Was beachte ich, wenn ich Zimmer oder Wohnungen vermieten möchte?
Wenn Sie ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung vermieten wollen, sehen Sie sich einem dichten Dschungel aus Gesetzen, Vorgaben und Regelungen gegenüber. Um Ärger vorzubeugen und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, gilt es Einiges zu beachten.

Wir zeigen Ihnen einen Weg durch den Paragrafen-Dschungel und haben die wichtigsten Rechte und Pflichten für Vermieter von Monteurzimmern zusammengefasst.
INFO: Wir geben lediglich allgemeine Informationen zum rechtlichen Rahmen einer Vermietung und übernehmen keine Haftung. Für individuelle und konkrete Sachverhalte, empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann Sie fachlich kompetent und zuverlässig vertreten.
Zuverlässiger Service
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Rechtliche Informationen rund um das Thema Vermietung: Regelungen für Vermieter
Auf alle Vermieter von Monteurzimmern oder Monteurwohnungen kommen viele rechtliche Rahmenbedingungen zu, die einzuhalten sind.

Doch für viele Vermieter ist dieses Thema völliges Neuland und wirft zahlreiche Fragen auf. Wir bieten Ihnen Antworten auf diese Fragen und klären was Sie im Einzelnen zu berücksichtigen haben.
Daher haben wir für alle Vermieter von Monteurunterkünften die wichtigsten rechtlichen Informationen zusammengetragen.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zum rechtlichen Rahmen einer Vermietung.
Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum
Zu einer Änderung der Nutzungsart von einem Wohnraum kommt es, wenn Sie die Absicht haben ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten. Für diese Nutzungsänderung besteht eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie einen speziellen Antrag zur Nutzungsänderung für den bestimmten Wohnraum, den Sie ausfüllen und abgeben.

Bereits vor einer Vermietung ist es empfehlenswert, wenn Sie sich im Vorfeld darüber informieren, ob eine Vermietung des Wohnraumes zulässig ist. (z.B. als Monteurzimmer oder Monteurwohnung) So ersparen Sie sich viel Aufwand und Ärger.
Im Falle eines Neubaus oder Umbaus erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu einem Baugenehmigungsverfahren bei der zuständigen Baubehörde des jeweiligen Landkreises.
Für Leistungen der Verpachtung und Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen sowie Grundstücken wird nach dem UStG grundsätzlich keine Umsatzsteuer berechnet. Jedoch gibt es hier laut Gesetz einige Ausnahmen, auf die wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Bauvorschriften der Länder: Mindest-Größen der Zimmer, Brand- / Feuerschutz
Die Bauvorschriften der Länder regeln bei einer Vermietung per Gesetz die festgelegten Mindest-Größen eines Zimmers. So besagen sie, dass ein Einzelzimmer mindestens 8 Quadratmeter groß sein muss. Ein Zweibettzimmer bzw. ein Doppelzimmer muss mindestens eine Größe von 12 Quadratmetern haben – ohne Badezimmer.

Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Behörde zu führen, um die exakten Größen der Zimmer abzuklären. Teilweise sind Behörden auch bereit unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zuzustimmen – so sind Sie später in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Nach den Bauvorschriften der Länder ist auch der Punkt Brand-/Feuerschutz ein sehr wichtiger Bereich.
Beschäftigen Sie sich damit intensiv vor einer Vermietung!
Er beinhaltet die einzelnen Maßnahmen, durch die Sie eine Entstehung bzw. die Ausbreitung eines Brandes /
Feuers verhindern können wie auch Möglichkeiten zu einer Rettung von Menschen und Tieren und einer
Löschung.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wer oft beruflich unterwegs ist, benötigt immer wieder aufs Neue eine Unterkunft für die Nacht.

Was muss ich als Vermieter beachten? Brandschutz? Mindest-Größe der Zimmer?
Provisionsfrei vermieten. Volle Kostenkontrolle. Kostenloser Support.
Gaststättenrechtliche Erlaubnis / Lebensmittelrechtliche Unterweisung
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht mehr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Als Vermieter dürfen Sie Gästen, die Sie beherbergen, also Getränke und Essen anbieten.

Erst wenn Sie Getränke und Essen für „Dritte“ anbieten, also für Gäste, die Sie
nicht beherbergen, ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine „Lebensmittelrechtliche Unterweisung“
notwendig. Diese erhalten Sie beim jeweiligen örtlichen Gesundheitsamt.
In diesem Zusammenhang werden verschiedene lebensmittelrechtliche Bestimmungen vermittelt. In Bezug auf die
Zubereitung, die Lagerung, die Kennzeichnung und die Abgabe von Lebensmitteln sind diese zu beachten.
Findet in Ihrer zu vermietenden Unterkunft eine Prüfung durch das Gesundheitsamt statt, müssen Sie die Teilnahme an dieser Unterweisung nachweisen. Ansonsten kann eine Strafe drohen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten ist der Ansprechpartner für Versicherungen

Brauche ich eine Erlaubnis/ lebensmittelrechtliche Unterweisung, wenn ich Gäste bewirte?
Dienstleistungs Informationspflicht
Die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen ist keine einfache Angelegenheit. In den vergangenen Jahren
haben sich immer mehr Immobilienbesitzer entschlossen, ihre Häuser und Wohnungen jungen Familien oder
Geschäftsreisenden zu einem günstigen Preis anzubieten.
Auf diese Weise erhalten sie nicht nur den Wert der Immobilie, sondern sorgen ebenfalls für ein lukratives
Nebeneinkommen.
Darüber hinaus hat sich das Image der Branche nachhaltig verändert. Monteure und Geschäftsreisende werden nicht länger als laute, unsaubere und unangenehme Gäste wahrgenommen, sondern sind vielerorts herzlich willkommen. Heute kann sich kaum ein Eigentümer einen zuverlässigeren und besseren Mieter vorstellen.

Bevor Sie Ihre Häuser oder Wohnungen auf dem Markt anbieten, informieren Sie sich über die
gültigen rechtlichen Vorschriften. Insbesondere in den vergangenen Jahren kam es zu zahlreichen
gravierenden Änderungen.
Erst kürzlich hat die Bundesregierung eine neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
eingeführt. Diese beruht auf der EU-Richtlinie 2006/123/EG. Grundsätzlich handelt es sich um ein
Gesetz, dass Ihnen als Vermieter mehrere Pflichten aufbürdet. Halten Sie diese nicht restlos ein, drohen
Ihnen hohe Geldstrafen.
Betroffen sind alle Vermieter, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, um für zusätzliche Mietanreize zu sorgen. Nachfolgend erfahren Sie, welche Regelungen das neue Gesetz beinhaltet und auf was Sie künftig bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern achten müssen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Hier finden Sie Informationen zu der Verordnung nach der EU-Richtlinie für Vermieter und Dienstleister.

Welche Informationen muss ich als Vermieter, meinem Gast vor der Buchung verpflichtend bereitstellen?
Gewerbevermietung an Monteure und Handwerker
Neben einem modernen Auto und einem großen Fernseher träumen die meisten Deutschen von einem eigenen
Haus. Insbesondere in Zeiten mit niedrigen Zinssätzen entscheiden sich viele Arbeitnehmer für einen
günstigen Immobilienkredit und erfüllen sich diesen lang gehegten Traum.
Oftmals bedenken sie dabei nicht, dass ihre Eltern exakt den gleichen Gedanken hatten. Nach einem großen
Erbe oder einer plötzlichen Veränderung der Lebensumstände verfügen viele Eigentümer
über zwei oder mehr Immobilien.
Häufig suchen sich ältere Ehepaare eine kleinere Wohnung oder besitzen ungenutzte Zimmer, wenn die Kinder das Haus verlassen. In diesen Fällen lohnt sich meist die zeitweise Vermietung der Räumlichkeiten, um wenigstens die Kosten des Leerstands zu decken oder sogar etwas Gewinn zu erwirtschaften.

Anders als vor einigen Jahren sind heute die beliebtesten Gäste junge Arbeitnehmer, die für einige
Wochen bis Monate eine Unterkunft in einer fremden Stadt benötigen. Deshalb entschließen sich viele
Eigentümer, die leerstehenden Räumlichkeiten als Monteurzimmer oder Ferienwohnung zu vermieten.
Der Gesetzgeber hat jedoch strenge Grenzen definiert, um den Immobilienmarkt in Deutschland zu regulieren.
Wenn Sie Immobilien an Handwerker und Monteure vermieten, zählt das nicht immer als Vermögensverwaltung, sondern unter Umständen als gewerbliche Tätigkeit. Im Folgenden erfahren Sie, auf was Sie bei der Gewerbevermietung achten sollten und welche rechtlichen Stolpersteine Ihnen im Weg liegen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wann muss ich eine Ferienwohnung anmelden? Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Wie melde ich ein Gewerbe für eine Monteurunterkunft an. Was muss ich beachten?
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Eingehungsbetrug bei der Anmietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen
Der Entschluss zur Vermietung leerstehender Zimmer und Häuser ist schnell gefasst. Auf diese Weise decken
Sie nicht nur die laufenden Kosten, sondern erwirtschaften sogar einen Gewinn.
Häufig stellt der erste Gast eine enorme Herausforderung dar. Deshalb versuchen zahlreiche Vermieter mit
günstigen Preisen und einer gemütlichen Einrichtung zusätzliche Anreize zu schaffen.
In der Praxis zeigt sich, dass sich nicht nur zuverlässige Gäste für attraktive Angebote
interessieren. Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie bereits am Anfang an einen Mietnomaden geraten.

Während der vergangenen Jahre wurde in der Presse von Personen berichtet, die eine Immobilie über
Wochen, Monate oder Jahre bewohnten, ohne die vereinbarte Miete zu bezahlen.
Obwohl hauptsächlich Vermieter von Privatwohnungen mit diesem Phänomen zu kämpfen haben, tritt es
zunehmend auch bei Ferienimmobilien und Monteurzimmern auf. Für Sie als Vermieter ergibt sich daraus ein
großes Risiko.
Wenn ein Gast die Räumlichkeiten verlässt, ohne Sie angemessen zu entlohnen, können Sie die offenen Summen meist nur mit rechtlichen
Mitteln eintreiben.
Eine Lösung für dieses Problem bietet der sogenannte Eingehungsbetrug. In diesem Artikel informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen dieser vorliegt und wie Sie ihn vor Gericht geltend machen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Mein Gast zahlt seine Rechnung nicht. Was kann ich tun?

Was mache ich bei offenen Rechnungen? Kunde / Gast zahlt Rechnung nicht!
Rauchverbot in Mietverträgen
Schlechte Angewohnheiten verfolgen viele Menschen ein Leben lang. Wer einmal mit dem Rauchen anfängt, kann
in den seltensten Fällen wieder aufhören.
Diese Sucht ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern stellt zunehmend eine Einschränkung im
täglichen Leben dar. Nicht nur gesundheitsbewusste Personen empfinden den Geruch von abgestandenem
Zigarettenrauch als äußerst unangenehm.
Daher mindert das Rauchen innerhalb Ihrer Immobilie deren Wert erheblich. Grundsätzlich ist es deshalb nur
verständlich, dass Sie als Vermieter diesen Schaden umgehen wollen.

In Deutschland stellt es eine große Herausforderung dar, rechtlich wirksame Verträge zu
schließen. Obwohl eine allgemeine Vertragsfreiheit besteht und Sie dadurch alles mit Ihrem
Geschäftspartner vereinbaren, ist er nur unter bestimmten Umständen tatsächlich an die
Vertragsinhalte gebunden.
Diesen Umstand nutzen aktuell zahlreiche Raucher aus, indem sie absichtlich einem Rauchverbot schriftlich
zustimmen und dieses missachten. Im schlimmsten Fall bleibt diese Vertragsverletzung aufgrund formaler
Gründe ohne rechtliche Konsequenzen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Alles Wissenswerte rund um das Thema "Hausordnung" finden Sie hier! Inkl. kostenloser Vorlagen!

Rauchverbot in Mietverträgen - Kann ich Monteuren das Rauchen im Monteurzimmer verbieten?
Die richtige Gesellschaftsform bei der Vermietung von Monteurzimmern
Die Vermietung von Ferienwohnungen und Monteurzimmern umfasst deutlich mehr als lediglich den
Wohnungsschlüssel ständig wechselnden Gästen zu übergeben. Im Gegensatz zu vielen anderen
Ländern ist es Unternehmern in Deutschland nicht möglich, eine Tätigkeit spontan aufzunehmen.
Bereits im Vorfeld müssen zahlreiche Vorschriften eingehalten werden, um später keine rechtlichen
Konsequenzen zu befürchten. Einer der wichtigsten Schritte für angehende Vermieter ist deshalb die
Wahl der Gesellschaftsform.

Treffen Sie diese Entscheidung niemals leichtfertig, denn sie hat nicht nur große Auswirkungen auf Ihren
Erfolg als Unternehmen, sondern ebenfalls auf Ihre steuerrechtliche Situation.
Jede Gesellschaftsform verfügt über unterschiedliche Vor- und Nachteile. Während einige mit
besonders niedrigen Kosten einhergehen, begrenzen andere Ihre Haftbarkeit auf das Firmenvermögen. Dadurch
profitieren Sie von einer zusätzlichen Absicherung gegen Fehlentscheidungen.
Die optimale Unternehmensform ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören neben Ihren Ambitionen
insbesondere Ihre verfügbaren finanziellen Kapazitäten sowie die Anzahl der Gesellschafter.
Erfahren Sie hier, wie Sie den größtmöglichen Nutzen aus den unterschiedlichen Rechtsformen
ziehen und welche Vor- und Nachteile sich jeweils für Sie ergeben.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Hilfestellung zur Erstellung meines Businessplans für meine Vermietung von Unterkünften.

Welche Gesellschaftsform ist für meine Unternehmung die richtige? GmbH? OHG? GbR?
Ferienwohnungen und Monteurzimmer in Wohnhäusern
Das kurzzeitige Mieten von Wohnraum ist heute populärer als je zuvor. Vor rund 50 Jahren interessierten sich
nahezu ausschließlich Handwerker und Bauarbeiter für günstige Unterkünfte mit einer
geringen Mietdauer.
Heute planen immer mehr Familien kurzfristige Ausflüge in entfernte Städte. Dieser Trend erfreut sich
in Deutschland einer weiterhin wachsenden Beliebtheit.
Da in den meisten Großstädten die Infrastruktur fortwährend ausgebaut wird, erhöht sich die
Relevanz von Wohnungen und Häusern in Randgebieten und Vororten.

Neben den Touristen sind auch zahlreiche Monteure und Geschäftsreisende auf der Suche nach einer preiswerten
Behausung. In den vergangenen Jahren sind die Hotelpreise förmlich durch die Decke geschossen. Insbesondere
in Innenstädten finden Handwerker oft keine angemessene Unterkunft mehr.
Monteurzimmer in Wohnhäusern sind hingegen preiswert und überzeugen durch ihre optimale Lage.
In vielen deutschen Städten liegt schon seit mehreren Jahren eine andauernde Wohnungsnot vor. Deshalb fragen
sich sowohl die Gäste als auch die Anbieter, ob die kurzzeitige Vermietung von Wohnhäusern rechtlich
zulässig ist.
Mit dieser Frage hat sich der Gesetzgeber intensiv auseinandergesetzt und konkrete Beurteilungskriterien
erlassen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, worauf Sie bei der Vermietung von Monteurzimmern in Wohnhäusern
achten müssen und unter welchen Bedingungen sie rechtswidrig ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Sie haben eine Wohnung frei und möchten diese an Gäste vermieten?

Wenn Sie eine FeWo nicht nur an Feriengäste vermieten, erwarten Sie höhere Renditen!
Das Wohnraumschutzgesetz
In Deutschland ist seit mehreren Jahren eine zunehmende Kommerzialisierung in allen Lebensbereichen zu beobachten. Sowohl große Konzerne als auch private Anbieter versuchen aus nahezu allem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen.
Tierheime und Jugendzentren dienen immer häufiger als effektive Werbeflächen und auch die
Hörsäle großer Universitäten werden nach einem finanzgebenden Unternehmen benannt. Dennoch
liegt das Teilen wieder im Trend.
Die Deutschen unterstützen sich gegenseitig, indem sie Filmprojekte gemeinsam finanzieren oder durch das
Teilen ihrer Fahrzeuge eine optimale Auslastung erreichen. Dadurch sparen sie nicht nur Kosten, sondern leisten
ebenfalls einen Beitrag zum Umweltschutz.

Auch auf dem Immobilienmarkt findet das Teilen Beifall. Über das Internet vermieten Eigentümer heute
innerhalb weniger Sekunden ein ungenutztes Zimmer an Feriengäste oder Monteure. Die Kosten liegen in der
Regel deutlich unter denen preiswerter Hotels, sodass für jeden Beteiligten ein Vorteil entsteht.
Geschäftsreisende erhalten eine preiswerte Unterkunft für ihren kurzzeitigen Aufenthalt und Sie als
Vermieter bessern sich die Haushaltskasse auf.
In Deutschland sind die Dinge nur selten so einfach, wie sie sein sollten. Sowohl dem Hotelgewerbe als auch der
Politik ist die private Unterkunft schon länger ein Dorn im Auge.
In einigen Städten wurden deshalb Wohnraumschutzgesetze erlassen, um die private Vermietung drastisch zu erschweren. Finden Sie heraus, was Sie beachten müssen, wenn Sie im Gültigkeitsbereich dieser Gesetze leben.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wenn Sie ein Zimmer vermieten möchten, prüfen Sie, ob in ihrer Stadt ein Verbot gilt.

Was ist das Wohnraumschutzgesetz? Hamburg, Köln, Berlin... auch in meiner Stadt?
Polizeiliches Gästebuch/ Meldeschein
Während des laufenden Betriebs sind Sie als Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen an zahlreiche Gesetze und Vorschriften gebunden. Insbesondere das Bundesmeldegesetz spielt in Ihrem beruflichen Alltag eine zentrale Rolle.
Aktuell ist es in Deutschland nicht möglich, sich unbemerkt an einem Ort aufzuhalten. Jeder Einwohner muss
zu jedem Zeitpunkt für die Behörden auffindbar sein. Aus diesem Grund werden die Gäste jeder
betrieblichen Herberge lückenlos protokolliert.
Ebenso wie ein Hotelier oder Pensionswirt müssen Sie als privater Vermieter für jeden Gast einen
gesetzlichen Meldeschein ausfüllen.

Umgangssprachlich werden diese als polizeiliches Gästebuch bezeichnet. In der Praxis werden die
Personeninformationen aber nicht in einem gebundenen Buch zusammengetragen.
Als Vermieter müssen Sie für Ihre Gäste ebenfalls den Datenschutz gewährleisten. Deshalb
sind sämtliche Einträge des polizeilichen Gästebuchs an einem geeigneten Ort aufzubewahren, der
für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Die meisten Vermieter nutzen normierte Einzelvordrucke, die die Gäste ausfüllen. Abhängig von den
Regelungen des jeweiligen Bundeslands sind diese unterschiedlich gestaltet.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Daten Sie von Ihren Gästen erheben und was Sie beim Führen des
polizeilichen Gästebuchs alles beachten müssen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Bin ich verpflichtet Meldescheine für meine Gäste zu führen? Erfahren Sie mehr!

Auf was achte ich als Vermieter bei der Anreise und Abreise meiner Gäste?
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Volle Kostenkontrolle
Kundenkonto registrieren und Eintrag anlegen.
Verkehrssicherungspflicht
Eine der häufigsten Ursachen für Verletzungen sind in Deutschland Unachtsamkeiten und Unfälle. In
der Regel entstehen nur kleinere Schäden, die keine schweren Folgen nach sich ziehen.
Als Gastgeber sind Sie verpflichtet, sämtlichen Gefahren auf angemessene Art vorzubeugen. Zahlreiche
private Vermieter mussten enorme Summen an Schadensgeld zahlen, weil ihre Gäste sich an instabilen
Möbeln, Stolperfallen im Fußboden oder auf zugefrorenen Gehwegen verletzten.

Die gesetzliche Grundlage für den entstehenden Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ist die
sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie schreibt Ihnen Maßnahmen vor, um bestehende Gefahren
auszuschalten und möglichen Gefährdungen vorzubeugen.
Natürlich sind Sie nicht für sämtliche Gefahren verantwortlich. Dennoch ist es wichtig, dass Sie
sich mit dieser Thematik intensiv beschäftigen, um hohe Kosten zu vermeiden. Auf diese Weise schaffen Sie
ebenfalls ein angenehmes Verhältnis zu Ihren Gästen sowie praktische Mietanreize.
Dieser Artikel klärt auf, welche potentiellen Gefahrenquellen von der Verkehrssicherungspflicht abgedeckt
werden und wie Sie sich vor Ansprüchen auf Schadensersatz schützen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Muss ich als Vermieter von Monteurunterkünften die Pflicht zur Verkehrssicherung beachten?

Welche Versicherungen sind für mich als Vermieter wichtig!?
Gewerberecht
Das Ausüben einer selbstständigen Tätigkeit ist in Deutschland strengen Vorschriften und Gesetzen
unterworfen.
Grundsätzlich wird das Vermieten von privatem Wohneigentum als Methode der Vermögensverwaltung
betrachtet. Das bedeutet, dass Sie nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden müssen, um eines Ihrer
leerstehenden Zimmer zu vermieten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Weg ins Gewerbeamt jedoch unvermeidbar. In diesem Fall kommen nicht nur
deutlich höhere Steuern auf Sie zu, sondern ebenfalls viele bürokratische Aufgaben.
Sobald Sie als Gewerbetreibender betrachtet werden, unterliegen Sie automatisch den Bestimmungen des
Gewerberechts.

Jedes Gesetz hat hierzulande einen genau vorgegebenen Wirkungsbereich. Die Regelungen bezüglich einer Ferienwohnung sind deshalb nur dann einzuhalten, wenn es sich bei Ihrer Immobilie auch formal um ein Ferienhaus handelt.
Darüber hinaus macht es einen großen Unterschied, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um als Beherbergungsbetrieb eingestuft zu werden. Als solcher unterliegen Sie wesentlich mehr Bestimmungen als private Vermieter. Lesen Sie hier, nach welchen Kriterien das deutsche Gewerberecht Ihr Unternehmen einordnet und welche Regelungen auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Ferienwohnung, gewerbliche Tätigkeit, Beherbergungsbetrieb, gewerbliche Vermietung
Das Reisevertragsgesetz für Vermieter
Deutschland verfügt über eines der komplexesten Rechtssysteme der gesamten Welt. Von den unzähligen Gesetzen und Vorschriften müssen Sie nicht alle berücksichtigen. Jeder Regelung wird ein eindeutiger Wirkungsbereich zugeordnet, der im individuellen Fall zu prüfen ist.
Dadurch gibt es spezielle Vorschriften, die nur auf Ferienimmobilien oder Monteurzimmer angewendet werden.
Vermieten Sie eine bestimmte Immobilie als Monteurwohnung, unterliegt Ihre Tätigkeit anderen Gesetzen als
bei einem Ferienhaus.
Aus diesem Grund fällt es den meisten Vermietern sehr schwer, sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen
ihrer Tätigkeit lückenlos zu überblicken.

Entgegen der landläufigen Meinung schließen Sie mit Ihren Gästen keinen gewöhnlichen
Mietvertrag ab. Im deutschen Recht handelt es sich nur um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Immobilie für
einen längeren bis unbestimmten Zeitraum dem Mieter überlassen.
Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien schließen hingegen nur selten Verträge ab, die
länger als sechs Monate andauern. Stattdessen liegt ein Beherbergungsvertrag oder ein Reisevertrag vor.
Entsprechend ist das Reisevertragsgesetz von großer Bedeutung für Sie. Aufgrund dieses wenig bekannten Gesetzbuchs aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts mussten bereits einige Vermieter hohe Strafzahlungen leisten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was über die darin enthaltenen Vorschriften wissenswert ist, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Ist das Reisevertragsgesetz wichtig für mich als Vermieter? Erfahren Sie jetzt hier ob ja oder nein!

Welcher Vertrag ist für welche Form der Vermietung am besten? Welcher Vertrag ist für mich optimal?
Monteurzimmer kurz- oder langzeit an Monteure oder Feriengäste vermieten.
* Entspricht den durchschnittlichen Kosten einer Unterkunft pro Woche bei voller Belegung.pro Woche *
Das Bundesmeldegesetz
Der Gesetzgeber will zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sich ein Bundesbürger aufhält. Daher ist jeder Deutsche rechtlich verpflichtet, seinen aktuellen Wohnort sowie seinen hauptsächlichen Aufenthaltsort den zuständigen Behörden zu melden. Die meisten Menschen glauben, dass sich diese Regelung lediglich auf den Hauptwohnsitz bezieht.
Tatsächlich muss selbst ein kurzer Aufenthalt in einer anderen Stadt gemeldet und registriert werden. Daraus
resultiert für Vermieter von Monteurwohnungen und Ferienimmobilien ein enormer bürokratischer
Aufwand.
Da der Gesetzgeber allgemeinen Widerstand gegen die dauerhafte Überprüfung des Aufenthaltsortes
befürchtet, sind SIe als Vermieter verpflichtet, die Meldung für Ihre Gäste vorzunehmen.

Durch das 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz wurde Ihr Arbeitsaufwand deutlich gesenkt. Es beinhaltet
nicht nur formale Vorgaben zur korrekten Anmeldung der Gäste, sondern gesteht Ihnen ebenfalls eine digitale
Meldescheinabwicklung zu.
Auf diese Weise reduziert sich Ihr zeitlicher Aufwand deutlich. Um von diesen Regelungen zu profitieren, lernen
Sie den Inhalt des Gesetzes genau kennen.
Selbst minimale Abweichen von den Vorgaben führen zu Bußgeldern. Daher stellen wir Ihnen in diesem
Artikel den Inhalt des Bundesmeldegesetzes sowie sämtliche zu erhebenden Meldedaten vor.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Bei der Vermietung an Monteure ist eine Anmeldung Ihrerseits als Vermieter erforderlich!

Was ist der Unterschied zwischen Buchung und Reservierung? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich?
Das Mietrecht bei Monteurzimmern
Ein Eigenheim zählt zu den größten Wünschen der Deutschen. Beim Bau eines Hauses sorgen die Menschen für ihre Zukunft vor und richten ein oder mehrere Kinderzimmer ein. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch häufig zu unvorhersehbaren Situationen.
Oftmals verlassen Eigentümer ihr Haus, da sie nach erneutem Nachwuchs zu wenig Platz haben oder sich nach dem Auszug der Kinder ein kleineres Heim wünschen. In diesen Fällen bietet es sich an, die eigene Immobilie an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Dadurch vermeiden Sie die hohen Kosten des Leerstands und haben die Möglichkeit, einen Gewinn zu erzielen.

Bei der Vermietung von Monteurzimmern oder Ferienwohnungen gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Vorgaben und strenge Gesetze zu beachten. Dabei entscheiden Sie sich nicht nur für eine vorteilhafte Rechtsform, sondern ebenfalls für einen geeigneten Vertrag. Grundsätzlich stehen Ihnen viele Möglichkeiten zur Verfügung.
Einige Eigentümer entscheiden sich für einen sogenannten Beherbergungsvertrag. Darüber hinaus ist
der Reisevertrag sehr weit verbreitet. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, einen gewöhnlichen
Mietvertrag mit Ihren Gästen abzuschließen.
Jedes dieser Rechtsgeschäfte verfügt über Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich für einen
Mietvertrag entscheiden, informieren Sie sich ausführlich über das gültige Mietrecht. In diesem
Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Besonderheiten aus dem Mietrecht Sie zu beachten haben.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Was bringt eine Abmahnung? Wie schreibe ich als Vermieter eine Abmahnung? Alle Infos dazu lesen Sie hier.

Das Mietrecht ist komplex. Als Vermieter sollten Sie sich damit auseinandersetzen.
Schlüsselkaution für Monteurzimmer
Nach dem Vertragsabschluss hofft jeder Eigentümer von Ferienwohnungen oder Monteurzimmern auf eine ruhige
sowie ereignisfreie Vermietung. In der Praxis zeigt sich, dass nicht immer alles so läuft, wie Sie es sich
wünschen.
Kaum ein Deutscher hat noch nie seinen eigenen Haustürschlüssel verlegt. Selbst wenn die hohen Kosten
des Schlüsseldienstes dank des Zweitschlüssels vermieden werden, fühlen sich Anwohner nach diesem
Vorfall in ihrem eigenen Haus nicht mehr sicher.
Demzufolge tauschen sie das Schloss umgehend aus, um die wertvolle Einrichtung vor Einbrechern zu schützen.

Bei Mietobjekten gehen regelmäßig Wohnungs- und Haustürschlüssel verloren. Für den
Mieter einer Ferienwohnung ist diese Situation besonders ärgerlich.
Er hat hohe Kosten für ein Objekt, dass er lediglich für eine kurze Zeit bewohnte. Deshalb kommt es
häufig zu Streitigkeiten zwischen den Mietparteien, die nicht selten vor Gericht geklärt werden.
Bereiten Sie sich als Vermieter stets auf den Ernstfall vor, um die Kosten für den Austausch der Schlösser nicht vorstrecken zu müssen. Dieses Risiko vermeiden Sie, wenn Sie im Beherbergungs- oder Mietvertrag eine spezielle Schlüsselkaution vereinbaren. Hier erfahren Sie, worum es sich dabei handelt und welche Vorteile sie Ihnen verspricht.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Auf was achte ich bei der Schlüsselübergabe? Erfahren Sie hier mehr!

Eine Kaution für meine Monteurzimmer / Ferienwohnung? Wie hoch darf die Kaution sein?
Die Kündigung der Ferienwohnung
Ferienwohnungen und Monteurzimmer werden in den meisten Fällen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gemietet. Aus diesem Grund sehen sowohl Vermieter als auch Mieter in der Regel über kleinere Unstimmigkeiten hinweg oder vereinbaren einen preislichen Ausgleich.
Demzufolge kommt es sehr selten zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Selbst der Gesetzgeber betrachtet die Kündigung einer Ferienwohnung als seltenen Ausnahmefall. Schließlich soll der abgeschlossene Vertrag im Interesse beider Parteien getroffen werden und bindet diese nur an ein kurzfristiges Geschäft.

Deshalb ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den geschlossenen Vertrag frühzeitig zu beenden. Diese sind in der Praxis dann gegeben, wenn sich die Mietsache in einem mangelhaften Zustand befindet oder die vereinbarte Mietzahlung nicht geleistet wurde. Liegt keiner dieser Fälle vor, sind beide Parteien an den Inhalt des Vertrags gebunden.
Deutlich komplizierter ist die Situation bei einem Reisevertrag, da er nicht nur die Beherbergung, sondern die
gesamte Reise umfasst. In jedem Fall müssen Sie mit erheblichen Stornogebühren rechnen.
Dieser Artikel klärt, wann Ihnen ein Mieter außerordentlich kündigen kann und mit welchen
rechtlichen Konsequenzen anschließend zu rechnen ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wenn Sie ein gebuchtes Zimmer stornieren möchten, gibt es einige Dinge zu beachten. Was genau erfahren Sie hier!

Wie erstelle ich eine Stornorechnung? Stornierung eines Mietvertrages.
Rundfunkgebühren und GEMA bei Unterkünften
Ihr Monteurzimmer muss hohen Anforderungen gerecht werden, um auf dem Immobilienmarkt eine Chance zu haben. Heute
setzen Interessenten sowohl eine gemütliche Einrichtung, einen niedrigen Preis als auch einen Fernseher bei
jedem Objekt voraus.
Für Monteure und Touristen ist es meist undenkbar, eine Immobilie zu mieten, die weder über einen
Fernseher noch über ein Radio verfügt. Seien Sie sich bereits bei der Einrichtung des Zimmers bewusst,
dass diese Grundausstattung viele Kosten verursacht.

Als Vermieter müssen Sie nicht nur eine monatliche Grund-Pauschale für Ihre Geräte an die GEZ
zahlen, sondern ebenfalls GEMA-Gebühren. Darüber hinaus erteilen Sie weiteren Organisationen Auskunft
und übernehmen unter Umständen zusätzliche Kosten. Es handelt sich neben der VG Media unter
anderem um die GVL und die ZWF.
Kommen Sie Ihrer Auskunftspflicht nicht nach, begehen Sie laut aktuellem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einem Bußgeld geahndet wird. Dieser Beitrag klärt, an welche Gesellschaften Sie eine Auskunft zu
übersenden haben und welche Kosten auf Sie zukommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wie sichere ich mich als Vermieter ab? Internetzugang in der Unterkunft ist beliebt.

Zahle ich für mein Monteurzimmer / Monteurunterkunft den Rundfunkbeitrag? GEMA für Vermieter
Informationspflichten des Vermieters
In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach günstigem Wohnraum in Deutschland gestiegen. Sowohl Touristen als auch Geschäftsreisende sind nicht länger bereit, ein teures Hotelzimmer zu mieten, wenn sie ein komfortables Monteurzimmer deutlich günstiger bekommen.
Diese Entwicklung lief zugunsten der zahlreichen Eigentümer, die über leerstehende Räumlichkeiten
verfügen. Sie umgehen durch die Vermietung nicht nur die Kosten des Leerstands, sondern bessern sogar die
eigene Haushaltskasse deutlich auf.
Allerdings ist die Tätigkeit als Vermieter von Ferienwohnungen oder Monteurzimmern ebenfalls mit
zahlreichen Pflichten verbunden.

Unter anderem haben Sie gegenüber Ihren Mietern eine sogenannte Informationspflicht. Das bedeutet, dass Sie
Interessenten vor Vertragsabschluss über wichtige Eigenschaften des Mietobjekts sowie die vertraglichen
Konditionen unaufgefordert informieren. Dazu gehören neben dem Übernachtungspreis die allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Kommen Sie dieser Pflicht nicht ausreichend nach, wird schnell ein hohes Bußgeld von bis zu 1.000 Euro
verhängt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Ihre Gäste an Informationen benötigen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Was ist der Unterschied zwischen einem Tagespreis und einem Übernachtungspreis?

Hier finden Sie Informationen zu der Verordnung nach der EU-Richtlinie für Vermieter und Dienstleister.
Gewerbeanmeldung Monteurzimmer
Jeder Selbstständige erlebt zu Beginn seiner Karriere die bürokratischen Schattenseiten Deutschlands.
In diesem Land können Sie weder ein Unternehmen einfach gründen noch eine Tätigkeit spontan
aufnehmen.
Auch die zeitweise Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen müssen Sie amtlich anmelden und in
einigen Fällen sogar vorher genehmigen lassen.
Oft handelt es sich bei der privaten Vermietung lediglich um eine Form der Vermögensverwaltung. Dem Gesetzgeber ist nicht entgangen, dass leerstehende Immobilien und Räume dauerhafte Kosten verursachen. Wenn Sie durch Ihre Tätigkeit die Instandhaltung finanzieren wollen, nehmen Sie meist keine Gewerbeanmeldung vor.

Haben Sie die Absicht, Gewinn zu erzielen, kann es sich unter Umständen um eine gewerbliche Tätigkeit
handeln. In diesem Fall ist eine frühzeitige Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt zwingend
erforderlich.
Täglich zeigt sich, dass die korrekte Anmeldung eines Gewerbes den meisten Deutschen sehr schwerfällt.
Die für viele Existenzgründer verwirrenden Formulierungen der amtlichen Formulare beziehen sich jedoch
in der Regel auf einfache Sachverhalte.
Vor allem Ihre Angaben bezüglich der erwarteten Umsätze können weitreichende Folgen nach sich
ziehen. Lernen Sie hier, worauf Sie bei der Gewerbeanmeldung achten und welche Stolperfallen sich hinter den
jeweiligen Fragen verbergen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wann muss ich eine Ferienwohnung anmelden? Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Muss ich als Vermieter mein Gewerbe / meinen Betrieb bei der Stadt / Gemeinde anmelden?
Inserieren Sie Ihre Ferienwohnung provisionsfrei auf Deutschland-Monteurzimmer.de.
Volle Kostenkontrolle. Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison.
Gewerbeanzeigepflicht
Die Vermietung einer Unterkunft – egal ob ein Zimmer oder mehrere – wird als gewerbliche Nutzung
gesehen, die Sie beim Gewerbeamt der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde anmelden müssen. Vorlagen
für eine Gewerbeanmeldung erhalten Sie in jeder Gemeinde- oder Städteverwaltung.
Die Meldung hängt von keinen sonstigen Voraussetzungen oder Bedingungen ab, sondern ist
ausschließlich eine Information an die zuständige Behörde.

Von dort wird Ihre Gewerbe-Anmeldung an weitere wichtige Stellen weitergeleitet: An die zuständige
Handelskammer und das Finanzamt, die sich im Anschluss daran mit Ihnen als Vermieter in Verbindung setzen.
In der Regel erhalten Sie verschiedene Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Anhand derer werden die
genauen Abgaben und Steuern berechnet, die Sie als Vermieter in Zukunft zahlen müssen. Durch diese
Vorgehensweise wird der individuelle Umfang Ihrer Vermieter-Tätigkeit bestimmt.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Muss ich als Vermieter mein Gewerbe / meinen Betrieb bei der Stadt / Gemeinde anmelden?
Gewerbesteuerpflicht
Grundsätzlich gilt: Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Stellt Ihre Vermietung also einen Gewerbebetrieb dar, sind Sie als Vermieter verpflichtet eine Gewerbesteuer zu zahlen.

Die Gewerbesteuer hängt vom Gewerbesteuerhebesatz ab und Sie können sie mit einem Gewerbesteuer-Rechner ermitteln. Sie müssen sie aufgrund eines Gewerbesteuerfreibetrages allerdings erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro zahlen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wie berechne ich als Vermieter von Monteurzimmern / Ferienwohnungen die Gewerbesteuer?
Mietausfälle vermeiden und in Corona-Zeiten erfolgreich Monteurzimmer vermieten.

Umsatzsteuerpflicht
Grundlage für die Entscheidung, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht, ist Ihr Jahresumsatz aus
Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Im Falle eines Vermieters bezieht sich der Umsatz in einem Jahr auf die
Vermietung seiner Unterkunft / Unterkünfte: Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 17.500 Euro, wird die
Umsatzsteuer im darauffolgenden Jahr fällig.
Beachten Sie, dass eine Umsatzsteuer rückwirkend verlangt und eingefordert werden kann, sofern Sie Ihre
Umsatzsteuerpflicht nicht rechtzeitig bemerken.
Sind Sie als Vermieter zu einer Umsatzsteuer verpflichtet, müssen Sie von da an die Mehrwertsteuer in den Rechnungen an Ihre Gäste / Mieter aufführen. Vorteilhaft ist dafür die Tatsache, dass Sie bei Ihren eigenen Rechnungen die Vorsteuer geltend machen können.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Welche steuerlichen Aspekte beachte ich bei der Vermietung von Monteurzimmern?

Wie berechne ich Nebenkosten und Betriebskosten? Nebenkosten für Vermieter!
Einkommenssteuerpflicht
Für den Bereich Steuerpflicht raten wir Ihnen in jedem Fall zum fachlichen Kontakt eines Steuerberaters, da dies ein komplexer Themenbereich ist.

Generell gilt: Sobald Sie Einnahmen und Gewinne erwirtschaften, die einen gewissen Freibetrag übersteigen, sind Sie verpflichtet Einkommensteuer zu zahlen. Dazu zählen auch die Einnahmen und Gewinne aus Ihrer Vermietung von Zimmern oder Wohnungen.
Weitere Informationen zu diesem Thema:

Informationen für Vermieter zum Thema Kleinunternehmer Regelung nach § 14 UStG finden Sie hier.

Muss ich als Vermieter von Monteurzimmern Einkommensteuer bezahlen? Wie viel und wann?
Provisionsfrei vermieten
Hohe Auslastung, auch in der Nebensaison
Ein Monteurzimmer ist eine Unterkunft, die dazu gedacht ist an Kurzzeitmieter, wie bspw.
Monteure, Geschäftsreisende oder auch Urlauber, vermietet zu werden.
Monteurzimmer bieten dabei eine gute aber einfache Ausstattung zu einem fairen Preis.
Was man bei Monteurzimmern beachten muss erfahren Sie in unserem
Ratgeber.
Um ein Monteurzimmer erfolgreich zu vermieten gibt es bei der Ausstattung, der Preiskalkulation und weiteres zu beachten. Wir haben einen nützlichen Ratgeber mit allen wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Um bei der Vermietung
von Monteurzimmern erfolgreich zu sein, müssen Sie Ihre Zielgruppe kennen. So können Sie
Ihre Zimmer mit der richtigen Ausstattung einrichten.
Haben Sie Ihre Zimmer richtig vorbereitet, helfen Ihnen Portal wie
www.Deutschland-Monteurzimmer.de dabei Ihre Zimmer profitabel zu vermieten.
Registrieren Sie sich als
Vermieter einfach mit Ihrer Unterkunft auf unserem Portal.
Wenn Sie ein Privatzimmer
im eigenen Haus nur ab und zu und für kurze Zeit beispielsweise an Besucher des Münchner
Oktoberfests oder der Leipziger Messe vermieten und ihnen keine zusätzlichen Serviceleistungen
wie Frühstück, Zimmerreinigung und die Benutzung der Gemeinschaftsküche zur Verfügung stellen,
gelten Sie als Privat-Vermieter.
Ist die Überlassung an Dritte dauerhaft, erfolgt sie an wechselnde Personen, mit zusätzlichen
Serviceleistungen und mit der Absicht, durch die Vermietung Gewinne zu erzielen, handelt es sich
um ein Gewerbe,
welches angemeldet werden muss.
Das Wohnraumschutzgesetz
dient dazu, den vorhanden Wohnraum in den Städten nicht überproportional an Kurzeitgäste zu
vermieten und so den Langzeitwohnraum in den Städten zu sichern.
Es gibt je nach Kommune andere Regelungen oder teilweise sogar noch kein Wohnraumschutzgesetz.
Zu einer Änderung der Nutzungsart von einem Wohnraum kommt es, wenn Sie die Absicht haben ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten. Für diese Nutzungsänderung besteht eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie einen speziellen Antrag zur Nutzungsänderung für den bestimmten Wohnraum, den Sie ausfüllen und abgeben.
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht mehr für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis. Als Vermieter dürfen Sie Gästen, die Sie beherbergen, also Getränke und Essen anbieten. Erst wenn Sie Getränke und Essen für „Dritte“ anbieten, also für Gäste, die Sie nicht beherbergen, ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine „Lebensmittelrechtliche Unterweisung“ notwendig.
In den vergangenen Jahren sind die Hotelpreise förmlich durch die Decke geschossen. Insbesondere in Innenstädten finden Handwerker oft keine angemessene Unterkunft mehr. Monteurzimmer in Wohnhäusern sind hingegen preiswert und überzeugen durch ihre optimale Lage.
In vielen deutschen Städten liegt schon seit mehreren Jahren eine andauernde Wohnungsnot vor. Deshalb fragen sich sowohl die Gäste als auch die Anbieter, ob die kurzzeitige Vermietung von Wohnhäusern rechtlich zulässig ist. Mit dieser Frage hat sich der Gesetzgeber intensiv auseinandergesetzt und konkrete Beurteilungskriterien erlassen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, worauf Sie bei der Vermietung von Monteurzimmern in Wohnhäusern achten müssen und unter welchen Bedingungen sie rechtswidrig ist.
Aktuell ist es in Deutschland nicht möglich, sich unbemerkt an einem Ort aufzuhalten. Jeder Einwohner muss zu jedem Zeitpunkt für die Behörden auffindbar sein. Aus diesem Grund werden die Gäste jeder betrieblichen Herberge lückenlos protokolliert. Ebenso wie ein Hotelier oder Pensionswirt müssen Sie als privater Vermieter für jeden Gast einen gesetzlichen Meldeschein ausfüllen.
Grundsätzlich wird das Vermieten von privatem Wohneigentum als Methode der Vermögensverwaltung betrachtet. Das bedeutet, dass Sie nicht zwangsläufig ein Gewerbe anmelden müssen, um eines Ihrer leerstehenden Zimmer zu vermieten. Sobald Sie als Gewerbetreibender betrachtet werden, unterliegen Sie automatisch den Bestimmungen des Gewerberechts. Als solcher unterliegen Sie wesentlich mehr Bestimmungen als private Vermieter. Lesen Sie hier, nach welchen Kriterien das deutsche Gewerberecht Ihr Unternehmen einordnet und welche Regelungen auf Sie zukommen.
Entgegen der landläufigen Meinung schließen Sie mit Ihren Gästen keinen gewöhnlichen Mietvertrag ab. Im deutschen Recht handelt es sich nur um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Immobilie für einen längeren bis unbestimmten Zeitraum dem Mieter überlassen. Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien schließen hingegen nur selten Verträge ab, die länger als sechs Monate andauern. Stattdessen liegt ein Beherbergungsvertrag oder ein Reisevertrag vor.
Tatsächlich muss selbst ein kurzer Aufenthalt in einer anderen Stadt gemeldet und registriert werden. Daraus resultiert für Vermieter von Monteurwohnungen und Ferienimmobilien ein enormer bürokratischer Aufwand. Durch das 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz wurde Ihr Arbeitsaufwand deutlich gesenkt. Es beinhaltet nicht nur formale Vorgaben zur korrekten Anmeldung der Gäste, sondern gesteht Ihnen ebenfalls eine digitale Meldescheinabwicklung zu. Auf diese Weise reduziert sich Ihr zeitlicher Aufwand deutlich. Um von diesen Regelungen zu profitieren, lernen Sie den Inhalt des Gesetzes genau kennen. Lesen Sie hier mehr.
Bei Mietobjekten gehen regelmäßig Wohnungs- und Haustürschlüssel verloren. Bereiten Sie sich als Vermieter stets auf den Ernstfall vor, um die Kosten für den Austausch der Schlösser nicht vorstrecken zu müssen. Dieses Risiko vermeiden Sie, wenn Sie im Beherbergungs- oder Mietvertrag eine spezielle Schlüsselkaution vereinbaren. Hier erfahren Sie, worum es sich dabei handelt und welche Vorteile sie Ihnen verspricht.
Selbst der Gesetzgeber betrachtet die Kündigung einer Ferienwohnung als seltenen Ausnahmefall. Deshalb ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, den geschlossenen Vertrag frühzeitig zu beenden. Diese sind in der Praxis dann gegeben, wenn sich die Mietsache in einem mangelhaften Zustand befindet oder die vereinbarte Mietzahlung nicht geleistet wurde. Liegt keiner dieser Fälle vor, sind beide Parteien an den Inhalt des Vertrags gebunden. Lesen Sie hier mehr.
Als Vermieter müssen Sie eine monatliche Grund-Pauschale pro Unterkunft von 17,50 Euro für alle Geräte zahlen. Der sogenannte Rundfunkbeitrag. An welche Gesellschaften Sie eine Auskunft zu übersenden haben und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie hier.
Haben Sie die Absicht, Gewinn zu erzielen, kann es sich unter Umständen um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine frühzeitige Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt zwingend erforderlich. Vor allem Ihre Angaben bezüglich der erwarteten Umsätze können weitreichende Folgen nach sich ziehen. Lernen Sie hier, worauf Sie bei der Gewerbeanmeldung achten und welche Stolperfallen sich hinter den jeweiligen Fragen verbergen.
Grundlage für die Entscheidung, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht, ist Ihr Jahresumsatz aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Im Falle eines Vermieters bezieht sich der Umsatz in einem Jahr auf die Vermietung seiner Unterkunft / Unterkünfte: Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 17.500 Euro, wird die Umsatzsteuer im darauffolgenden Jahr fällig. Sind Sie als Vermieter zu einer Umsatzsteuer verpflichtet, müssen Sie von da an die Mehrwertsteuer in den Rechnungen an Ihre Gäste / Mieter aufführen. Vorteilhaft ist dafür die Tatsache, dass Sie bei Ihren eigenen Rechnungen die Vorsteuer geltend machen können. Erfahren Sie hier mehr.