Einfach erklärt: Zusatzverdienst zur Rente
Tipps und Strategien für eine erfolgreiche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen im Ruhestand

von Dennis Josef Meseg | 07.01.2025 | 6 Minuten Zusatzverdienst zur Rente Altersentlastungen

Viele Menschen brauchen im Ruhestand mehr Geld. Eine gute Idee ist, Monteurzimmer oder Ferienwohnungen zu vermieten. In diesem Ratgeber lernen Sie, wie das gut funktioniert. Wir geben Ihnen Tipps und einfache Strategien. So können Sie Ihre Zimmer oder Wohnungen besser vermieten. Sie erfahren, was wichtig ist bei der Einrichtung und Verwaltung. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie rechtliche Regeln beachten. Und wie Sie Ihre Gäste zufriedenstellen. So wird die Vermietung für Sie im Alter eine gute Geldquelle.

Vermieter Informationen

Ein Zimmer an Monteure vermieten und Geld zur Rente verdienen

Die Rente ist klein. Viele ältere Menschen haben kaum genug Geld bis zum Monatsende. Viele brauchen Hilfe vom Staat. Wenn man ein eigenes Haus hat, kann man ein oder mehrere Zimmer an Monteure oder Feriengäste vermieten, um sich selber zu helfen.

Voraussetzungen für die Vermietung als Monteurzimmer

Ein Zimmer, das Sie vermieten wollen, muss mehr als nur ein leerer Raum sein. Monteure und Kurzzeitmieter bringen ihre Sachen nicht mit. Deshalb sollte das Zimmer komplett möbliert sein. Ein Bett, ein Schrank, ein Tisch, ein Fernseher und Internetzugang/ WLAN sind wichtig, damit es gut vermietet werden kann.

Der Mieter braucht auch ein Badezimmer. Es ist in Ordnung, wenn es im Zimmer eine Ecke mit Waschbecken und Toilette gibt oder wenn das Badezimmer geteilt wird. Aber Zimmer mit eigenem Badezimmer sind besser. Wenn das Zimmer ein eigenes Badezimmer hat, müssen die Mieter mehr Geld bezahlen.

Ideal ist es, wenn das Zimmer über einen eigenen Eingang verfügt. Das ist beispielsweise möglich, wenn es sich im oberen Bereich des Hauses oder im Keller befindet. Dort kann der Mietraum über eine Treppe zugänglich gemacht werden. So behalten Sie als Vermieter Ihren persönlichen Wohnbereich.



Ein kurzer Film über die Vermietung von Monteurzimmer in privaten Wohnhäusern:


Ein solcher Wohnraum lässt sich nicht nur an Monteure vermieten. Auch Feriengäste könnten diesen Raum für eine begrenzte Zeit nutzen. Die Chance, dass ein besser ausgebauter Wohnbereich stärker ausgelastet ist, ist natürlich größer.

Für die Vermietung können Sie einen schriftlichen Mietvertrag schließen. In diesem Vertrag wird der Mieter benannt, der Mietzeitraum festgelegt und die Höhe der Miete dargestellt. Auch Rechte und Pflichten regeln sich über diesen Vertrag.

Als Rentner sollten Sie nicht darauf verzichten. Sie haben zwar zunächst mehr Aufwand, aber dafür mehr Sicherheit. Achten Sie darauf, dass der Vertrag rechtssicher ist und lassen Sie Ihn von einem Anwalt prüfen.


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Mieteinnahmen für Rentner und Steuern

Viele Rentner denken, dass sie keine Steuern zahlen müssen. Aber auch Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Das gilt, wenn sie zum Beispiel mehr Geld verdienen als die erlaubte Grenze.

Sie müssen alle Renteneinnahmen versteuern und in Steuererklärung angeben. Der steuerpflichtige Teil wird kleiner, je älter man bei Rentenbeginn ist. Das heißt: Jemand, der mit 60 in Rente geht, zahlt mehr Steuern. Jemand, der erst mit 65 Jahren in Rente geht, zahlt weniger.

Hinweis: Steuern und die Hinzuverdienstgrenze sind nicht dasselbe. Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie mehr als die Steuergrenze verdienen. Die Hinzuverdienstgrenze betrifft die Rente. Verdienen Sie mehr als diese Grenze, wird Ihre Rente gekürzt.

Zu versteuernde Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung oder eines Zimmers können reduziert werden. Dies geschieht durch verschiedene Kosten. Diese Kosten werden als Werbungskosten bezeichnet.

Sie können Kosten für den laufenden Betrieb und zum Beispiel eine Finanzierung absetzen.

Beispiel: Wenn Sie monatlich 200 Euro Miete bekommen, sind das im Jahr 2400 Euro. Sie haben aber auch Kosten für Betrieb und Reparaturen. Nehmen wir an, diese Kosten sind 1000 Euro. Dann bleibt am Ende ein Gewinn von 1400 Euro. Das heißt, Sie versteuern nur die 1400 Euro, nicht die gesamten Mieteinnahmen.

Freibeträge für Rentner

Freibeträge sind Geldbeträge, bis zu denen man keine Steuern zahlen muss. Man muss also nur dann Einkommenssteuer zahlen, wenn man ein Einkommen erzielt, das den Freibetrag übersteigt.

Der Freibetrag soll sicherstellen, dass Rentner genug Geld zum Leben haben. Das gilt für Rentner genauso wie für andere Leute, die Steuern zahlen müssen.

Die Regierung glaubt, dass Rentner mit diesem Geld ein Jahr lang auskommen sollten. Diese Annahme ist aber sehr optimistisch. Wenn Rentner mehr Geld als den Freibetrag bekommen, müssen sie darauf Steuern zahlen.

Freibeträge (Stand 2024)

  • Für Alleinstehende 11.604 Euro
  • Für Verheiratete 23.208 Euro

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sagt, wie Renten und andere Einnahmen im Alter besteuert werden. Die Steuerhöhe hängt von verschiedenen Dingen ab. Vor allem vom Jahr, in dem man in Rente geht. Und davon, wie viel der Rente versteuert werden muss.

Die wichtigen Punkte sind:

1. Besteuerungsanteil: Der Anteil der Rente, der versteuert wird, steigt jedes Jahr ein bisschen an.
- 2005: 50 % der Rente sind steuerpflichtig.
- 2006: 51 % der Rente sind steuerpflichtig.
- Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 2 %, bis er 100 % erreicht hat.

2. Jahr des Rentenbeginns:
- Wenn Sie 2023 in Rente gehen, sind 83 % Ihrer Rente steuerpflichtig.
- Gehen Sie ab 2040 in Rente, wird Ihre ganze Rente versteuert (100 %).

3. Freibeträge und Werbungskosten: Rentner können bestimmte Kosten von der Steuer abziehen. Das verringert den steuerpflichtigen Betrag. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Arztbesuche oder Pflege.

4. Gesamteinkommen: Es ist wichtig zu wissen, dass Ihre Rente zu Ihren anderen Einkommen hinzugezählt wird. Das Gesamteinkommen bestimmt Ihre Steuerklasse und wie viel Steuern Sie zahlen müssen.


Weitere Informationen für Sie direkt im Gesetzestext unter : Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Zusatzverdienst zur Rente Geld schützen Freibeträge

Rentner mit Mieteinnahmen und weiteren Einkünften

Rentner, die Geld aus Vermietung oder anderen Quellen bekommen, müssen Steuern zahlen. Das ist nun klar. Das gilt für Mieteinnahmen und andere zusätzliche Einkünfte.

In die steuerlichen Regelungen sind auch Rentner eingeschlossen, die

  • Einkünfte aus Betriebsrenten
  • steuerpflichtige Kapitalerträge
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit

Diese Einkünfte werden, wenn sie neben den üblichen Rentenzahlungen fließen, mit dem vollen Steuersatz bedacht.

Der Altersentlastungsbetrag bei Mieteinnahmen

Es gibt eine neue Regel, wie Renten besteuert werden. Diese Regel hat einen „Altersentlastungsbetrag“. Dieses Wort ist schwer, aber wir erklären es hier.

Menschen, die älter als 64 Jahre sind, zahlen weniger Steuern durch diese Regel. Dabei zählt nur der Bruttolohn und andere Einnahmen. Renten und Pensionen zählen nicht.

Zusatzverdienst zur Rente

Das Ziel ist, dass ältere Menschen gerecht Steuern zahlen. Ein älterer Mensch, der noch arbeitet, soll auch weniger Steuern zahlen, genauso wie Rentner.

Man bekommt diesen Betrag, wenn man vor dem Jahr 2005 64 Jahre alt wurde. Man braucht dafür einen Job oder andere Einnahmen, die Gewinn bringen.

2024: Der höchste Betrag ist 1.900 Euro für Singles. Für verheiratete Paare oder Lebenspartner beträgt der höchste Betrag 3.800 Euro, wenn sie zusammen ihre Steuern machen.

Hier sprechen wir über Mieteinnahmen. Der Altersentlastungsbetrag senkt die Steuern auf diese Einnahmen. In der Steuererklärung gibt es ein Feld, das fragt, wann man 64 Jahre alt wurde.

Rentner, die vor dem 2. Januar 1941 geboren sind, können diesen Betrag nutzen. Der höchste Betrag ist 1.900 Euro für Singles. Für verheiratete Paare oder Lebenspartner beträgt der höchste Betrag 3.800 Euro, wenn sie zusammen ihre Steuern machen.

Rentner müssen eine Steuererklärung machen, wenn sie mehr als 7.664 Euro im Jahr verdienen. Verheiratete Rentner haben eine Grenze von 15.329 Euro.

Einnahmen aus Vermietung und Hinzuverdienstgrenze

Ab Erreichen des normalen Rentenalters gibt es keine Grenzen mehr hinsichtlich des Hinzuverdiensts.

Wenn Sie das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen Sie maximal 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen. So wird die Rente nicht gekürzt.

Für jeden Euro, den Sie über dieser Grenze verdienen, wird Ihre Rente um 50 Cent gekürzt.

Rentner und Mieteinnahmen: Was passiert mit der Krankenkasse?

Wenn Sie als Rentner ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, bekommen Sie Mieteinnahmen. Müssen Sie dafür Beiträge zur Krankenversicherung zahlen? Die Antwort ist nicht einfach und hängt davon ab, wie Sie versichert sind.

Privat Versicherte haben es einfacher. Hier zählt nicht das Einkommen, sondern das gesundheitliche Risiko. Mieteinnahmen erhöhen den Beitrag nicht.

Für gesetzlich Versicherte ist es anders. Das betrifft die meisten Rentner, die Zimmer vermieten. Es gibt freiwillig versicherte und pflichtversicherte Rentner.

Bei pflichtversicherten Rentnern richtet sich der Beitrag nach der Höhe der Rente. Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Die Rentenversicherung zahlt die Hälfte, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt der Versicherte selbst.

Die Rentenversicherung zieht den Beitrag direkt von der Rente ab und leitet ihn weiter.

Zusatzverdienst zur Rente Krankenkasse

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, den der Versicherte alleine zahlt. Auch dieser wird von der Rente abgezogen.

Wichtig: Bei der Pflichtversicherung zählen nur die Rente und nicht die Mieteinnahmen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2,55 Prozent, den zahlt der Rentner alleine.

Freiwillig Versicherte mit Mieteinnahmen müssen alle Einkünfte für die Beiträge angeben. Dazu gehören auch Mieteinnahmen.

Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent auf alle Einkünfte. Für Renten aus dem Ausland sind es 14,0 Prozent.

Die Beiträge müssen bis zu einer Grenze von 4.537,50 Euro gezahlt werden. Verdienen Sie weniger als 968,33 Euro im Monat, zahlen Sie einen Mindestbeitrag von 141,38 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag liegt bei 618,68 Euro. Je höher die Mieteinnahmen, desto höher die Beiträge zur Krankenkasse. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentner alleine.

Fazit: Freiwillig Versicherte Rentner mit Mieteinnahmen müssen alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Dazu zählen die Rente und die Mieteinnahmen.

Zusätzlicher kleiner Trost: Auf die Beiträge zur Rente fällt ein geringerer Steuersatz von 14,3 Prozent an und nicht die vollen 14,9 Prozent.

Ältere Leute: Weniger Steuern durch Ausgaben bezahlen

Die Idee, durch Vermietung eines Zimmers mehr Rente zu bekommen, ist gut und einfach.

Sie können die zu zahlenden Steuern durch verschiedene Ausgaben senken. Dazu zählen die Grundsteuer und alle Kosten, die Sie nicht an den Mieter weitergeben können.

Ausnahme: Rücklagen zählen nicht als Ausgaben, sie sind für die Bildung von Kapital und können daher nicht abgesetzt werden.

Zusatzverdienst zur Rente Finanzamt Ausgaben Einnahmen

Als Rentner können Sie die Abschreibung für Abnutzung (AfA) nutzen. Das bedeutet, dass das Gebäude durch Nutzung an Wert verliert, was normal ist. Sie können pro Jahr zwei Prozent des Gebäudewerts für 50 Jahre ansetzen. Aber bei einem vermieteten Zimmer müssen Sie die Kosten anteilig berechnen.

Auch Reparaturen und Renovierungen am Gebäude können Sie von den Mieteinnahmen abziehen. Diese Kosten können Sie über zwei bis fünf Jahre verteilen oder im Jahr abziehen, in dem sie entstehen. Wenn das Zimmer ein neues Bad oder einen neuen Anstrich braucht, können Sie die Kosten bei der Steuererklärung absetzen.

Auch Kosten für Anzeigen, um das Zimmer zu vermieten, können Sie steuerlich absetzen. Wenn Sie als Rentner eine Anzeige schalten, können Sie diese Kosten von der Steuer abziehen.

Das sagen Vermieter auf
Deutschland-Monteurzimmer.de (DMZ.de)

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AES Apartment GmbH - Nachricht vom 28.08.2024

Ausgaben müssen Sie nachweisen

Das gilt nicht nur für Rentner, sondern für alle, die Steuern zahlen müssen. Wenn Sie Ausgaben haben, die Sie von der Steuer abziehen wollen, müssen Sie einen Nachweis haben. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist vorbei ist.

Unternehmen müssen Belege zehn Jahre lang aufbewahren. Privatpersonen sollten Rechnungen und Quittungen mindestens zwei Jahre lang aufheben. Auch wenn Sie Rentner oder Vermieter sind und eher als Privatperson gelten, sollten Sie die Belege ebenfalls zehn Jahre lang aufbewahren.

Vermietung von Monteurzimmern: Finanzierungskosten absetzen

Nicht jeder, der ein Zimmer vermietet, hat das Geld, um es zu renovieren oder zu reparieren. Vielleicht brauchen Sie einen Kredit, um das Zimmer einzurichten.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um das Zimmer, das Sie vermieten wollen, fertig zu machen, können Sie die Zinsen des Kredits von der Steuer absetzen. Den eigentlichen Betrag, den Sie jeden Monat an die Bank zurückzahlen, können Sie nicht absetzen.

Zusatzverdienst zur Rente Finanzierungskosten

Die Einnahmen und Ausgaben, die Sie als Rentner in Ihrer Steuererklärung angeben, tragen Sie in das Formular „Anlage V – Vermietung und Verpachtung“ ein. Früher mussten Sie alle Nachweise direkt mitschicken. Seit 2017 müssen Sie die Nachweise nur noch bereithalten. Das Finanzamt fordert sie nur an, wenn sie gebraucht werden.

Übrigens: Wenn Ihre Ausgaben hoch und Ihre Einnahmen durch die Vermietung gering sind, können Sie einen Verlust haben. Diesen Verlust können Sie mit Ihren anderen Einnahmen verrechnen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient als allgemeiner Überblick. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er erhebt keinen Anspruch auf die aktuelle Rechtslage. Bitte konsultieren Sie immer einen Fachanwalt oder Steuerberater für individuelle Fragen.
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