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Die Preisangabenverordnung (PAngV)
Die Preisangabenverordnung ist ein Gesetz, das seit dem 1. Mai 1985 bestimmt, wie Preise in der Werbung gezeigt werden sollen. Sie sorgt dafür, dass Menschen genau wissen, wie viel etwas kostet. Diese Regeln wurden oft erneuert, um mit den Änderungen in der Wirtschaft und Gesellschaft mitzugehen. Es ist wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob es neue Regeln gibt.

Vorsicht bei der Preiswerbung im Beherbergungsgewerbe
Im Beherbergungsgewerbe ist es üblich, mit niedrigen Preisen zu werben, um Reisende mit einem kleinen Budget anzusprechen. Dabei ist es wichtig, vorsichtig zu sein. Die Preise müssen immer richtig und vollständig angegeben werden. So vermeiden Sie rechtliche Probleme.
Besondere Regelungen der Preisangabenverordnung für verschiedene Branchen
Es gibt wichtige Regeln, die für alle Branchen gelten. Dazu gehört zum Beispiel die Angabe der Umsatzsteuer. Zusätzlich gibt es für viele Bereiche spezielle Regeln.
- Supermärkte müssen zum Beispiel nicht nur die Endpreise zeigen, sondern auch den Grundpreis pro Kilo oder Liter für Lebensmittel angeben. So können Verbraucher die Preise einfach und schnell vergleichen.
- Vermieter von Hotels, Privatzimmern, Monteurunterkünften, Ferienwohnungen und Pensionszimmern müssen sich an Regeln halten, wenn sie in ihrer Werbung Preise nennen. Diese Regeln gelten nur, wenn tatsächlich Preise in der Anzeige stehen. Es gibt keine Pflicht, Preise in einer Werbung anzugeben.
Wenn Sie lieber andere Vorteile Ihrer Unterkunft zeigen möchten,
können Sie auf die Preisangabe verzichten und auf andere Stärken Ihres Angebots hinweisen.
Bei günstigen Unterkünften ist der Preis jedoch oft entscheidend.
Gäste wählen hier häufig die billigste Option. Deshalb lohnt es sich oft,
Preise in der Werbung anzugeben, um mehr Gäste anzusprechen.
Risiken und Konsequenzen der Missachtung der Preisangabenverordnung (PAngV)
Es kann verlockend sein, die Regeln zur Preisangabenverordnung zu ignorieren, um einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern zu bekommen. Aber das ist keine gute Idee. Wenn Sie gegen das Recht für fairen Wettbewerb verstoßen, können Sie eine Geldstrafe bekommen. Diese Geldstrafe kann bis zu 25.000 Euro betragen, nur weil Sie dachten, dass Sie sich einen Vorteil verschaffen.
Wenn Sie Regeln brechen, können Sie eine Warnung bekommen oder vor Gericht kommen.

Wichtige Informationen zur Preisangabe für Vermieter
Vermieter von Ferienwohnungen müssen in ihrer Werbung den Gesamtpreis angeben. Dieser umfasst alle während des Aufenthalts anfallenden Kosten,
wie Übernachtungskosten und zusätzliche Gebühren.
Die Mehrwertsteuer ist Teil des Gesamtpreises und muss stets ausgewiesen werden.
Eine Ausnahme gilt für die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG. Wenn Ihr Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (ab 01.01.2025, vorher 22.000€) nicht
überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 100.000 Euro (ab 01.01.2025, vorher 50.000€) nicht übersteigen wird, sind Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit
und müssen die Mehrwertsteuer nicht ausweisen.
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Übersicht der Mietkosten und Zusatzgebühren
Zu den Kosten für die Zimmer- oder Wohnungsmiete gehört der Preis inklusive Mehrwertsteuer.
Auch alle zusätzlichen Gebühren müssen berücksichtigt werden.
Wenn Sie zum Beispiel für Bettwäsche einen Aufpreis verlangen,
rechnen Sie diesen in den Gesamtpreis ein. Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Gast auf zusätzliche Leistungen verzichten kann,
müssen diese Kosten nicht im Gesamtpreis angegeben werden.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie den Gast deutlich darauf hinweisen.
Wenn solche Leistungen jedoch Pflicht sind, fügen Sie sie zum Mietpreis hinzu. Das gilt auch für die Endreinigung.
Wenn der Gast die Reinigung nicht selbst machen darf, müssen die Kosten dafür im Gesamtpreis enthalten sein.
Alle bekannten und bezifferbaren Kosten sind laut §1 der Preisangabenverordnung (PAngV) Teil des Endpreises.

Kosten und Zusatzleistungen in Ferienwohnungen
Verbrauchsabhängige Kosten dürfen Sie separat angeben. Das bedeutet, dass Sie für Strom, Wasser, Gas und Heizung die Kosten nach tatsächlichem Verbrauch berechnen können. Dafür benötigen Sie Zähler, um den Verbrauch nachzuweisen. Überlegen Sie, ob sich dieser Aufwand für Sie lohnt.Haustierkosten können ebenfalls gesondert berechnet werden. Auch zusätzliche Gebühren für besondere Leistungen, wie Parkgebühren oder ein Zustellbett, dürfen separat ausgewiesen werden.
Wenn ein Doppelzimmer als Einzelzimmer genutzt wird, können Sie dafür ebenfalls höhere Kosten angeben. Diese müssen nicht im Gesamtpreis enthalten sein.
Das Gleiche gilt für optionale Verpflegungsangebote, wie ein Frühstück, das der Gast nicht verpflichtend buchen muss. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Werbung deutlich darauf hinweisen, dass es sich um zusätzliche Angebote handelt. Der Gast muss wissen, dass er diese Leistungen nicht zwingend in Anspruch nehmen muss.
Werbung für Ferienunterkünfte
Sie können Werbung für Ihre Ferienwohnung, Pensionszimmer oder Monteurunterkunft in vielen Medien machen. Dabei müssen Sie die Preisangabenverordnung (PAngV) beachten.

Verzeichnisse und Hotelführer sind beliebte Möglichkeiten,
um Gäste zu erreichen. Hier dürfen Sie Preise mit Margen angeben. Diese Verzeichnisse ermöglichen es, Preise für verschiedene
Zimmer genau darzustellen. Sie können auch saisonale Preise angeben. Wenn die Preise zu bestimmten Zeiten, wie während Messen,
höher sind, sollten Sie darauf hinweisen.
Informieren Sie die Gäste, dass sie den genauen Endpreis durch eine Anfrage erfahren
können. Wenn Ihre Webseite ein Buchungstool hat, können Interessenten dort die Gesamtkosten für ihren Aufenthalt sehen.
In Zeitungen und Zeitschriften sind Preisangaben oft weniger wichtig. Hier können Sie ebenfalls mit Margenpreisen arbeiten.
Wenn Sie genaue Preise angeben, gelten die gleichen Regeln wie in einem Gastgeberverzeichnis.
Werbung im Hausprospekt
Im Hausprospekt müssen Sie nicht unbedingt Preise angeben. Viele Vermieter machen einen Prospekt, um die Vorteile ihres
Hauses zu zeigen. Wenn Sie Preise nennen, müssen Sie die Regeln für Werbung in einem Gastgeberverzeichnis beachten.
Es ist hilfreich, die Preisliste so genau wie möglich zu machen. Geben Sie die Preise für die verschiedenen Zimmer an und erwähnen
Sie, wie sie je nach Saison schwanken können. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, können Sie auf telefonische Anfragen
verweisen. So müssen Sie keine genauen Preise angeben. Sie können auch alternative Buchungswege nennen, zum Beispiel über Ihre Webseite.
Werbung auf der eigenen Webseite
Eine attraktive Webseite ist für jeden Betreiber von Beherbergungsbetrieben wichtig. Sie hilft,
die Buchungen zu steigern.
Wenn Sie auf Ihrer Webseite werben, müssen Sie die Preisangabenverordnung
und das Wettbewerbsrecht beachten. Diese Regeln gelten auch für Werbung im Internet. Das Gleiche gilt
für gedruckte Materialien.
Wenn Gäste nicht direkt über Ihre Webseite buchen können, sollten Sie auf
eine Anfrage hinweisen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Vermeiden Sie falsche oder
unvollständige Preisangaben auf Ihrer Homepage. Dann müssen Sie sich keine Sorgen vor rechtlichen Problemen oder Abmahnungen machen.
Webseiten mit Buchungstool
Eine Webseite mit einem integrierten Buchungstool bietet viele Vorteile. Gäste können direkt Zimmer oder Ferienwohnungen reservieren. Es genügt, darauf hinzuweisen, dass die Preise je nach Zimmerkategorie und Saison variieren. Eine umfassende Preisliste ist nicht erforderlich.
Die Buchungsfunktion auf Ihrer Webseite sorgt für Transparenz.
Vor der Buchung sehen Interessenten den Gesamtpreis für ihren Aufenthalt, einschließlich aller Nebenkosten. Ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen Zimmerkategorien und Reisezeiten ist ausreichend.
Auf einen Blick
Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie für ein Hotel oder eine private Zimmervermietung Werbung machen. Es ist wichtig, exakte Preise anzugeben. Dabei sollten Sie stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Hinterkopf behalten. Es ist ratsam, sich regelmäßig über neue Regelungen und Bestimmungen der Preisangabenverordnung im Beherbergungsgewerbe zu informieren. Die neuesten Informationen finden Sie in der Regel auf den Webseiten des Hotelverbandes sowie anderer relevanter Organisationen der Branche.
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Die Preisangabenverordnung ist ein Gesetz für alle, die Produkte oder Dienstleistungen an Kunden verkaufen. Das bedeutet, an normale Leute, nicht an andere Unternehmen. Wenn Sie Ihre Zimmer an normale Leute vermieten, dann müssen Sie die Preisangabenverordnung beachten. Wenn Sie nur an andere Firmen vermieten, dann gilt das Gesetz nicht für Sie. Aber weil Sie auch an Privatpersonen vermieten, gilt das Gesetz für Sie.
Alle Kosten, die während Ihrer Reise entstehen, müssen im Preis enthalten sein. Ein wichtiger Teil des Preises ist die Mehrwertsteuer. Diese muss immer angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie ein privater Vermieter sind und die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen.
Für die Endreinigung zahlt man meistens zwischen 40 und 100 €. Bei Zimmern für Monteure muss die Endreinigung im Übernachtungspreis enthalten sein. Man darf nicht extra dafür abrechnen. Im Mietvertrag kann man Ausnahmen festlegen, wenn es besonders schmutzig ist.