Wenn Sie als Handwerker fernab Ihres Betriebes Aufträge annehmen, sind Sie gezwungen, die
Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort in Anspruch zu nehmen. Diese Monteurzimmer
mieten Sie für die Dauer des Auftrages. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen des befristeten Mietvertrages, wenn Sie die möblierten Räume buchen.
Anders verhält es sich beim Beherbergungsvertrag.
Da die Anbieter in diesem Fall meist Gewerbebetriebe sind, buchen Sie ihr möbliertes Zimmer mit im Preis
inbegriffenen Services (Frühstück,
Endreinigung
und mitunter Halb- und Vollpension).

Für die Zeit-Miete und den Beherbergungsvertrag gelten unterschiedliche Regelungen. Monteurwohnungen, die Sie als befristete Mietverhältnisse buchen, können Sie kündigen. Bietet der Vermieter sie jedoch gewerblich an, ist dies nicht möglich. Dann ist bereits eine mündlich aufgegebene Buchung rechtsgültig. Wird sie vom Vermieter schriftlich bestätigt, gilt dies als verbindlicher Beherbergungsvertrag.
Maßgebend für die bei einem Nichtantritt der Reise zu zahlenden Kosten sind in diesem Fall die die AGB des
Anbieters. Diese sind individuell gestaltet: Manche enthalten ein Rücktrittsrecht und eine
diesbezügliche Frist, andere nicht.
Wieder andere beinhalten ein Rücktrittsrecht mit auf jeden Fall zu entrichtenden Stornogebühren, die
pauschal berechnet werden. Buchungen, die noch über das normale Angebot für Monteure und Feriengäste
hinausgehende Leistungen enthalten, werden entsprechend dem Reisevertrag behandelt.
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Buchung und Stornierung von Monteurzimmern
Als Handwerker, der eine Monteurwohnung bucht, oder Urlauber, der eine Ferienwohnung nutzen möchte,
schließen Sie stets einen verbindlichen Vertrag ab. Das ist entweder ein Mietvertrag oder ein
Beherbergungsvertrag.
Ist der Vertrag durch Antrag und Annahme zustande gekommen, gilt die Buchung als für beide Seiten
verbindlich. Welche Form dieser Vertrag hat, hängt von der Art des Vertrages ab.

Erfolgt die Buchung mündlich, per Telefon oder persönlich vor Ort, wird sie vom Vermieter
schriftlich bestätigt. Den befristeten Mietvertrag schließen Sie schriftlich ab und schicken
ihn unterschrieben per Post an den Vermieter zurück.
Auch eine Buchung per E-Mail gilt als rechtskräftiger Vertrag, wenn sie der Vermieter mit einer
Zusage beantwortet. Die Stornierung der Buchung erfolgt meist per Telefon und wird vom Vermieter
schriftlich bestätigt.
Bei der Stornierung spielen Gründe keine Rolle
Die üblicherweise bei der Buchungsstornierung genannten Gründe schwere Krankheit, Unfall,
extreme Wetterlagen wie Starkregen und familiäre Notfälle werden vom Vermieter zur Kenntnis
genommen. Sie bewirken jedoch keine Rücknahme der Buchung.
Einzig bei Fällen von höherer Gewalt lassen manche Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen mit sich
reden: Fällt kurz vor der geplanten Abreise ein Baum durch einen Orkan auf Ihr Auto, können
Sie nicht zur vereinbarten Zeit am Zielort sein.

Da derartige Vorfälle nicht vorhersagbar und unvermeidlich sind, kommen manche Vermieter den
Geschädigten
in Bezug auf die Miete entgegen.
Auch eine versehentliche Überbuchung ist ein gerechtfertigter Stornierungsgrund. Wurde das
gemietete Zimmer noch an eine zweite Person vermietet, haben Sie als Mieter das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
Da Sie aus beruflichen Gründen auswärts übernachten müssen, nehmen Sie meist das vom
Vermieter ersatzweise bereitgestellte Zimmer.
Vertrag bestimmt die Stornokosten
Bei einem von privat angebotenem befristetem Mietvertrag (§ 549 Abs. 2 BGB) werden die möblierten
Räume ohne Zusatzservice zur Verfügung gestellt. Er erfordert die Schriftform und muss von
beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Der Zeitmietvertrag kann einseitig fristgerecht gekündigt werden. Fristlose Kündigungen des
Monteurzimmers sind nur bei schwerwiegenden Gründen und nach vorheriger Abmahnung möglich.
Außerdem
können beide Vertragsparteien einen Aufhebungsvertrag abschließen.
In dem Zeit-Mietvertrag ist das Datum des Ein- und Auszugs und der Mietpreis enthalten. Das Mietverhältnis
endet mit Auszug, fristgerechter Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Mietverträge für Monteurwohnungen und Gästezimmer können eine Rücktrittsfrist
enthalten. Ist das nicht der Fall, können Sie nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern müssen
ihn vor dem Beginn des Miet-Zeitraums fristgerecht kündigen, falls Sie das Zimmer nicht in Anspruch
nehmen.
Lässt sich dieses nicht mehr oder nur zeitweilig an andere Personen vermieten, hat der Vermieter
das Recht, die entgangene Miete vollständig oder anteilig einzufordern.

Der Beherbergungsvertrag (Gastaufnahmevertrag) umfasst noch zusätzliche Dienstleistungen wie
Frühstücksservice
und Endreinigung. Er gilt als gewerbliche Vermietung (§ 535 BGB).
Er kann nicht gekündigt werden, sondern endet automatisch mit der Rückgabe der gebuchten
Unterkunft. Die schriftliche Bestätigung der mündlichen Buchung durch den Vermieter-Gastwirt
gilt als rechtswirksam zustande gekommener Beherbergungsvertrag.
Das ist auch der Fall, wenn die Einzelheiten des Vertrages noch nicht geklärt sind. Seriöse
gewerbliche Vermieter fügen ihrem Angebot daher ihre AGB bei und lassen sich von Ihnen bestätigen,
dass Sie diese Angaben gelesen haben.
Außerdem gilt die Buchung als verbindlich, wenn Sie kurzfristig vor Ort erscheinen und das Zimmer
sofort beziehen. Sagen Sie ab, hat der Vermieter das Recht, die ihm entgangene Miete abzüglich der
durch Ihr Nichterscheinen eingesparten Kosten in Rechnung zu stellen.
Dazu gehören Verpflegung, Gebühren für Internet-,
Telefon- und
TV-Nutzung, Personalkosten, Reinigungskosten, Strom und Wasser.
Mit welchen Kosten rechne ich nach der Stornierung?
Erfolgt die Buchung auf der Basis eines Beherbergungsvertrages, hält der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) folgende Abzüge für angemessen:
- für Ferienwohnungen ohne weitere Services: 5 bis 10 %
- für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Frühstücksservice: 10 bis 20 %
- für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Halbpension: 30 %
- für Monteurzimmer/Ferienwohnungen mit Vollpension: 40 %
Als der Stornierende haben Sie den restlichen Mietpreis zu zahlen, egal aus welchem Grund Sie die Buchung
stornieren. Vermieter, die sich nicht an diese unverbindliche Empfehlung halten möchten, können
Ihnen eine individuell gekürzte Miete in Rechnung stellen.
Enthalten die AGB ein Rücktrittsrecht und eine Rücktrittsfrist ohne weitere Bedingungen?
Stornieren Sie während der Rücktrittsfrist und kann der Vermieter die Räumlichkeiten während
des gesamten Zeitraums anderweitig vermieten, verzichtet er auf die Erstattung des Mietpreises.
Schließlich
ist ihm kein Schaden entstanden.

Die meisten Verträge beinhalten eine Rücktrittsfrist mit pauschaler Stornogebühr. Übrigens:
Die meisten Monteure buchen ihre Unterkunft auf der Basis des Beherbergungsvertrages und kommen dadurch
in den Genuss von hotelähnlichen Dienstleistungen.
Wenn Sie sich als Berufsreisender oder Feriengast vorab nicht sicher sein können, ob sie den
reservierten Termin einhalten, empfehlen
Experten den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Diese bezahlt in vielen Fällen die durch die Stornierung angefallenen Kosten.
In den letzten Jahren sind viele Anbieter von Monteurzimmern dazu übergegangen, ihr Service-Angebot
für die gestressten Berufstätigen zu erweitern. So können Sie eine Verpflegung im Hotel,
geführte Besichtigungstouren zur Entspannung und einen Ticket- und Shuttle-Service in Anspruch
nehmen.
Obwohl in diesen Fällen mehrere Arten von Verträgen betroffen sind, tendiert die
Rechtsprechung dazu, dem Reisevertrag Vorrang einzuräumen. Dieser nach § 651 i BGB geregelte
Vertrag darf von Ihnen jederzeit storniert werden.
Für die Berechnung des Schadensersatzes ist der Zeitpunkt der Absage wichtig. Auf den Sie als
ausgefallenen Mieter kommen Kosten zwischen vier und 50 Prozent des Mietpreises zu.
Die einzige Möglichkeit, sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen, besteht darin, verbindlich
telefonisch oder noch besser per E-Mail abzusagen, bevor der unterschriebene Vertrag per Brief beim
Anbieter des Monteurzimmers eintrifft. Dieses Dokument gilt als verbindliche Buchung der Unterkunft.