige schalten, die kostenpflichtig ist, können Sie die entstehenden Kosten steuerlich ansetzen.
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Christof Pietruschka - Nachricht vom 08.05.2020

Ausgaben müssen Sie belegen

Dieser Punkt gilt nicht nur für Rentner, sondern für alle Steuerpflichtigen: Ausgaben, die Sie steuerlich anrechnen wollen, müssen Sie belegen. Bewahren Sie Rechnungen und Bescheinungen stets auf, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Für Unternehmen gilt hier eine Frist von zehn Jahren, Privatpersonen sollten Rechnungen und Quittungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Auch wenn Sie als Rentner und Vermieter eher Privatperson denn Gewerbetreibender sind, sollten Sie die Frist von zehn Jahren einhalten.

Monteurzimmer vermieten: Finanzierungskosten absetzen

Nicht jeder, der ein freies Zimmer hat, hat das Geld, um alle nötigen Renovierungs- und Reparaturarbeiten mit Eigenkapital durchzuführen. Ein Kredit ist vielleicht nötig, um den Raum einzurichten und das Zimmer bezugsfertig zu machen.

Sofern Sie den Kredit zur Finanzierung des später zu vermietenden Wohnraums aufgenommen haben, können Sie die auf die Darlehenssumme entfallenden Schuldzinsen bei der Steuer ansetzen. Nicht berücksichtigt wird die eigentliche Tilgungsrate, die monatlich an die Bank zu zahlen ist.

Zusatzverdienst zur Rente Finanzierungskosten

Die Einnahmen und Aufwendungen, die Sie als Rentner bei der Steuererklärung angeben, tragen Sie in dem Formular „Anlage V – Vermietung und Verpachtung“ ein. Bislang war es noch nötig, alle Belege von vornherein beizufügen, seit 2017 müssen Sie diese nur noch bereithalten. Das heißt, wenn das Finanzamt der Meinung ist, die Belege zu brauchen, müssen sie vorgezeigt werden. Sie brauchen sie aber nicht direkt mit abgeben.

Übrigens: Wenn Sie als Rentner einen Gewinn aus der Vermietung erzielen, können Sie diesen zu den übrigen Einkünften hinzurechnen, die sich in den meisten Fällen auf die gesetzliche Altersrente beschränken werden. Wenn Sie aufgrund hoher Ausgaben und nur geringer Einnahmen durch die Vermietung des Privatzimmers einen Verlust hinnehmen, können Sie diesen ebenfalls mit den übrigen Einnahmen verrechnen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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